Pflegegrad 2 bis 5: Diese Leistungen können Sie kombinieren und so Ihre Pflegekosten senken
- Vanessa F.
- vor 6 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nutzen nur einen Teil der Leistungen, die ihnen tatsächlich zustehen. Häufig wird zwar das Pflegegeld beantragt, andere finanzielle Unterstützungen bleiben jedoch ungenutzt – obwohl sie den Eigenanteil für die Pflege deutlich reduzieren können.
Dabei lassen sich verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll miteinander kombinieren. Je nach Pflegegrad können so mehrere Tausend Euro pro Jahr zur Finanzierung der häuslichen Pflege oder einer 24-Stunden-Betreuung beitragen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 kombinieren können und worauf Sie dabei achten sollten.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Ab Pflegegrad 2 können mehrere Leistungen der Pflegeversicherung miteinander kombiniert werden.
Das Pflegegeld kann bei häuslicher Pflege weiterhin gezahlt werden.
Zusätzlich stehen unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag sowie weitere Leistungen zur Verfügung.
Auch steuerliche Vorteile können die finanzielle Belastung reduzieren.
Welche Leistungen tatsächlich genutzt werden können, hängt von Ihrer individuellen Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab.

📚 Inhalt
Warum viele Pflegeleistungen ungenutzt bleiben
Welche Leistungen können kombiniert werden?
Pflegegeld
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Wohnraumanpassung
Steuerliche Vorteile
Beispiel: So kann eine Kombination aussehen
Häufige Fragen
Fazit
Warum viele Pflegeleistungen ungenutzt bleiben
Viele Familien beschäftigen sich erst dann mit der Pflegeversicherung, wenn kurzfristig Unterstützung benötigt wird – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige die Pflege allein nicht mehr bewältigen können.
In dieser Situation wird häufig zunächst nur das Pflegegeld beantragt. Dass daneben weitere Leistungen bestehen, ist vielen nicht bekannt.
Dadurch bleiben jedes Jahr finanzielle Möglichkeiten ungenutzt, obwohl sie den Eigenanteil einer häuslichen Betreuung spürbar senken können.
Diese Leistungen können Sie kombinieren
Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen parallel genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
Pflegegeld
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
steuerliche Entlastungen
regionale Förderprogramme (je nach Bundesland)
Nicht jede Leistung passt zu jeder Pflegesituation. Eine individuelle Beratung kann helfen, die für Sie passende Kombination zu finden.
Pflegegeld – die wichtigste Grundlage
Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die überwiegend zu Hause gepflegt werden.
Die monatlichen Beträge (Stand 2026) betragen:
Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und kann beispielsweise zur Finanzierung einer häuslichen Betreuung eingesetzt werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit der Zusammenführung zu einem gemeinsamen Jahresbudget stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (Stand 2026).
Diese Leistung kann beispielsweise genutzt werden, wenn:
pflegende Angehörige Urlaub machen,
eine Erkrankung vorliegt,
kurzfristig zusätzliche Unterstützung benötigt wird.
Da es sich um einen Jahresbetrag handelt, erfolgt die Auszahlung nicht automatisch monatlich. Wie und in welchem Umfang die Leistung genutzt werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Dieser kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, beispielsweise:
Haushaltshilfe
Alltagsbegleitung
Betreuungsangebote
anerkannte Entlastungsleistungen
Die konkrete Nutzung richtet sich nach den landesrechtlichen Vorgaben.
Pflegehilfsmittel
Auch Pflegehilfsmittel können den Alltag erheblich erleichtern.
Dazu zählen beispielsweise:
Einmalhandschuhe
Bettschutzeinlagen
Desinfektionsmittel
technische Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Kosten von bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2026).
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Wenn das Zuhause an den Pflegebedarf angepasst werden muss, kann die Pflegeversicherung Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.
Beispiele sind:
bodengleiche Dusche
Treppenlift
Haltegriffe
Türverbreiterungen
barrierefreie Umbauten
Dadurch kann die Selbstständigkeit häufig länger erhalten bleiben.
Steuerliche Vorteile nutzen
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastungen möglich sein.
Dazu gehören beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen.
Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Für individuelle Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Beispiel: So können Leistungen kombiniert werden
Eine Person mit Pflegegrad 4 erhält:
800 Euro Pflegegeld pro Monat
bis zu 3.539 Euro gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
mögliche steuerliche Vorteile
gegebenenfalls weitere regionale Förderungen
Welche Leistungen gleichzeitig genutzt werden können, hängt immer von der individuellen Pflegesituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Warum die Kombination besonders bei einer 24-Stunden-Betreuung sinnvoll ist
Viele Familien finanzieren eine häusliche Betreuung nicht ausschließlich aus eigener Tasche.
Je nach Situation können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung dazu beitragen, den Eigenanteil zu reduzieren.
Das Pflegegeld kann dabei ebenso eine Rolle spielen wie das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder mögliche steuerliche Vorteile.
Wichtig zu wissen:
Eine 24-Stunden-Betreuung ersetzt keine medizinische Behandlungspflege. Medizinische Leistungen wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten müssen weiterhin von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen medizinischen Fachkräften übernommen werden.
FAQ
Kann ich Pflegegeld und Verhinderungspflege gleichzeitig nutzen?
Ja. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung miteinander kombiniert werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich erhalten?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine eigenständige Leistung und kann unabhängig vom Pflegegeld genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich mit Pflegegrad 2 bereits mehrere Leistungen kombinieren?
Ja. Bereits ab Pflegegrad 2 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die sich je nach Situation kombinieren lassen.
Können alle Leistungen für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden?
Nicht alle Leistungen können direkt für eine 24-Stunden-Betreuung verwendet werden. Während das Pflegegeld frei eingesetzt werden kann, sind andere Leistungen – etwa der Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen – an gesetzliche Voraussetzungen und anerkannte Leistungsanbieter gebunden.
Fazit
Viele Familien schöpfen die Möglichkeiten der Pflegeversicherung nicht vollständig aus. Dabei lassen sich ab Pflegegrad 2 verschiedene Leistungen sinnvoll kombinieren, um die häusliche Pflege finanziell zu entlasten.
Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Pflegegrad, Ihrer Betreuungssituation und den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen und den Verbleib im eigenen Zuhause möglichst lange zu ermöglichen.
Sie möchten wissen, welche Leistungen Sie für eine 24-Stunden-Betreuung nutzen können?
Jede Betreuungssituation ist anders. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung und welche Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Für eine unverbindliche Einschätzung können Sie in rund 60 Sekunden Ihre Anfrage über unsere kurze Fragestrecke starten:



