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Pflegehilfsmittel 2025 zum Verbrauch erklärt: Anspruch, Beispiele & Tipps für Familien

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 30. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Pflege zu Hause bringt viele praktische Herausforderungen mit sich – von der Hygiene bis zur Vermeidung von Infektionen. Damit pflegende Angehörige und Betreuungskräfte finanziell entlastet werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Seit 2025 beträgt der Zuschuss 42 € pro Monat. Klingt wenig – ist aber eine spürbare Entlastung, wenn man weiß, welche Hilfsmittel dazugehören und wie man die Leistung am besten beantragt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, inklusive Beispiele aus der Praxis, Tipps zur Nutzung und Kombination mit einer 24-Stunden-Betreuung.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Anspruch: ab Pflegegrad 1 für alle Pflegebedürftigen.

  • Zuschuss 2025: 42 € pro Monat für Verbrauchsprodukte.

  • Typische Hilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz.

  • Bestellung: oft unkompliziert über Sanitätshaus, Apotheken oder Online-Anbieter.

  • Kombination: Hilft vor allem Familien mit häuslicher Pflege oder 24h-Betreuung, da der Verbrauch hoch ist.

Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Höhe der Leistung für Pflegehilfsmittel 2025

  • Welche Pflegehilfsmittel sind förderfähig?

  • Warum sind Pflegehilfsmittel so wichtig?

  • Beispiel: Nutzung im Alltag

  • Antrag & Ablauf

  • Pflegehilfsmittel & 24-Stunden-Betreuung

  • Fazit: Kleine Hilfe mit großer Wirkung

  • Häufige Fragen (FAQ)



Höhe der Leistung für Pflegehilfsmittel 2025


Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Amtlichen Beträge für Pflegehilfsmittel:

Pflegegrad

Zuschuss

Pflegegrad 1-5

42 € monatlich

Wichtig: Der Betrag wird direkt von der Pflegekasse übernommen. Familien müssen keine Vorkasse leisten, wenn sie die Hilfsmittel über Vertragspartner der Kasse beziehen.




Welche Pflegehilfsmittel sind förderfähig?


Gefördert werden Produkte, die regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Dazu gehören:


  • Einmalhandschuhe (für pflegende Angehörige & Betreuungskräfte)

  • Mundschutz (Schutz vor Infektionen)

  • Schutzschürzen (bei Körperpflege, Wundversorgung)

  • Bettschutzeinlagen (saugfähig, zum Einmalgebrauch)

  • Desinfektionsmittel (für Hände & Flächen)

  • Fingerlinge (bei Wund- oder Inkontinenzpflege)


Tipp: Viele Anbieter bieten monatliche Pflegepakete an, die exakt auf die 42 € abgestimmt sind – ohne Zusatzkosten.



Warum sind Pflegehilfsmittel so wichtig?


Hygiene: reduzieren das Risiko von Infektionen.


  • Sicherheit: schützen Pflegebedürftige und Betreuungskräfte.

  • Entlastung: senken laufende Kosten für Familien.

  • Praktisch: sofort verfügbar, kein komplizierter Antrag nötig.


Besonders in Haushalten mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft sind Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel im Dauereinsatz – hier summieren sich die Kosten schnell auf 40–60 € im Monat, die durch den Zuschuss abgedeckt werden.



Beispiel: Nutzung von Pflegehilfsmitteln im Alltag


Familie Schubert pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause mit einer 24h-Betreuungskraft.


  • Verbrauch pro Monat: 4 Packungen Einmalhandschuhe, 2 Flaschen Desinfektionsmittel, 1 Packung Bettschutzeinlagen.

  • Kosten: 41,80 €.

  • Übernahme: komplett durch Pflegekasse über den Vertragspartner.


Ergebnis: keine Eigenkosten für die Familie, professionelle Pflege bleibt hygienisch und sicher.



Antrag & Ablauf


  1. Pflegegrad vorhanden? → Anspruch besteht automatisch ab Pflegegrad 1.

  2. Formular bei Pflegekasse einreichen (oft nur einmalig nötig).

  3. Lieferant wählen: Sanitätshaus, Apotheke oder spezialisierte Anbieter.

  4. Hilfsmittel werden monatlich geliefert → Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.


Viele Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung, inkl. Antrag & Lieferung.



Pflegehilfsmittel & 24-Stunden-Betreuung


In Haushalten mit 24h-Betreuung ist der Verbrauch besonders hoch.


  • Handschuhe & Desinfektionsmittel sind tägliche Pflicht.

  • Bettschutzeinlagen erleichtern die Arbeit der Betreuungskraft.

  • Der Zuschuss entlastet die Familie finanziell und sichert professionelle Standards.


Tipp: Pflegehilfsmittel lassen sich auch mit anderen Leistungen kombinieren, z. B. mit Entlastungsbetrag (131 €)oder Pflegesachleistungen.



Fazit: Kleine Hilfe mit großer Wirkung


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein oft übersehener, aber wertvoller Bestandteil der Pflegeversicherung. Mit dem Zuschuss von 42 € pro Monat können Familien die laufenden Kosten für Hygiene- und Pflegeprodukte decken – eine spürbare Entlastung, besonders bei häuslicher Pflege mit Angehörigen oder einer 24-Stunden-Betreuung.



Häufige Fragen (FAQ)


Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.


Wie hoch ist der Zuschuss 2025?

42 € pro Monat.


Muss ich die Hilfsmittel selbst kaufen und abrechnen?

Nein, Vertragspartner rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.


Welche Produkte sind nicht förderfähig?

Dauerhafte Produkte wie Rollstühle, Pflegebetten oder Duschhocker. Diese zählen zu technischen Pflegehilfsmitteln.


Kann ich Pflegehilfsmittel auch online bestellen?

Ja, viele Anbieter bieten Lieferabos passend zum Zuschuss – direkt nach Hause.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie Sie Pflegehilfsmittel, Entlastungsbetrag und Pflegegeld optimal kombinieren können? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir zeigen Ihnen, wie Sie alle Zuschüsse ausschöpfen.



 
 
 

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