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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025 erklärt: Zuschüsse & lebensnahe Praxis-Tipps

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 23. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Oft steht die häusliche Pflege vor der Herausforderung, das Umfeld an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen. Ob Treppen, enge Türen oder ein nicht barrierefreies Bad – meist ist ein Umbau notwendig. Die Pflegeversicherung fördert solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen seit 2025 mit deutlich höheren Zuschüssen.

Hier erfahren Sie, welche Zuschüsse im Detail möglich sind, wie sie richtig beantragt werden und warum sie besonders für Familien mit einer 24-Stunden-Betreuung so wertvoll sind.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Zuschuss 2025: bis zu 4.180 € pro Maßnahme 

  • Gehört zur Leistung ab Pflegegrad 1 

  • Haushaltslimit: Wohnst du mit mehreren Pflegebedürftigen unter einem Dach, sind bis zu 16.720 € möglich (4×4.180 €) 

  • Maßnahmen: Badezimmerumbau, Treppenlift, Türverbreiterung, Rampen, barrierefreie Zugänge etc. 

  • Antrag unbedingt vor Baubeginn einreichen, am besten mit Kostenvoranschlag.

  • Ziel: Pflege erleichtern, Selbstständigkeit fördern und häusliche Betreuung ermöglichen.

Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Höhe der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen 2025

  • Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Beispiel: Zuschuss in der Praxis

  • Antrag & Ablauf von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

  • Fazit: Wohnumfeld verbessern – Pflege erleichtern

  • Häufige Fragen (FAQ)



Höhe der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen 2025


Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Amtlichen Beträge zu den Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

Maßnahme

Zuschuss

Einzelmaßnahme (z. B. Badumbau, Rampe, Treppenlift)

4.180 €

Haushalt mit mehreren Pflegebedürftigen (z. B. Ehepaar)

bis 16.720 €

Hinweis: Mehrere Maßnahmen sind möglich, solange sie medizinisch notwendig und durch die Pflegekasse anerkannt sind.




Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Barrierefreier Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Böden).


  • Türverbreiterungen & Rampen, damit Rollstühle problemlos nutzbar sind.

  • Treppenlift oder Plattformlift für mehr Mobilität im Haus.

  • Elektrische Tür- & Fensterantriebe für mehr Selbstständigkeit.

  • Umgestaltung von Wohn- und Schlafräumen für Pflegebett oder 24h-Betreuungskraft.


Besonders für Familien, die eine häusliche 24-Stunden-Betreuung organisieren, sind diese Maßnahmen entscheidend: Sie erleichtern nicht nur den Alltag, sondern entlasten auch Betreuungskräfte.



Beispiel: Zuschuss in der Praxis


Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 lebt in einem Einfamilienhaus.


  • Notwendig: Badumbau mit bodengleicher Dusche (Kosten: 7.500 €).

  • Zuschuss Pflegekasse: 4.180 €.

  • Eigenanteil: 3.320 €.


Ergebnis: Das Bad ist barrierefrei, die pflegebedürftige Person kann sicher duschen, Angehörige & Betreuungskraft werden entlastet.



Antrag & Ablauf von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen


  1. Beratung: Vorab durch Pflegestützpunkt, Pflegekasse oder Pflegedienst einholen.

  2. Kostenvoranschlag: von einem professionellen Handwerker erstellen lassen.

  3. Antrag: rechtzeitig – vor Umbeginn! – bei der Pflegekasse einreichen.

  4. Bewilligung abwarten: erst dann mit dem Umbau starten.

  5. Nachweise einreichen: Rechnung, Fotos und Kostenschlüssel bei Bedarf.

  6. Abrechnung: Pflegekasse überweist den Zuschuss.

  7. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, spätestens bis 30. Juni.




Fazit: Wohnumfeld verbessern – Pflege erleichtern


Die Zuschüsse für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein zentraler Baustein der Pflegeversicherung.Sie ermöglichen pflegegerechtes Wohnen, erhöhen die Sicherheit und entlasten Angehörige sowie Betreuungskräfte.

Besonders in Verbindung mit einer 24-Stunden-Betreuung tragen Umbauten dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstbestimmt zu Hause leben können.



Häufige Fragen (FAQ)


Ab welchem Pflegegrad gibt es die Zuschüsse?

Ab Pflegegrad 1.


Kann ich mehrere Maßnahmen kombinieren?

Ja, solange die Pflegekasse sie genehmigt (z. B. Badumbau + Rampe).


Wie hoch ist der Maximalbetrag im Haushalt?

Bis zu 16.720 €, wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben.


Was passiert, wenn die Kosten unter 4.180 € liegen?

Die Pflegekasse übernimmt nur die tatsächlichen Kosten.


Kann der Zuschuss auch für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden?

Ja, Treppenlifte sind eine der häufigsten Maßnahmen.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie Sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal kombinieren können?Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation.



 
 
 

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