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Ohne Vollmacht keine Betreuung? Warum die Vorsorgevollmacht für die 24-Stunden-Pflege Pflicht ist

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • vor 12 Minuten
  • 4 Min. Lesezeit

Es ist eine Situation, die wir in der Beratung oft erleben: Eine Tochter ruft verzweifelt an. Die Mutter ist schwer an Demenz erkrankt, ein Pflegeheim kommt nicht infrage, eine 24-Stunden-Betreuungskraft soll so schnell wie möglich anreisen. Wir haben die passende Kraft gefunden, alles ist bereit. Doch dann kommt die Frage nach der Vertragsunterschrift.


„Ich unterschreibe das für meine Mutter“, sagt die Tochter. Unsere Gegenfrage: „Haben Sie eine Vorsorgevollmacht?“ Die Antwort: „Nein, aber ich bin doch die Tochter!“


Hier liegt ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, der im Notfall wertvolle Zeit kosten kann. In Deutschland haben erwachsene Kinder kein automatisches Vertretungsrecht für ihre Eltern. Ohne die richtigen Dokumente sind Ihnen die Hände gebunden – bei Bankgeschäften, bei Ärzten und auch beim Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit viva24.


Wir erklären, welche Dokumente Sie jetzt brauchen, damit die Pflege rechtssicher starten kann


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Kein Automatismus: Ehepartner und Kinder dürfen volljährige Angehörige nicht ohne Weiteres rechtlich vertreten.

  • Vorsorgevollmacht ist der Königsweg: Sie ermöglicht schnelles Handeln ohne Gericht, muss aber erstellt werden, solange der Senior noch geschäftsfähig ist.

  • Wenn es zu spät ist: Bei fortgeschrittener Demenz ohne Vollmacht muss das Amtsgericht einen „Gesetzlichen Betreuer“ bestellen (dauert oft Wochen).

  • Für viva24 wichtig: Wir benötigen einen rechtmäßigen Vertragspartner. Das ist entweder der Senior selbst (wenn fit) oder der Bevollmächtigte.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Der Irrtum: „Wir sind doch verheiratet / verwandt“

  • Vorsorgevollmacht vs. Gesetzliche Betreuung: Der Unterschied

  • Warum die 24-Stunden-Pflege eine Vollmacht braucht

  • Sonderfall Banken: Warum die Vollmacht oft nicht reicht

  • Checkliste: Diese 3 Dokumente gehören in jeden Pflege-Haushalt

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)


Der Irrtum: „Wir sind doch verheiratet / verwandt“


Viele Menschen glauben, dass im Notfall der Ehepartner oder die Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Das stimmt nur bedingt: Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, dieses gilt aber nur für Gesundheitsfragen und ist auf 6 Monate begrenzt.


Für Finanzfragen (Überweisungen an die Pflegeagentur) oder Wohnungsangelegenheiten (Kündigung von Verträgen, Umbau) gilt dieses Recht nicht! Ohne Vollmacht sind Sie hier handlungsunfähig, selbst wenn Sie das einzige Kind sind.


Vorsorgevollmacht vs. Gesetzliche Betreuung: Der Unterschied


Es gibt zwei Wege, wie Sie handlungsfähig werden:


1. Die Vorsorgevollmacht (Der einfache Weg) Solange Ihre Eltern noch geistig fit sind (geschäftsfähig), können sie Ihnen eine Vollmacht erteilen.

  • Vorteil: Sie ist sofort gültig. Sie können sofort Verträge unterschreiben und über Konten verfügen (wenn vereinbart).

  • Kosten: Gering (Vordrucke gibt es kostenlos beim BMJV), Notar ist empfehlenswert bei Immobilienbesitz.


2. Die Gesetzliche Betreuung (Der behördliche Weg) Ist die Demenz schon so weit fortgeschritten, dass die Mutter nicht mehr unterschreiben kann, und liegt keine Vollmacht vor, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.

  • Nachteil: Das Verfahren dauert oft Wochen oder Monate. Ein Richter prüft die Situation und bestellt einen Betreuer (das können die Kinder sein, aber auch ein fremder Berufsbetreuer).

  • Nachteil: Sie müssen dem Gericht jährlich Rechenschaft über die Finanzen ablegen.


Warum die 24-Stunden-Pflege eine Vollmacht braucht


Wenn Sie bei viva24 eine Betreuungskraft buchen, schließen Sie einen zivilrechtlichen Vertrag ab. Diesen Vertrag kann nur unterschreiben:


  1. Der Pflegebedürftige selbst (wenn er noch versteht, was er unterschreibt).

  2. Ein Bevollmächtigter (mit Vorsorgevollmacht).

  3. Ein gerichtlich bestellter Betreuer.


Unterschreiben Sie als Tochter „im Auftrag“ ohne Vollmacht, ist der Vertrag im Zweifel schwebend unwirksam. Das ist ein Risiko für alle Beteiligten. Zudem muss im Alltag oft schnell entschieden werden: Darf die Pflegekraft den Notarzt rufen? Darf sie Haushaltsgeld verwalten? Dafür braucht es klare Verhältnisse.


Sonderfall Banken: Warum die Vollmacht oft nicht reicht


Ein klassischer Stolperstein: Sie haben eine allgemeine Vorsorgevollmacht, aber die Bank der Eltern akzeptiert diese nicht, um die Rechnung von viva24 zu überweisen. Banken bestehen oft auf einer eigenen Kontovollmacht oder einer notariell beglaubigten Vollmacht.


Unser Tipp: Gehen Sie mit Ihren Eltern zur Bank, solange es noch geht, und lassen Sie sich dort offiziell als Verfügungsberechtigter eintragen. Das erspart im Pflegefall viel Ärger.


Checkliste: Diese 3 Dokumente gehören in jeden Pflege-Haushalt


Damit die 24-Stunden-Betreuung reibungslos starten kann, sollten folgende Papiere griffbereit sein:


  1. Vorsorgevollmacht: Regelt Finanzen, Verträge und Behördengänge. (Wichtig für den Dienstleistungsvertrag).

  2. Patientenverfügung: Regelt medizinische Wünsche (z.B. keine lebensverlängernden Maßnahmen). Wichtig für den Notarzt und die Pflegekraft vor Ort.

  3. Betreuungsverfügung: Falls doch ein Gericht eingeschaltet werden muss, steht hier drin: „Ich möchte, dass meine Tochter Betreuerin wird (und kein Fremder).“


Fazit: Sorgen Sie vor, bevor das Vergessen beginnt


Warten Sie nicht, bis die Demenz so weit fortgeschritten ist, dass eine Unterschrift rechtlich nicht mehr gilt. Das Thema Vollmacht ist ein Liebesdienst an der Familie, denn es verhindert Streit und ermöglicht schnelle Hilfe durch Dienstleister wie uns.


Liegt eine Vollmacht vor, können wir bei viva24 oft innerhalb weniger Tage eine Betreuungskraft organisieren. Ohne Vollmacht müssen wir oft auf den Gerichtsbeschluss warten – wertvolle Zeit, die Ihren Eltern fehlt.


Häufige Fragen (FAQ)


Muss die Vorsorgevollmacht vom Notar sein? Nicht zwingend. Für den Pflegevertrag mit uns reicht eine privatschriftliche Vollmacht. Sobald aber Immobilien im Spiel sind (Hausverkauf zur Finanzierung der Pflege) oder Darlehen aufgenommen werden, ist der Notar Pflicht.


Kann ich die Vollmacht auch erst ausfüllen, wenn Mama dement ist? Nein. Wer eine Vollmacht erteilt, muss verstehen, was er tut (Geschäftsfähigkeit). Bei fortgeschrittener Demenz ist eine wirksame Vollmachtserteilung nicht mehr möglich.


Was, wenn es Streit unter Geschwistern gibt? Eltern können auch zwei Kinder bevollmächtigen (gemeinsam oder einzeln). Um Blockaden zu vermeiden, ist eine „Einzelvertretungsbefugnis“ oft sinnvoller als eine „Gesamtvertretung“ (wo alle unterschreiben müssen).


Tipp für Familien & Angehörige:


Sie haben die Vollmacht – wir haben das Personal. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, kümmern wir uns um den Rest. Fragen Sie jetzt unverbindlich an.




 
 
 

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