top of page
Viva 24 logo.png

Pflegekosten von der Steuer absetzen: So nutzen Sie Ihre Möglichkeiten optimal

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 4. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Die Pflege eines Angehörigen oder die eigene Pflegebedürftigkeit kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise eröffnet das deutsche Steuerrecht Wege, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen — sei es als außergewöhnliche Belastungen oder über spezielle Pauschbeträge wie den Pflegepauschbetrag. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten absetzbar sind, welche Bedingungen gelten, welche Schritte Sie gehen müssen und wie Sie Ihre Steuererklärung optimal vorbereiten – insbesondere wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung organisieren oder Angehörige pflegen.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder durch den Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG). 

  • Voraussetzungen: Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegegrad 1–5) oder deutlich erhöhte Aufwendungen, Selbst- oder Angehörigenpflege, Kostenübernahme durch andere ausgeschlossen. 

  • Der Pflegepauschbetrag liegt aktuell bei: 600 € (PG2), 1.100 € (PG3), 1.800 € (PG4/5 oder Hilflosigkeit).

  • Bei außergewöhnlichen Belastungen gilt, dass nur der Teil über der zumutbaren Belastung abziehbar ist. 

  • Auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung und Umbauten können steuerlich relevant sein.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Welche Pflegekosten lassen sich von der Steuer absetzen?

  • Steuerliche Wege: Pauschbetrag vs. tatsächliche Kosten

  • Entscheidungshilfe Tabelle

  • Pflegekosten absetzen - Beispielrechnung

  • Tipps für Ihre Steuererklärung (insbesondere bei 24-Stunden-Betreuung)

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)


Welche Pflegekosten lassen sich von der Steuer absetzen?


Absetzbare Kosten-Arten:


  • Kosten für ambulante Pflegeleistungen, Betreuungskräfte, Tages-/Nachtpflege. 

  • Heimkosten nur, wenn Pflegebedürftigkeit gegeben ist (nicht bloß Alter) und Kosten selbst getragen werden. 

  • Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen (z. B. Badumbau, Rampen) sofern medizinisch erforderlich und Kosten nicht durch Pflegeversicherung erstattet wurden. 

  • Betreuung & Pflege durch Angehörige ohne Bezahlung – dann kann der Pflegepauschbetrag greifen.


Nicht absetzbar:


  • Kosten, die bereits von Pflegeversicherung, Sozialleistung oder anderen Kostenträgern übernommen wurden.

  • Aufwendungen, die rein altersbedingt ohne Pflegegrad sind.



Steuerliche Wege: Pauschbetrag vs. tatsächliche Kosten


Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG)


  • Für pflegende Angehörige ohne Bezahlung, die eine Person mit Pflegegrad ≥ 2 oder mit Hilflosigkeit betreuen. 

  • Höhe: PG2 = 600 €, PG3 = 1.100 €, PG4/5 = 1.800 €. 

  • Vorteil: Kein detaillierter Nachweis nötig.


Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)


  • Sie können tatsächliche Pflegekosten geltend machen, wenn diese höher sind als der Pauschbetrag und die zumutbare Belastung überschreiten. 

  • Zumutbare Belastung ist ein prozentualer Anteil des Einkommens, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl.


Entscheidungshilfe Tabelle

Variante

Wann sinnvoll?

Hinweis

Pflegepauschbetrag

Unbezahlte Pflege im häuslichen Umfeld, Kosten vergleichsweise gering

Einfacherer Nachweis

Außergewöhnliche Belastung

Hohe tatsächliche Pflegekosten

Mehr Aufwand – da Nachweise & Überschreiten der Zumutbarkeit nötig


Beispielrechnung: Pflegekosten absetzen


Frau M. pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) im eigenen Haushalt, trägt Kosten von 5.000 €. Sie ist ledig, Einkünfte 35.000 €.


  • Pflegepauschbetrag: 1.100 €

  • Zumutbare Belastung: z. B. 4 % von Einkünften → 1.400 €

  • Tatsächliche Kosten nach Anrechnung: 5.000 € – 0 € Erstattung = 5.000 €

  • Abzugsfähiger Betrag bei außergewöhnlicher Belastung: 5.000 € – 1.400 € = 3.600 €


    → In diesem Fall ist die tatsächliche Kostenvariante günstiger als Pauschbetrag.


Tipps für Ihre Steuererklärung (insbesondere bei 24-Stunden-Betreuung)


  • Belege sammeln: Rechnungen, Bescheide, Bankbelege, Pflegegrad-Bescheid.

  • Auf Pflegegrad prüfen: Ohne Pflegegrad oder medizinische Notwendigkeit keine Absetzbarkeit.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen prüfen: Kosten für Haushaltshilfen oder Betreuung können nach § 35a EStG steuerlich gelten. 

  • 24-Stunden-Betreuung einbeziehen: Wenn Betreuungskraft privat organisiert wird, kann ein Teil als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung absetzbar sein – prüfen Sie genau mit Steuerberater.

  • Steuerberater konsultieren: Besonderheiten wie Heimkosten, Umbauten, Pflegegradwechsel erfordern steuerliches Fachwissen.


Fazit: Pflegegrad beantragen


Wer Pflegekosten trägt – sei es durch die eigene Pflegebedürftigkeit oder durch die Betreuung eines Angehörigen – hat gute Chancen, steuerlich entlastet zu werden. Entscheidend ist, ob Sie besser den Pflegepauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Bei großen Kosten und/oder 24-Stunden-Betreuung lohnt sich eine sorgfältige Planung und steuerliche Beratung — damit Sie möglichst viel Ihrer Ausgaben absetzen können.


➡️ Mit gezielter Dokumentation, dem richtigen Steuerweg und rechtzeitiger Vorbereitung sparen Sie nicht nur Geld – Sie sichern Ihre Pflegefinanzierung aktiv.


Häufige Fragen (FAQ)


Kann ich Pflege- und Betreuungskosten absetzen, wenn ich eine Betreuungskraft beschäftige?

Ja – Teile davon sind absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung, wenn Nachweise vorhanden sind. 


Gilt der Pflegepauschbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Nein – der Pflegepauschbetrag gilt erst ab Pflegegrad 2 oder Hilflosigkeit. 


Muss ich die Kosten vollständig selbst tragen?

Ja – die Kosten müssen nicht erstattet worden sein (z. B. durch Pflegekasse). Erstattungen mindern den abzugsfähigen Betrag.


Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

Pflegepauschbetrag: Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“. Tatsächliche Kosten: Mantelbogen Zeilen „andere außergewöhnliche Belastungen“.


Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie sich Ihre Pflegekosten konkret auf Ihre Steuerlast und Ihre 24-Stunden-Betreuungauswirken?


➡️ Lassen Sie sich kostenlos von viva24 beraten – wir helfen mit realistischer Kalkulation & passenden Steuerstrategien.



 
 
 

Kommentare


bottom of page