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Pflegegrad 2 bis 5: Diese Leistungen können Sie kombinieren und so Ihre Pflegekosten senken

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • vor 6 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nutzen nur einen Teil der Leistungen, die ihnen tatsächlich zustehen. Häufig wird zwar das Pflegegeld beantragt, andere finanzielle Unterstützungen bleiben jedoch ungenutzt – obwohl sie den Eigenanteil für die Pflege deutlich reduzieren können.


Dabei lassen sich verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll miteinander kombinieren. Je nach Pflegegrad können so mehrere Tausend Euro pro Jahr zur Finanzierung der häuslichen Pflege oder einer 24-Stunden-Betreuung beitragen.


In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Sie bei Pflegegrad 2 bis 5 kombinieren können und worauf Sie dabei achten sollten.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Ab Pflegegrad 2 können mehrere Leistungen der Pflegeversicherung miteinander kombiniert werden.

  • Das Pflegegeld kann bei häuslicher Pflege weiterhin gezahlt werden.

  • Zusätzlich stehen unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag sowie weitere Leistungen zur Verfügung.

  • Auch steuerliche Vorteile können die finanzielle Belastung reduzieren.

  • Welche Leistungen tatsächlich genutzt werden können, hängt von Ihrer individuellen Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab.



Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  • Warum viele Pflegeleistungen ungenutzt bleiben

  • Welche Leistungen können kombiniert werden?

  • Pflegegeld

  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

  • Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmittel

  • Wohnraumanpassung

  • Steuerliche Vorteile

  • Beispiel: So kann eine Kombination aussehen

  • Häufige Fragen

  • Fazit


Warum viele Pflegeleistungen ungenutzt bleiben


Viele Familien beschäftigen sich erst dann mit der Pflegeversicherung, wenn kurzfristig Unterstützung benötigt wird – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige die Pflege allein nicht mehr bewältigen können.


In dieser Situation wird häufig zunächst nur das Pflegegeld beantragt. Dass daneben weitere Leistungen bestehen, ist vielen nicht bekannt.


Dadurch bleiben jedes Jahr finanzielle Möglichkeiten ungenutzt, obwohl sie den Eigenanteil einer häuslichen Betreuung spürbar senken können.


Diese Leistungen können Sie kombinieren


Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen parallel genutzt werden.


Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld

  • Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

  • Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmittel

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

  • steuerliche Entlastungen

  • regionale Förderprogramme (je nach Bundesland)


Nicht jede Leistung passt zu jeder Pflegesituation. Eine individuelle Beratung kann helfen, die für Sie passende Kombination zu finden.


Pflegegeld – die wichtigste Grundlage


Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die überwiegend zu Hause gepflegt werden.


Die monatlichen Beträge (Stand 2026) betragen:


Pflegegrad

Pflegegeld 2026

Pflegegrad 1

kein Pflegegeld

Pflegegrad 2

347 €

Pflegegrad 3

599 €

Pflegegrad 4

800 €

Pflegegrad 5

990 €

Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und kann beispielsweise zur Finanzierung einer häuslichen Betreuung eingesetzt werden.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege


Seit der Zusammenführung zu einem gemeinsamen Jahresbudget stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (Stand 2026).


Diese Leistung kann beispielsweise genutzt werden, wenn:

  • pflegende Angehörige Urlaub machen,

  • eine Erkrankung vorliegt,

  • kurzfristig zusätzliche Unterstützung benötigt wird.


Da es sich um einen Jahresbetrag handelt, erfolgt die Auszahlung nicht automatisch monatlich. Wie und in welchem Umfang die Leistung genutzt werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.


Entlastungsbetrag


Zusätzlich steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.


Dieser kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, beispielsweise:

  • Haushaltshilfe

  • Alltagsbegleitung

  • Betreuungsangebote

  • anerkannte Entlastungsleistungen


Die konkrete Nutzung richtet sich nach den landesrechtlichen Vorgaben.


Pflegehilfsmittel


Auch Pflegehilfsmittel können den Alltag erheblich erleichtern.


Dazu zählen beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe

  • Bettschutzeinlagen

  • Desinfektionsmittel

  • technische Pflegehilfsmittel


Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Kosten von bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2026).


Zuschüsse zur Wohnraumanpassung


Wenn das Zuhause an den Pflegebedarf angepasst werden muss, kann die Pflegeversicherung Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.


Beispiele sind:

  • bodengleiche Dusche

  • Treppenlift

  • Haltegriffe

  • Türverbreiterungen

  • barrierefreie Umbauten


Dadurch kann die Selbstständigkeit häufig länger erhalten bleiben.


Steuerliche Vorteile nutzen


Neben den Leistungen der Pflegeversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastungen möglich sein.


Dazu gehören beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen.


Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Für individuelle Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.


Beispiel: So können Leistungen kombiniert werden


Eine Person mit Pflegegrad 4 erhält:

  • 800 Euro Pflegegeld pro Monat

  • bis zu 3.539 Euro gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat

  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

  • mögliche steuerliche Vorteile

  • gegebenenfalls weitere regionale Förderungen


Welche Leistungen gleichzeitig genutzt werden können, hängt immer von der individuellen Pflegesituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.


Warum die Kombination besonders bei einer 24-Stunden-Betreuung sinnvoll ist


Viele Familien finanzieren eine häusliche Betreuung nicht ausschließlich aus eigener Tasche.


Je nach Situation können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung dazu beitragen, den Eigenanteil zu reduzieren.


Das Pflegegeld kann dabei ebenso eine Rolle spielen wie das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder mögliche steuerliche Vorteile.


Wichtig zu wissen:

Eine 24-Stunden-Betreuung ersetzt keine medizinische Behandlungspflege. Medizinische Leistungen wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten müssen weiterhin von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen medizinischen Fachkräften übernommen werden.


FAQ


Kann ich Pflegegeld und Verhinderungspflege gleichzeitig nutzen?

Ja. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung miteinander kombiniert werden.


Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich erhalten?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine eigenständige Leistung und kann unabhängig vom Pflegegeld genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Kann ich mit Pflegegrad 2 bereits mehrere Leistungen kombinieren?

Ja. Bereits ab Pflegegrad 2 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die sich je nach Situation kombinieren lassen.


Können alle Leistungen für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden?

Nicht alle Leistungen können direkt für eine 24-Stunden-Betreuung verwendet werden. Während das Pflegegeld frei eingesetzt werden kann, sind andere Leistungen – etwa der Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen – an gesetzliche Voraussetzungen und anerkannte Leistungsanbieter gebunden.


Fazit


Viele Familien schöpfen die Möglichkeiten der Pflegeversicherung nicht vollständig aus. Dabei lassen sich ab Pflegegrad 2 verschiedene Leistungen sinnvoll kombinieren, um die häusliche Pflege finanziell zu entlasten.


Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Pflegegrad, Ihrer Betreuungssituation und den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen und den Verbleib im eigenen Zuhause möglichst lange zu ermöglichen.


Sie möchten wissen, welche Leistungen Sie für eine 24-Stunden-Betreuung nutzen können?


Jede Betreuungssituation ist anders. Deshalb prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung und welche Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Für eine unverbindliche Einschätzung können Sie in rund 60 Sekunden Ihre Anfrage über unsere kurze Fragestrecke starten:



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