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Keine Kurzzeitpflege frei? Die Alternative nach dem Krankenhausentlassung

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Es ist der Albtraum vieler Angehöriger: Ein Elternteil liegt im Krankenhaus, die medizinische Behandlung ist abgeschlossen, und der Arzt sagt: „Wir müssen in 3 Tagen entlassen.“ Doch zu Hause ist nichts vorbereitet, und der Anruf bei den umliegenden Pflegeheimen bringt nur Absagen: „Keine Kurzzeitpflege frei.“


Dieser Zustand ist in Deutschland leider Alltag. Doch Sie sind nicht machtlos. Es gibt gesetzliche Rechte auf Übergangspflege und schnelle Alternativen wie die 24-Stunden-Betreuung, die oft schneller organisiert ist als ein Heimplatz.


Wir von viva24 zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die „blutige Entlassung“ verhindern und die Versorgung zu Hause sichern.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Keine Panik: Das Krankenhaus darf Patienten nicht „auf die Straße“ setzen, wenn die Versorgung nicht geklärt ist (Recht auf Übergangspflege § 39e SGB V).

  • Eileinstufung: Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, den Pflegegrad im Eilverfahren (innerhalb weniger Tage) zu beantragen.

  • 24-Stunden-Pflege als Lösung: Agenturen wie viva24 können oft innerhalb von 3 bis 5 Werktagen eine Betreuungskraft organisieren.

  • Hilfsmittel sichern: Pflegebett und Zubehör müssen vor der Entlassung über das Entlassmanagement bestellt werden.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Der Druck steigt: Wenn der Sozialdienst zur Entlassung drängt

  • Ihre Rechte: Was ist die „Übergangspflege“ im Krankenhaus?

  • Die Alternative: 24-Stunden-Pflege statt Kurzzeitpflege

  • Checkliste: In 5 Schritten vom Krankenhausbett nach Hause

  • Finanzierung des Notfalls

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)


Der Druck steigt: Wenn der Sozialdienst zur Entlassung drängt


Krankenhäuser unterliegen wirtschaftlichen Zwängen (Fallpauschalen). Sobald ein Patient medizinisch als „ausbehandelt“ gilt, kostet jeder weitere Tag die Klinik Geld. Daher macht der Sozialdienst oft Druck. Die Realität draußen sieht jedoch anders aus: Plätze für die klassische Kurzzeitpflege (stationär) sind in vielen Regionen auf Monate ausgebucht.

Wichtig für Sie: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, womit Sie bestätigen, die Pflege selbst sicherstellen zu können, wenn Sie das faktisch noch nicht können.


Ihre Rechte: Was ist die „Übergangspflege“ im Krankenhaus?


Seit einiger Zeit gibt es den § 39e SGB V (Übergangspflege). Dieser besagt: Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt keine Anschlussversorgung (Reha, Kurzzeitpflege oder häusliche Pflege) verfügbar ist, hat der Patient Anspruch auf eine Übergangspflege direkt im Krankenhaus.


  • Das Krankenhaus muss den Patienten bis zu 10 Tage länger versorgen.

  • Voraussetzung: Sie müssen nachweisen (bzw. der Sozialdienst muss dokumentieren), dass trotz Bemühungen kein Platz gefunden wurde.


Diese 10 Tage sind Ihr Zeitfenster, um eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren.


Die Alternative: 24-Stunden-Pflege statt Kurzzeitpflege


Viele Familien suchen krampfhaft nach einem Heim-Platz, obwohl der Patient eigentlich lieber nach Hause möchte. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa ist hier oft die flexiblere „Kurzzeitpflege daheim“.


Die Vorteile im Notfall:


  1. Schnelligkeit: Während Heime oft Wartelisten haben, kann eine Betreuungskraft (Express-Vermittlung) oft binnen 3 bis 5 Tagen anreisen.

  2. Direkt ins eigene Bett: Der verwirrte Patient muss sich nicht erst an ein Heim und dann später wieder an das Zuhause gewöhnen.

  3. 1:1 Betreuung: Gerade nach Krankenhausaufenthalten sind Patienten geschwächt. Eine Kraft, die sich nur um sie kümmert, fördert die Genesung besser als der Stationsalltag im Heim.


Checkliste: In 5 Schritten vom Krankenhausbett nach Hause


Wenn keine Kurzzeitpflege frei ist, gehen Sie wie folgt vor:


  1. Gespräch mit dem Sozialdienst: Teilen Sie klar mit: „Wir finden keinen Platz. Wir möchten eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisieren und brauchen noch ein paar Tage Zeit.“

  2. Eileinstufung Pflegegrad: Bitten Sie den Sozialdienst, den „Antrag auf Pflegeleistungen“ sofort zu stellen. Im Krankenhaus erfolgt die Begutachtung oft nach Aktenlage (Eileinstufung), damit das Geld (Pflegegeld) sofort fließt.

  3. Hilfsmittel bestellen (Ganz wichtig!): Das Krankenhaus-Entlassmanagement kann Rezepte für Pflegebett, Rollstuhl oder Toilettenstuhl ausstellen. Diese müssen geliefert werden, bevor der Patient nach Hause kommt.

  4. Kontaktaufnahme mit Agentur (viva24): Füllen Sie unseren Fragebogen aus und vermerken Sie „Dringend / Krankenhausentlassung“. Wir suchen sofort verfügbare Kräfte.

  5. Pflegedienst für Medizinisches: Braucht der Patient Spritzen oder Wundverband? Organisieren Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für diese medizinischen Aufgaben (Behandlungspflege), da die 24h-Kraft dies nicht tun darf.


Finanzierung des Notfalls


„Kann ich mir das so schnell leisten?“ – Ja, denn die Kassen zahlen oft sofort.


  • Pflegegeld: Wird bei der Eileinstufung vorläufig bewilligt.

  • Verhinderungspflege: Wenn Sie eigentlich auf Kurzzeitpflege gewartet haben, können Sie das Budget der Verhinderungspflege (bis zu 3.539 € aus dem neuen Jahresbetrag, wenn keine Vorpflegezeit nötig ist – Achtung: Prüfen Sie hier die individuellen Voraussetzungen mit der Kasse.


Fazit: Es gibt immer einen Plan B


Dass „keine Kurzzeitpflege frei“ ist, ist ärgerlich, aber keine Katastrophe. Oft ist die direkte Rückkehr nach Hause mit einer 24-Stunden-Betreuung ohnehin die menschlichere Lösung. Nutzen Sie die Rechte gegenüber dem Krankenhaus, um Zeit zu gewinnen, und lassen Sie sich von Profis bei der Organisation helfen.


Wir von viva24 haben Erfahrung mit Eilfällen und unterstützen Sie dabei, dass Ihre Angehörigen sicher zu Hause ankommen.


Häufige Fragen (FAQ)


Darf das Krankenhaus uns einfach vor die Tür setzen? Nein. Wenn die Versorgung zu Hause medizinisch oder pflegerisch nicht gesichert ist, darf keine Entlassung erfolgen. Bestehen Sie auf das Entlassmanagement und die Übergangspflege.


Wie schnell kann eine 24-Stunden-Kraft da sein? In Eilfällen und bei realistischen Ansprüchen (Deutschkenntnisse/Erfahrung) ist eine Anreise innerhalb von 3 bis 5 Werktagen oft machbar.


Was, wenn der Pflegegrad noch nicht durch ist? Sie können die 24-Stunden-Pflege trotzdem beauftragen. Das Pflegegeld wird nach Genehmigung rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt.


Wer baut das Pflegebett auf? Das Sanitätshaus liefert und montiert das Pflegebett meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Bestellung durch das Krankenhaus. Kümmern Sie sich hierum als Allererstes!


Tipp für Familien & Angehörige:


Sie brauchen dringend Unterstützung? Zögern Sie nicht. Rufen Sie uns an oder füllen Sie den Fragebogen aus. Wir priorisieren Anfragen mit dem Vermerk „Krankenhausentlassung“.




 
 
 

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