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Behinderten-Pauschbetrag: Voraussetzungen, Höhe & Steuererklärung

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 7. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn Menschen mit einer Behinderung ihre Steuererklärung machen, steht ihnen ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) ein besonderer Freibetrag zu: der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag. Er dient dazu, behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal steuerlich zu berücksichtigen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie hoch die Beträge sind, wie Sie den Pauschbetrag geltend machen und worauf zu achten ist – insbesondere wenn Sie Angehörige pflegen oder eine Betreuung organisieren.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Anspruch besteht bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder bei Menschen mit Hilflosigkeit/Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBl“ (bzw. Pflegegrad 4/5). 

  • Höhe (ab Veranlagungszeitraum 2021): z. B. GdB 20 → 384 €, GdB 100 → 2.840 €, Hilflos/Blind/Taubblind → 7.400 € jährlich. 

  • Der Pauschbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – einfacher Nachweis als bei tatsächlichen Kosten. 

  • Wer den Pauschbetrag nutzt, kann dieselben Aufwendungen nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. 

  • Wichtig: Der Pauschbetrag gilt jährlich in voller Höhe, auch wenn die Behinderung im Jahresverlauf festgestellt wurde.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?

  • Anspruchsvoraussetzungen

  • Höhe des Pauschbetrags (ab 2021)

  • Beispielrechnung Behinderten-Pauschbetrag

  • Tipps für Betroffene und Angehörige (insbesondere bei Betreuung)

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)


Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?


Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag im Einkommensteuerrecht (§ 33b EStG), mit dem Menschen mit Behinderung vereinfachten Ausgleich für regelmäßig anfallende Mehraufwendungen erhalten.


Diese Mehraufwendungen betreffen z. B. Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens, Pflege, erhöhte Wäsche- oder Fahrtkosten infolge der Behinderung. 



Anspruchsvoraussetzungen


Grad der Behinderung (GdB)

  • Mindestens GdB 20 oder höher. 

  • Bis 2020 galt der Pauschbetrag nur ab GdB 50 oder bei speziellen Voraussetzungen; seit Veranlagungszeitraum 2021 gelten die aktuellen Regeln ohne zusätzliche Hürden. 


Merkzeichen & Pflegegrad

  • Personen mit Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „TBl“ (taubblind) haben Anspruch auf den höheren Pauschbetrag von 7.400 €

  • Gleichgestellt sind auch Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ohne gesonderten GdB-Nachweis. 


Nachweis

  • Bei erstmaliger Nutzung: Nachweis (z. B. Bescheid über GdB oder Merkzeichen) zusammen mit der Steuererklärung einreichen. 

  • In Folgejahren: Der Nachweis muss nur vorgelegt werden, wenn sich etwas ändert.


Höhe des Pauschbetrags (ab 2021)

Grad der Behinderung (GdB)

Pauschbetrag pro Jahr

20

384 €

30

620 €

40

860 €

50

1.140 €

60

1.440 €

70

1.780 €

80

2.120 €

90

2.460 €

100

2.840 €

Hilflos/Blind/Taubblind/Merkzeichen „H“, „Bl“, „TBl“ oder Pflegegrad 4/5

7.400 €


Steuererklärung: So wird der Pauschbetrag eingetragen


Formular: Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ zur Einkommensteuererklärung. 

  • Eintragen: Angabe des GdB, ggf. Merkzeichen oder Pflegegrad, Höhe des Pauschbetrags entsprechend der Tabelle.

  • Wahlmöglichkeit: Statt Pauschbetrag kann alternativ die tatsächliche Mehraufwendung als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden – aber nur der Betrag über der zumutbaren Belastung ist abziehbar. 


Hinweis zur Wahl

Wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Betreuung, Umbauten, Hilfsmittel) sehr hoch sind, kann die Variante „außergewöhnliche Belastung“ günstiger sein. Für viele Betroffene ist der Pauschbetrag jedoch einfacher und effektiver.


Beispielrechnung Behinderten-Pauschbetrag


Herr K. hat einen GdB von 60. Er verwendet den Pauschbetrag von 1.440 €. Alternativ hatte er tatsächliche Kosten von 2.000 €. Seine zumutbare Belastung liegt bei z. B. 1.200 €. Dann: 2.000 €-1.200 € = 800 € → in diesem Fall wäre die „tatsächliche Kosten“-Variante günstiger. Dennoch bietet der Pauschbetrag Planungssicherheit.


Tipps für Betroffene und Angehörige (insbesondere bei Betreuung)


  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Bescheid über GdB oder Pflegegrad, damit Sie den maximalen Pauschbetrag nutzen können.

  • Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft einsetzen, prüfen Sie, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können – der Pauschbetrag ergänzt solche Strategien.

  • Sammeln Sie alle Nachweise: Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad-Bescheid, Rechnungen für Hilfsmittel und Betreuung – das gibt Spielraum.

  • Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen, wenn mehrere steuerliche Vergünstigungen kombiniert werden müssen.

  • Beachten Sie: Der Pauschbetrag schließt nicht aus, dass noch weitere steuerliche Erleichterungen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen) möglich sind.


Fazit


Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein wichtiger steuerlicher Vorteil für Menschen mit Behinderung – unkompliziert nutzbar, gut bemessen und von klaren Voraussetzungen abhängig. Für Angehörige und Betreuungskräfte kann er Teil einer optimalen Steuer- und Finanzplanung sein. Wer seinen GdB kennt, den Bescheid vorliegen hat und rechtzeitig in der Steuererklärung nutzt, sichert sich steuerliche Vorteile mit minimalem Aufwand.


➡️ Nutzen Sie den Vorsprung: Eintrag in der Steuererklärung nicht vergessen – und bei größeren Aufwendungen alternative Wege prüfen!


Häufige Fragen (FAQ)


Ab welchem GdB gibt es den Pauschbetrag?

Bereits ab GdB 20 oder bei Hilflosigkeit/Merkzeichen „H“, „Bl“, „TBl“ oder Pflegegrad 4/5. 


Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Siehe Tabelle oben – abhängig vom GdB. Für Hilflos/Bl/PG4+ sind 7.400 € pro Jahr möglich.


Kann ich stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen?

Ja – wenn Ihre Kosten deutlich über dem Pauschbetrag liegen, können Sie die Variante „außergewöhnliche Belastung“ wählen. 


Gilt der Pauschbetrag auch, wenn der GdB erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde?

Ja – der Pauschbetrag wird vollumfänglich für das Kalenderjahr gewährt.


Tipp für Familien & Angehörige:


Möchten Sie wissen, wie sich der Behinderten-Pauschbetrag konkret auf Ihre Steuerlast und Ihre Pflege-/Betreuungsausgaben auswirkt – insbesondere bei einer 24-Stunden-Betreuung?


➡️ Jetzt kostenlos von viva24 beraten lassen – wir unterstützen Sie mit konkreter Kalkulation und passenden Strategien.



 
 
 

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