top of page

24-Stunden-Pflege: Räumliche Voraussetzungen

Autorenbild: Vanessa F.Vanessa F.

Welche Voraussetzung sollten im Zusammenhang mit der 24 Stunden Pflege erfüllt sein?


Bei der 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft mit im Haushalt des Pflegebedürftigen, sodass eine besonders intensive und vertrauensvolle Pflege zu Hause möglich ist. Erfahren Sie hier, was Sie für die 24-Stunden-Pflege an räumlichen Voraussetzungen erfüllen müssen, damit das Betreuungsmodell möglich ist und die Betreuungskraft sich wohlfühlt.

 

☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Die Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Pflege benötigen ein eigenes privates Zimmer mit Fenster und Grundausstattung wie Bett und Schrank

  • Uneingeschränkter Zugang zur Küche und einem Bad muss gegeben sein

  • Die Kost, beispielsweise über einen Lieferdienst oder Haushaltsgeld muss gestellt werden

  • Das Wohlbefinden der Betreuungskraft steigert die Motivation, ist der Chemie zuträglich und führt zu langen Aufenthalten der Kräfte


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  1. Auf einen Blick

  2. Das eigene Zimmer

  3. Weitere Voraussetzungen

  4. Freie Kost

  5. Arbeitszeiten

  6. Lohnkosten

  7. Finanzierung



    24-Stunden-Pflege: Räumliche Voraussetzungen auf einen Blick

    Wenn Sie eine Betreuungskraft für die 24-Stunden-Pflege beschäftigen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


    • eigenes abschließbares Zimmer mit Fenster und Grundausstattung

    • Zugang zu Telefon und Internet

    • uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche

    • freie Kost und Logis


    24-Stunden-Pflege: Räumliche Voraussetzungen für eigenes Zimmer müssen gegeben sein

    Das Mindestmaß, das in der 24-Stunden-Pflege an räumlichen Voraussetzungen erfüllt werden muss, ist, dass der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Dieses sollte entsprechend wohnlich sein: Ein Fenster für Tageslicht und frische Luft ist unverzichtbar. Auch eine grundlegende Einrichtung mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl sollte gestellt werden. Zudem muss das Zimmer abschließbar sein, damit die Betreuungskraft Privatsphäre hat. Es ist ratsam, die 24-Stunden-Kraft in die Einrichtung ihres Zimmers mit einzubeziehen. Denn ein selbst gestalteter Wohnbereich vermittelt noch mehr ein Gefühl von Zuhause. 


    Zu Bad und Küche muss die Betreuungskraft zu jeder Zeit uneingeschränkten Zugang haben, auch wenn diese Räume mit dem Pflegebedürftigen geteilt werden. Noch komfortabler ist natürlich eine Einliegerwohnung oder zumindest ein eigenes Badezimmer. Generell ist es zu empfehlen, der 24-Stunden-Kraft so viel Komfort wie möglich zu bieten. Denn wenn sie sich wohlfühlt, wirkt sich das positiv auf ihre Motivation und die Beziehung zum Pflegebedürftigen aus.


    Weitere Voraussetzungen

    Neben einem eigenen Zimmer, das in der 24-Stunden-Pflege die räumliche Voraussetzung darstellt, müssen auch Zugang zu Telefon und Internet sichergestellt werden und für die Verpflegung der Betreuungskraft gesorgt werden.


    Zugang zu Telefon und Internet

    Die 24-Stunden-Pflege wird überwiegend von sogenannten polnischen Pflegekräften erbracht. Dabei handelt es sich um Betreuungskräfte aus Osteuropa, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen. Ihre Familie und Freunde müssen sie dafür oftmals im Heimatland zurücklassen. Damit sie zu ihren Liebsten Kontakt halten und sich in ihrer Freizeit beschäftigen können, muss daher ein Zugang zu Telefon und Internet im Haushalt des Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Ein Internetzugang kann auch die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglichen, damit die Betreuungskraft ihre Deutschkenntnisse verbessern kann.


    Verpflegung

    24-Stunden-Pflege bedeutet in der Regel, dass Betreuungskraft und Pflegebedürftiger den Alltag gemeinsam verbringen. Dazu gehört auch gemeinsames Kochen und Essen. Wenn die Betreuungskraft die Mahlzeiten zusammen mit dem Pflegebedürftigen einnimmt, müssen die Lebensmittel gestellt werden. Auch darüber hinaus muss die Betreuungskraft zu jeder Zeit Zugang zur Küche haben, um sich selbst verpflegen zu können.


    (Quelle: BMG)


    24-Stunden-Pflege: Räumliche Voraussetzungen und Kost sind frei 

    Generell gilt in der 24-Stunden-Pflege, dass räumliche Voraussetzungen erfüllt und Kost und Logis frei sein müssen. Die Kosten dafür sind zusätzlich zu den Lohnkosten einzuplanen und dürfen nicht mit diesen verrechnet werden.


    (Quelle: BMG)


    Arbeitszeiten in der 24-Stunden-Pflege

    In der 24-Stunden-Pflege gewisse räumliche Voraussetzungen zu erfüllen, ist notwendig, denn 24-Stunden-Pflege bedeutet mitnichten, dass die Betreuungskraft 24 Stunden täglich und sieben Tage in der Woche im Dienst ist. Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis gelten auch hier Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 


    Selbstverständlich darf auch in der 24-Stunden-Betreuung die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Die Betreuungskraft muss also ausreichend Zeit haben, sich zu erholen, zu schlafen und Freizeitaktivitäten nachzugehen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ein eigenes Zimmer und zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugang zur Küche besteht.


    Auch wenn die 24-Stunden-Pflege keine Rundumbetreuung ist, so stellt sie doch sicher, dass pflegebedürftige Personen viel weniger allein sind. Denn auch die Anwesenheit in Ruhezeiten schafft Sicherheit mehr Sicherheit als ein ambulanter Pflegedienst, der nur einmal täglich vorbeischaut. Denn natürlich ist die 24-Stunden-Kraft zur Stelle, wenn ein Notfall eintritt, auch wenn sie gerade im Feierabend ist.


    (Quelle: BMG)


    Lohnkosten für die 24-Stunden-Pflege

    Die räumlichen Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege lassen sich relativ kostengünstig erfüllen. Die höheren Kosten entstehen durch den Lohn. Die Höhe der monatlichen Lohnkosten ist davon abhängig, welches Modell der 24-Stunden-Pflege gewählt wird.


    In den meisten Fällen werden für die 24-Stunden-Pflege sogenannte polnische Pflegekräfte, also Betreuungskräfte aus Osteuropa, über ein Entsendemodell eingestellt. Dabei vermittelt eine Agentur die Betreuungskräfte an die Pflegebedürftigen, organisiert deren Anreise und übernimmt als Arbeitgeber die Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Dieses Modell bedeutet für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen nur wenig Aufwand. In der Regel liegen die Kosten für eine Betreuungskraft, die über das Entsendemodell beschäftigt wird, bei 2590 bis 3590 Euro im Monat. Damit ist das Entsendemodell die günstigste Form der 24-Stunden-Pflege und auch mit deutlich geringeren Kosten verbunden als die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.


    (Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)


    Finanzierung der 24-Stunden-Pflege und räumlichen Voraussetzungen

    Die 24-Stunden-Pflege kann mit Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Denn das Pflegegeld kann vollkommen flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Davon können Lohnkosten für die 24-Stunden-Kraft und theoretisch auch Mehrkosten für Verpflegung, Strom, Wasser und Heizung oder Telefon- und Internetanschluss finanziert werden.


    Aktuell gelten pro Monat folgende Sätze für das Pflegegeld:


Pflegegrad

Leistungen

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

347 Euro

Pflegegrad 3

599 Euro

Pflegegrad 4

800 Euro

Pflegegrad 5

990 Euro

 

Damit reicht das Pflegegeld allein natürlich nicht aus, um eine 24-Stunden-Kraft zu finanzieren. Für die Lohnkosten können aber auch bis zu 2418 Euro pro Jahr aus den Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4). In Bayern stehen mit dem Landespflegegeld noch 1000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung (Quelle: Bayerisches Landespflegegeldgesetz).


Jene Kosten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, können bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden (Quelle: EStG § 35a).


Beispielrechnung


Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 € 


Pflegegeld bei PG 3: 599 €

Verhinderungspflege*: 294 €

Steuervorteil**: 333 €

Landespflegegeld***: 83 €


Eigenanteil: 1681 €



* In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich

** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich 

*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich


Betreuungskraft für 24-Stunden-Pflege über viva24.de finden

Sie sind auf der Suche nach einer persönlichen und engmaschigen Pflege zu Hause und haben für die 24-Stunden-Pflege die räumlichen Voraussetzungen? Dann finden Sie mithilfe von viva24.de die passende Betreuungskraft! Stellen Sie dazu einfach eine Anfrage und erhalten Sie von uns ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes, unverbindliches Angebot. Wenn dieses Ihren Vorstellungen entspricht und die räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind, kann die Betreuungskraft innerhalb von nur einer Woche anreisen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



1 Ansicht0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page