Elternunterhalt & Geschwister-Streit: Wer muss die 24-Stunden-Pflege bezahlen?
- Vanessa F.

- 27. Dez. 2025
- 4 Min. Lesezeit
„Ich kümmere mich schon um alle Termine, da kannst du wenigstens etwas dazuzahlen!“ – Sätze wie dieser fallen in vielen Familien, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Die Frage, wer die „Lücke“ zwischen Pflegegeld, Rente und den tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung schließt, ist Sprengstoff für jede Familie.
Viele Kinder haben zudem Angst um ihre eigene Existenz: „Muss ich mein Haus verkaufen, um die Pflege meiner Mutter zu finanzieren?“
Die gute Nachricht vorweg: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (gültig auch 2026) hat der Gesetzgeber eine hohe Schutzmauer eingezogen. Wir von viva24 erklären Ihnen, wann Sie wirklich zahlen müssen – und wie Sie Streit unter Geschwistern vermeiden.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Die 100.000-Euro-Grenze: Kinder müssen sich erst an den Pflegekosten beteiligen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt.
Vermögen ist meist sicher: Das eigene Haus oder Rücklagen fürs Alter müssen Kinder in der Regel nicht antasten.
Keine 50/50-Pflicht: Geschwister haften anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit, nicht automatisch zu gleichen Teilen.
Steuervorteil nutzen: Wer für die Eltern zahlt, kann dies steuerlich massiv geltend machen (Unterhaltsleistungen).

📚 Inhalt
Die Rechtslage 2026: Wann bittet der Staat die Kinder zur Kasse?
Die „Lücke“ schließen: Wenn Rente & Pflegegeld nicht reichen
Geschwister unter sich: Wer zahlt wie viel?
Schwiegerkinder: Zählt das Einkommen des Partners?
Strategie gegen den Streit: Der Familien-Finanzplan
Fazit
Häufige Fragen (FAQ)
Die Rechtslage 2026: Wann bittet der Staat die Kinder zur Kasse?
Reicht das Geld der Eltern (Rente + Pflegeversicherung + Vermögen) nicht aus, um die Pflege zu bezahlen, springt zunächst das Sozialamt ein („Hilfe zur Pflege“). Früher holte sich das Amt das Geld oft von den Kindern zurück. Das hat sich geändert.
Die 100.000-Euro-Grenze: Unterhaltspflichtig sind Sie gegenüber Ihren Eltern nur, wenn Ihr individuelles Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt. Dazu zählen:
Einkünfte aus Arbeit (Bruttolohn)
Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
Kapitalerträge
Liegen Sie darunter (was auf ca. 90 % der Deutschen zutrifft), müssen Sie nichts zahlen. Das Sozialamt übernimmt die offenen Kosten.
Die „Lücke“ schließen: Wenn Rente & Pflegegeld nicht reichen folgt Elternunterhalt
Bei einer 24-Stunden-Betreuung sieht die Rechnung oft so aus:
Kosten der Agentur: 2.900 €
Abzgl. Pflegegeld & Rente der Mutter: 2.400 €
Fehlbetrag (Lücke): 500 €
Wenn die Mutter kein Vermögen mehr hat, gibt es zwei Wege:
Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (Sozialamt): Wenn alle Kinder unter 100.000 € verdienen, übernimmt das Amt diese 500 €. Achtung: Das Amt prüft genau und zahlt nur angemessene Kosten.
Private Zuzahlung der Kinder: Oft wollen Familien den Gang zum Sozialamt vermeiden oder eine „Premium-Betreuung“ ermöglichen, die über den Basissatz hinausgeht. Dann müssen die Kinder die 500 € privat aufbringen.
Geschwister unter sich: Wer zahlt wie viel?
Hier entsteht oft der Streit. Der eine Bruder verdient gut, die Schwester zieht die Kinder groß. Wenn Sie sich privat einigen (ohne Sozialamt), sind Sie frei in der Gestaltung. Fair ist meist eine Aufteilung nach Leistungsfähigkeit, nicht „durch zwei“.
Wenn aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (weil z. B. beide über 100.000 € verdienen), gilt: Die Haftung ist anteilig. Wer mehr verdient, zahlt mehr Elternunterhalt.
Beispiel:
Bruder A (vermögend): muss 70 % der Lücke decken.
Schwester B (weniger verdienend, aber über Freibetrag): muss 30 % decken. Kein Kind muss für den Anteil des anderen einspringen!
Schwiegerkinder: Zählt das Einkommen des Partners?
Eine häufige Sorge: „Mein Mann verdient gut, muss er für meine Mutter zahlen?“ Direkt: Nein. Schwiegerkinder sind nicht mit den Schwiegereltern verwandt und somit nicht unterhaltspflichtig. Die 100.000-Euro-Grenze gilt nur für das Kind selbst.
Indirekt: Ja. Das Einkommen des Ehepartners kann eine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob das Kind leistungsfähig ist (z. B. bei der Berechnung von Selbstbehalten). Aber das Einkommen des Schwiegersohns wird nie direkt herangezogen, um die Pflege der Schwiegermutter zu bezahlen.
Strategie gegen den Streit: Der Familien-Finanzplan
Bevor Sie einen Vertrag bei viva24 unterschreiben, sollten alle Kinder an einen Tisch.
Kassensturz: Wie viel Rente und Vermögen haben die Eltern wirklich?
Kostenvoranschlag: Legen Sie unser transparentes Angebot auf den Tisch (nicht schätzen, wissen!).
Steuervorteil nutzen: Wer die Kosten übernimmt, kann diese als „Außergewöhnliche Belastung“ oder „Unterhaltsleistung“ von der Steuer absetzen. Tipp: Oft lohnt es sich, wenn das Kind mit dem höchsten Steuersatz die Kosten übernimmt und die Geschwister einen Ausgleich schaffen.
Fazit: Geld darf nicht trennen
Die Angst vor den Kosten ist oft größer als die tatsächliche Belastung. Durch die 100.000-Euro-Grenze ist das eigene Vermögen der Kinder meist sicher. Und da die 24-Stunden-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim (mit oft 3.000 € Eigenanteil) häufig günstiger ist, fällt die „Lücke“, die die Kinder schließen müssen, oft überraschend klein aus.
Sprechen Sie offen miteinander. Eine professionelle Pflegekraft von viva24 entlastet alle Geschwister gleichermaßen – und das sollte der Familie etwas wert sein.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mein Haus verkaufen, um für die Eltern zu zahlen? Nein. Selbst wenn Sie über 100.000 € verdienen, gilt das selbstgenutzte Eigenheim als „Schonvermögen“. Sie müssen es nicht veräußern.
Was zählt zur 100.000 € Grenze? Brutto oder Netto? Es zählt das Bruttojahreseinkommen. Werbungskosten oder Kredite können oft nicht abgezogen werden, um unter die Grenze zu rutschen (die Regeln sind hier streng).
Können wir die Kosten für viva24 teilen? Ja. Im Vertrag mit uns steht meist ein Hauptansprechpartner, aber die Rechnung kann intern in der Familie geteilt werden.
Zählt das Schenkungs-Rückforderungsrecht? Ja. Haben die Eltern ihr Haus vor weniger als 10 Jahren an die Kinder überschrieben und werden nun verarmt, kann das Sozialamt die Schenkung theoretisch rückgängig machen. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.
Tipp für Familien & Angehörige:
Sie wollen Zahlen statt Streit? Holen Sie sich ein konkretes Angebot von uns. Wenn schwarz auf weiß feststeht, was die Betreuung kostet, lässt sich sachlich darüber reden.







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