top of page
Viva 24 logo.png

Bayerisches Landespflegegeld 2026 – Das ändert sich & was Betroffene wissen müssen

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 14. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Das bayerische Landespflegegeld ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern. 2025 beträgt es 1.000 € pro Jahr. Für 2026 stehen zwei große Änderungen an: Halbierung auf 500 € und Umstellung auf das Kalenderjahr – mit spürbaren Folgen für Betroffene.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • 2025: Bayerisches Landespflegegeld 1.000 € jährlich; Anspruch ab Pflegegrad 2 

  • 2026: Bayerisches Landespflegegeld soll auf 500 € jährlich reduziert werden

  • Umstellung auf Kalenderjahr ab 2026; Übergang Okt 2024–Dez 2025 (15 Monate) → de facto –250 € in 2025 laut VdK („Kürzung durch die Hintertür“). 

  • Antragsfrist: für das laufende (verlängerte) Pflegegeldjahr bis 31.03.2026 (auch unvollständig möglich – Fristwahrung)

Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was ist das Landespflegegeld?

  • Was ändert sich ab 2026?

  • Auswirkungen & Kritik

  • Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)



Was ist das Landespflegegeld?


Anspruch & Ziel

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, zusätzlich zu den bundesweiten Pflegeleistungen. Ziel: Wertschätzung und materielle Unterstützung für Pflegebedürftige.


Voraussetzungen

  • Wohnsitz/Hauptwohnsitz in Bayern.

  • Pflegegrad 2 oder höher 

  • Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP)


Höhe & Auszahlung bisher

  • 2025: 1.000 € pro Jahr 

  • Auszahlung erfolgt für das Pflegegeldjahr, das derzeit (für 2025) vom 1. Oktober bis 30. September reicht. 

  • Bei Antragstellung im ersten Jahr erfolgt Auszahlung nach Bescheid, bei Folgejahren ab Oktober / Jahresbeginn. 




Was ändert sich ab 2026 mit dem bayerischen Landespflegegeld?


Ab 2026 treten beim bayerischen Landespflegegeld zwei zentrale Änderungen in Kraft: die Halbierung der Leistungund die Umstellung des Auszahlungsrhythmus.


1. Halbierung der Leistung

Statt wie bisher 1.000 € jährlich sollen Pflegebedürftige ab 2026 nur noch 500 € jährlich erhalten. Damit reduziert sich die Unterstützung um die Hälfte. Die Staatsregierung begründet dies mit der angespannten Haushaltslage, Pflegeverbände kritisieren die Kürzung scharf.


2. Neue Auszahlungsstruktur & Jahreszyklus

  • Bisher: Das Pflegegeldjahr lief vom 1. Oktober bis 30. September.

  • Neu ab 2026: Umstellung auf das Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).


3. Übergangsregel 2025 „verlängertes“ Pflegegeldjahr

Damit die Umstellung funktioniert, wird das Pflegegeldjahr einmalig verlängert:

  • Zeitraum: 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025 (15 Monate)

  • Auszahlung: Trotz des verlängerten Zeitraums gibt es nur 1.000 € statt 1.250 €

  • Folge: Betroffene verlieren 250 €, da die Leistung nicht zeitanteilig erhöht wird.


4. Antragsfristen in der Übergangsphase

Für das verlängerte Pflegegeldjahr gilt: Erstantrag bis 31.03.2026 möglich; wenn Unterlagen fehlen, unvollständig einreichen (Frist wahren) und nachreichen.




Auswirkungen & Kritik der Änderung des bayerischen Landespflegegeldes


  • Finanzielle Einbußen: 2025 entsteht laut VdK eine effektive Lücke von 250 €, da 15 Monate mit 1.000 € abgedeckt werden; ab 2026 sinkt die Jahresleistung auf 500 €. Für Haushalte mit knapper Liquidität kann die spätere Auszahlung (erst Anfang 2026) Liquiditätsprobleme verursachen. 

  • Verbände & Öffentlichkeit: Der VdK Bayern und weitere Akteure kritisieren die doppelte Belastung(Übergangsphase + Halbierung). Medien berichten über Proteste; das Ministerium weist die Kritik zurück (Sachstand „Umstellung, keine Kürzung“). 

  • Planbarkeit der Pflege: Bei Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung finanzieren, fehlen im Jahr 2025 de facto 250 € und ab 2026 500 € jährlich im Budget – das sollte proaktiv in die Pflegefinanzierung eingerechnet werden. 




Was Betroffene jetzt tun sollten


  • Anspruch prüfen & Antrag fristwahrend stellen

    Für das verlängerte Pflegegeldjahr bis 31.03.2026 (zur Fristwahrung notfalls unvollständig einreichen und nachreichen).

  • Auszahlung einkalkulieren (Liquidität)

    Planen Sie ein, dass die Auszahlung 2025 in vielen Fällen erst Anfang 2026 erfolgt. Prüfen Sie Zwischenfinanzierung (z. B. Pflegegeld, Entlastungsbetrag 131 €, Pflegesachleistungen/Kombinationsleistung).

  • Budget 2026 neu aufstellen

    Rechnen Sie ab 2026 mit 500 € Landespflegegeld statt 1.000 € und gleichen Sie das – wo möglich – über bundesweite Leistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel 42 € mtl., ggf. Tages-/Nachtpflege) aus. 

  • Beratung einholen

    Pflegestützpunkte, Verbraucherzentrale, um keine Leistung zu verschenken.

  • Politische Entwicklung verfolgen

    Gesetz-/Haushaltslage kann sich ändern. Behalten Sie LfP-Meldungen im Blick und nutzen Sie Verbandsinfos (z. B. VdK) für Updates. 


Fazit: Bayerisches Landespflegegeld 2026


Zwei Einschnitte prägen das Landespflegegeld in Bayern: die Übergangsphase 2025 und die dauerhafte Reduzierung ab 2026 auf 500 €. Wer betroffen ist, sollte Antragsfristen strikt einhalten, die Auszahlung zeitlich einplanen und die Pflegefinanzierung ab 2026 neu kalkulieren – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung.



Häufige Fragen (FAQ)


Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern (Antrag beim LfP).


Wie hoch ist das Landespflegegeld 2025 & 2026?

2025: 1.000 €

2026: 500 € 


Was passiert 2025 genau mit dem Landespflegegeld Bayern?

Übergangsjahr: 1.10.2024–31.12.2025 (15 Monate) bei weiterhin 1.000 € → laut VdK –250 € effektiv; Auszahlung vielfach erst Anfang 2026.


Bis wann kann ich für das verlängerte Jahr beantragen?

Bis 31.03.2026; unvollständig einreichen möglich (Fristwahrung).


Kürzt der Freistaat wirklich oder ist es nur eine „Umstellung“?

Verbände sprechen von Kürzung (–250 € 2025, –500 € ab 2026); das Ministerium verweist auf Verfahrensumstellungund bestreitet eine Kürzung.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld optimal mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren können? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir rechnen Ihre individuellen Ansprüche durch.



 
 
 

Kommentare


bottom of page