Bayerisches Landespflegegeld 2026 – Das ändert sich & was Betroffene wissen müssen
- Vanessa F.

- 14. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Das bayerische Landespflegegeld ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern. 2025 beträgt es 1.000 € pro Jahr. Für 2026 stehen zwei große Änderungen an: Halbierung auf 500 € und Umstellung auf das Kalenderjahr – mit spürbaren Folgen für Betroffene.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
2025: Bayerisches Landespflegegeld 1.000 € jährlich; Anspruch ab Pflegegrad 2
2026: Bayerisches Landespflegegeld soll auf 500 € jährlich reduziert werden
Umstellung auf Kalenderjahr ab 2026; Übergang Okt 2024–Dez 2025 (15 Monate) → de facto –250 € in 2025 laut VdK („Kürzung durch die Hintertür“).
Antragsfrist: für das laufende (verlängerte) Pflegegeldjahr bis 31.03.2026 (auch unvollständig möglich – Fristwahrung)

📚 Inhalt
Was ist das Landespflegegeld?
Was ändert sich ab 2026?
Auswirkungen & Kritik
Was Betroffene jetzt tun sollten
Fazit
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Landespflegegeld?
Anspruch & Ziel
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, zusätzlich zu den bundesweiten Pflegeleistungen. Ziel: Wertschätzung und materielle Unterstützung für Pflegebedürftige.
Voraussetzungen
Wohnsitz/Hauptwohnsitz in Bayern.
Pflegegrad 2 oder höher
Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP)
Höhe & Auszahlung bisher
2025: 1.000 € pro Jahr
Auszahlung erfolgt für das Pflegegeldjahr, das derzeit (für 2025) vom 1. Oktober bis 30. September reicht.
Bei Antragstellung im ersten Jahr erfolgt Auszahlung nach Bescheid, bei Folgejahren ab Oktober / Jahresbeginn.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Pflege – Landespflegegeld
Was ändert sich ab 2026 mit dem bayerischen Landespflegegeld?
Ab 2026 treten beim bayerischen Landespflegegeld zwei zentrale Änderungen in Kraft: die Halbierung der Leistungund die Umstellung des Auszahlungsrhythmus.
1. Halbierung der Leistung
Statt wie bisher 1.000 € jährlich sollen Pflegebedürftige ab 2026 nur noch 500 € jährlich erhalten. Damit reduziert sich die Unterstützung um die Hälfte. Die Staatsregierung begründet dies mit der angespannten Haushaltslage, Pflegeverbände kritisieren die Kürzung scharf.
2. Neue Auszahlungsstruktur & Jahreszyklus
Bisher: Das Pflegegeldjahr lief vom 1. Oktober bis 30. September.
Neu ab 2026: Umstellung auf das Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).
3. Übergangsregel 2025 „verlängertes“ Pflegegeldjahr
Damit die Umstellung funktioniert, wird das Pflegegeldjahr einmalig verlängert:
Zeitraum: 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025 (15 Monate)
Auszahlung: Trotz des verlängerten Zeitraums gibt es nur 1.000 € statt 1.250 €
Folge: Betroffene verlieren 250 €, da die Leistung nicht zeitanteilig erhöht wird.
4. Antragsfristen in der Übergangsphase
Für das verlängerte Pflegegeldjahr gilt: Erstantrag bis 31.03.2026 möglich; wenn Unterlagen fehlen, unvollständig einreichen (Frist wahren) und nachreichen.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Pflege – Landespflegegeld
Auswirkungen & Kritik der Änderung des bayerischen Landespflegegeldes
Finanzielle Einbußen: 2025 entsteht laut VdK eine effektive Lücke von 250 €, da 15 Monate mit 1.000 € abgedeckt werden; ab 2026 sinkt die Jahresleistung auf 500 €. Für Haushalte mit knapper Liquidität kann die spätere Auszahlung (erst Anfang 2026) Liquiditätsprobleme verursachen.
Verbände & Öffentlichkeit: Der VdK Bayern und weitere Akteure kritisieren die doppelte Belastung(Übergangsphase + Halbierung). Medien berichten über Proteste; das Ministerium weist die Kritik zurück (Sachstand „Umstellung, keine Kürzung“).
Planbarkeit der Pflege: Bei Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung finanzieren, fehlen im Jahr 2025 de facto 250 € und ab 2026 500 € jährlich im Budget – das sollte proaktiv in die Pflegefinanzierung eingerechnet werden.
Quelle: Sozialverband VdK
Was Betroffene jetzt tun sollten
Anspruch prüfen & Antrag fristwahrend stellen
Für das verlängerte Pflegegeldjahr bis 31.03.2026 (zur Fristwahrung notfalls unvollständig einreichen und nachreichen).
Auszahlung einkalkulieren (Liquidität)
Planen Sie ein, dass die Auszahlung 2025 in vielen Fällen erst Anfang 2026 erfolgt. Prüfen Sie Zwischenfinanzierung (z. B. Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Pflegesachleistungen/Kombinationsleistung).
Budget 2026 neu aufstellen
Rechnen Sie ab 2026 mit 500 € Landespflegegeld statt 1.000 € und gleichen Sie das – wo möglich – über bundesweite Leistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel 42 € mtl., ggf. Tages-/Nachtpflege) aus.
Beratung einholen
Pflegestützpunkte, Verbraucherzentrale, um keine Leistung zu verschenken.
Politische Entwicklung verfolgen
Gesetz-/Haushaltslage kann sich ändern. Behalten Sie LfP-Meldungen im Blick und nutzen Sie Verbandsinfos (z. B. VdK) für Updates.
Fazit: Bayerisches Landespflegegeld 2026
Zwei Einschnitte prägen das Landespflegegeld in Bayern: die Übergangsphase 2025 und die dauerhafte Reduzierung ab 2026 auf 500 €. Wer betroffen ist, sollte Antragsfristen strikt einhalten, die Auszahlung zeitlich einplanen und die Pflegefinanzierung ab 2026 neu kalkulieren – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern (Antrag beim LfP).
Wie hoch ist das Landespflegegeld 2025 & 2026?
2025: 1.000 €
2026: 500 €
Was passiert 2025 genau mit dem Landespflegegeld Bayern?
Übergangsjahr: 1.10.2024–31.12.2025 (15 Monate) bei weiterhin 1.000 € → laut VdK –250 € effektiv; Auszahlung vielfach erst Anfang 2026.
Bis wann kann ich für das verlängerte Jahr beantragen?
Bis 31.03.2026; unvollständig einreichen möglich (Fristwahrung).
Kürzt der Freistaat wirklich oder ist es nur eine „Umstellung“?
Verbände sprechen von Kürzung (–250 € 2025, –500 € ab 2026); das Ministerium verweist auf Verfahrensumstellungund bestreitet eine Kürzung.
Tipp für Familien & Angehörige:
Sie möchten wissen, wie Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld optimal mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren können? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir rechnen Ihre individuellen Ansprüche durch.







Kommentare