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Abschaffung von Pflegegrad 1? Risiko, Hintergründe & was Angehörige wissen sollten

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 1. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

In der politischen Diskussion geistert aktuell ein radikaler Vorschlag: Die Bundesregierung prüft, den Pflegegrad 1abzuschaffen – als Sparmaßnahme zum Ausgleich hoher Finanzlöcher in der Pflegeversicherung. Für viele Betroffene, Angehörige und Pflegehaushalte könnte das dramatische Konsequenzen haben, denn der Pflegegrad 1 stellt oft die erste staatliche Anerkennung leichter Pflegebedürftigkeit dar – mit Leistungen wie dem Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmitteln & Zuschüssen.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Die Bundesregierung prüft aktuell die Abschaffung von Pflegegrad 1 als mögliche Sparmaßnahme.

  • Betroffen wären rund 860.000 Menschen mit leichten Beeinträchtigungen.

  • Folge einer Streichung: Wegfall finanzieller Unterstützung, höhere Eigenbelastung, Versorgungslücken im Alltag.

  • Kritik von Sozialverbänden: „Sparen an den Schwächsten“; Warnung vor langfristig steigenden Pflegekosten.

  • Noch keine Entscheidung: Prüfung läuft, Gesetzentwurf frühestens 2026 erwartet.

Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was ist Pflegegrad 1 heute?

  • Warum prüft die Bundesregierung die Abschaffung von Pflegegrad 1?

  • Risiken & Auswirkungen für Betroffene

  • Was können Betroffene & Angehörige jetzt tun?

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)



Was ist Pflegegrad 1 heute?


Der Pflegegrad 1 gilt für Personen mit leichter Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die geringe Unterstützungsbedarfe haben.Leistungen, die Betroffene heute typischerweise erhalten:


  • Entlastungsbetrag 131 € / Monat (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)

  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € monatlich)

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Rampen, Badumbauten), sofern genehmigt

  • Betreuung im Alltag (z. B. Einkaufsservice, Hauswirtschaft)

  • Kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (diese starten ab PG2)


Pflegegrad 1 fungiert oft als Einstieg in das System – viele Menschen spüren erste Einschränkungen, aber noch keine „klassische Pflegebedürftigkeit“.




Warum prüft die Bundesregierung die Abschaffung von Pflegegrad 1?


Finanzielle Zwänge & Einsparbedarf


Laut Medienberichten wird der Pflegekasse für 2026 ein Loch von ca. 2 Milliarden Euro prognostiziert. Um die Finanzierung zu sichern, soll geprüft werden, ob Leistungen gestrichen oder gestrichen werden können – Pflegegrad 1 steht als „leichte“ Leistung infrage.


Politische Argumente & Proponenten

Befürworter argumentieren:

  • Kostenbegrenzung: Pflegegrad 1 kostet Staat & Beitragszahler Geld ohne großen Pflegeaufwand.

  • Fokussierung der Mittel: Gelder sollen stärker dorthin fließen, wo hoher Pflegebedarf besteht.

  • Pragmatischer Ansatz: Wenn der administrative Aufwand hoch ist, kann eine Streichung Einsparungen bringen.


Kritik & Gegenargumente

Gegner warnen:

  • Ungleichheit & Gerechtigkeit: Pflegegrad 1 dient Menschen mit leichten Einschränkungen – ohne ihn verlieren viele Anspruch auf Leistungen.

  • Langfristige Kostensteigerung: Wenn Betroffene nicht rechtzeitig unterstützt werden, steigt der Pflegebedarf und damit höhere Kosten später.

  • Symbolisches Signal: Die Streichung würde das Vertrauen vieler in das System erschüttern.

  • Rechtslage & Sozialbindung: Leistungen nach SGB XI sollen sozial empfindlich ausgestaltet sein – Kürzungen nur begründet möglich.



Risiken & Auswirkungen für Betroffene

Bereich

Mögliche Folgen bei Abschaffung PG1

Finanzielle Belastung

Verlust des Entlastungsbetrags, Kosten für Alltagshilfen, Hilfsmittel selbst tragen

Versorgungslücke

Geringe Hilfe fällt weg z. B. Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Betreuung

Frühzeitiger Pflegebedarf

Ohne Unterstützung verschlechtert sich der Zustand schneller

Unwägbarkeit bei Umstellung

Übergangsregeln, Härtefälle, Klagen könnten nötig sein

Beispiel: Eine Person mit PG1 bekommt aktuell 131 €/Monat Entlastungshilfe für Haushaltshilfe + Sachmittel. Wenn das wegfällt, müssen diese Kosten privat getragen werden.



Was können Betroffene & Angehörige jetzt tun?


  1. Informieren & beobachten

    • Verfolgt Ankündigungen, Regierungspläne & Stellungnahmen.

    • Nutzt seriöse Quellen (BMG, Pflegekassen, Sozialverbände).

  2. Leistungen optimal nutzen

    • Nutzt Entlastungsbetrag (131 €) komplett aus.

    • Beantragt Pflegehilfsmittel & Wohnanpassungen rechtzeitig.

    • Überprüft, ob ein Antrag auf PG2 sinnvoll ist, falls Voraussetzungen passen.

  3. Anträge / Dokumentation sorgfältig führen

    • Pflegetagebücher, Arztberichte, Alltagssituationen dokumentieren

    • Frühzeitig Widerspruch einlegen, falls Ablehnung oder Kürzung droht

  4. Politisch aktiv werden

    • Kontakt zu lokalen Abgeordneten

    • Beteiligung an Verbänden oder öffentliches Engagement

  5. Beratung suchen

    • Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder Vereinsunterstützung



Fazit: Abschaffung von Pflegegrad 1


Die geplante Überprüfung der Abschaffung von Pflegegrad 1 ist ein massiver Einschnitt – für Betroffene, Angehörige und das System selbst.

Wer heute in PG1 ist, sollte so früh wie möglich alle Leistungen nutzen, sich dokumentieren und politisch aktiv sein.

Die Debatte ist noch offen, aber Klarheit und Vorbereitung verschaffen Ihnen Handlungsspielraum.



Häufige Fragen (FAQ)


Was bekommen Menschen mit PG1 aktuell?

131 € Entlastungsbetrag + Zuschüsse für Pflegehilfsmittel / Wohnanpassungen – kein Pflegegeld.


Wer ist von Streichung betroffen?

Mehr als 860.000 Menschen in Deutschland derzeit in PG1


Ist eine Streichung rechtlich möglich?

Da PG1 eine freiwillige Leistung mit gesetzlichem Rahmen ist, kann der Staat Anpassungen prüfen – aber sozialrechtlich hohe Hürden bestehen.


Wann könnte eine Abschaffung kommen?

Derzeit befindet sich das Thema in Prüfungsstadien – konkrete gesetzliche Entwürfe müssen noch vorgelegt werden (Stand: Oktober 2025).


Was passiert mit laufenden Leistungen, wenn PG1 abgeschafft wird?

Das ist unklar – Übergangsregelungen, Härtefallregelungen und Rechtsansprüche müssten definiert werden.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie sich eine Streichung von Pflegegrad 1 auf Ihre Pflegekosten auswirkt – gerade wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung organisieren?



 
 
 

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