Pflegegrad 1 im Jahr 2027: Welche Leistungen bleiben – und was könnte sich ändern?
- Vanessa F.

- vor 1 Tag
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Pflegegrad 1 bedeutet: Es bestehen bereits Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten – der Unterstützungsbedarf ist jedoch noch vergleichsweise gering.
Für Betroffene und Angehörige stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 zur Verfügung – und was könnte sich 2027 durch mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung verändern?
Gerade weil Pflegegrad 1 häufig am Beginn einer Pflegebedürftigkeit steht, lohnt sich ein genauer Blick auf die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten. Denn auch ohne Pflegegeld gibt es verschiedene Leistungen, mit denen der Alltag erleichtert und das selbstständige Leben zu Hause unterstützt werden kann.
Wichtig dabei: Die derzeit vorliegenden Informationen bilden die Leistungsansprüche für 2026 ab. Verbindliche Änderungen für 2027 sind daraus nicht ableitbar. Deshalb sollte zwischen den aktuell geltenden Leistungen und möglichen Reformüberlegungen klar unterschieden werden.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Bei Pflegegrad 1 gibt es 2026 kein monatliches Pflegegeld.
Dafür steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich.
Auch Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige gehören zu den Unterstützungsangeboten.
Eine konkrete Kürzung oder Abschaffung der Leistungen für Pflegegrad 1 ab 2027 lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht bestätigen.
Für Familien ist Pflegegrad 1 häufig ein guter Zeitpunkt, um frühzeitig über Entlastung und die weitere Entwicklung des Pflegebedarfs nachzudenken.

📚 Inhalt
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Welche Leistungen stehen 2026 zur Verfügung?
Was könnte sich 2027 ändern?
Warum Pflegegrad 1 trotzdem wichtig ist
Was bedeutet Pflegegrad 1 für eine Betreuung zu Hause?
Was sollten Betroffene und Angehörige jetzt tun?
Fazit: Leistungen nutzen und Veränderungen im Blick behalten
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird festgestellt, wenn geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass eine Person im Alltag bereits an bestimmten Stellen Unterstützung benötigt, grundsätzlich aber noch viele Dinge selbstständig erledigen kann.
Pflegegrad 1 ist deshalb nicht mit einer umfassenden Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen.
Gleichzeitig sollte der Pflegegrad nicht unterschätzt werden. Veränderungen, die zunächst klein erscheinen, können sich mit der Zeit verstärken. Schwierigkeiten beim Ankleiden, bei der Haushaltsführung, der Orientierung oder der Mobilität können beispielsweise erste Anzeichen dafür sein, dass zusätzliche Unterstützung sinnvoll wird.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein.
Für Pflegegrad 1 ist 2026 kein monatliches Pflegegeld vorgesehen. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. 2026 beträgt es bei Pflegegrad 2 beispielsweise 347 Euro monatlich und steigt bis auf 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Das führt bei vielen Betroffenen zu einem Missverständnis:
Pflegegrad 1 bedeutet nicht, dass keinerlei Unterstützung möglich ist.
Vielmehr gibt es andere Leistungen, die gerade bei einem noch vergleichsweise geringen Unterstützungsbedarf relevant sein können.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Auch bei Pflegegrad 1 bestehen verschiedene Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten.
Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro pro Monat. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Wichtig ist dabei: Der Betrag steht nicht automatisch als frei verfügbares Geld zur Verfügung. Entscheidend ist, welche Leistung in Anspruch genommen wird und ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können 2026 Aufwendungen von bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.
Dazu können beispielsweise bestimmte Hilfsmittel gehören, die den Pflegealltag erleichtern und die Versorgung zu Hause unterstützen.
Wohnumfeld verbessern
Wenn die Wohnsituation an die Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person angepasst werden muss, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds möglich sein.
2026 sind dafür bis zu 4.180 Euro je Maßnahme vorgesehen. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen, kann sich der mögliche Gesamtbetrag entsprechend erhöhen.
Gerade bei beginnenden Einschränkungen kann eine solche Anpassung sinnvoll sein – beispielsweise wenn Stolperfallen beseitigt oder bestimmte Bereiche der Wohnung sicherer gestaltet werden sollen.
Pflegeberatung
Pflegebedürftige und Angehörige können außerdem Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Die Pflegekassen bieten eine umfassende und individuelle Pflegeberatung an. Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person auch alleine eine individuelle Beratung erhalten.
Das kann gerade bei Pflegegrad 1 hilfreich sein, weil sich Familien frühzeitig damit beschäftigen können, welche Unterstützung heute sinnvoll ist und welche Möglichkeiten bei einer Verschlechterung des Pflegebedarfs bestehen.
Pflegekurse für Angehörige
Auch Pflegekurse gehören zu den Unterstützungsangeboten für die häusliche Versorgung.
Für Angehörige kann das eine wertvolle Möglichkeit sein, sich auf typische Pflegesituationen vorzubereiten und mehr Sicherheit im Umgang mit der pflegebedürftigen Person zu gewinnen.
Was könnte sich 2027 bei Pflegegrad 1 ändern?
Hier ist eine klare Unterscheidung wichtig:
Die vorliegenden Informationen enthalten keine verbindlichen Leistungsbeträge für 2027.
Die aktuelle Übersicht bezieht sich auf das Jahr 2026. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass einzelne Leistungen bei Pflegegrad 1 2027 automatisch unverändert bleiben oder gekürzt werden.
Genauso wenig lässt sich derzeit anhand dieser Unterlagen eine konkrete Reform nennen, nach der beispielsweise der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 abgeschafft oder reduziert werden soll.
Deshalb sollten Aussagen über eine bereits feststehende „Pflegegrad-1-Kürzung 2027“ mit Vorsicht betrachtet werden. Für Betroffene ist entscheidend, welche gesetzlichen Regelungen tatsächlich beschlossen werden und ab wann sie gelten.
Warum Pflegegrad 1 trotzdem wichtig ist
Pflegegrad 1 wird manchmal als „noch kein richtiger Pflegegrad“ wahrgenommen.
Das ist falsch.
Auch wenn es kein Pflegegeld gibt, kann die Einstufung wichtige Unterstützungsmöglichkeiten eröffnen.
Noch wichtiger ist aber die frühe Auseinandersetzung mit dem Unterstützungsbedarf.
Wenn eine Person heute noch weitgehend selbstständig ist, aber bereits Schwierigkeiten im Alltag zeigt, kann es sinnvoll sein, rechtzeitig über Hilfen nachzudenken.
Das Ziel muss nicht sein, möglichst viele Leistungen auszuschöpfen.
Das Ziel sollte vielmehr sein:
So viel Unterstützung wie nötig – und so viel Selbstständigkeit wie möglich.
Pflegegrad 1 und häusliche Betreuung
Bei Pflegegrad 1 ist eine umfassende 24-Stunden-Betreuung häufig noch nicht automatisch erforderlich.
Der Unterstützungsbedarf kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Manche Menschen benötigen vor allem Hilfe im Haushalt und bei der Alltagsorganisation. Andere sind beispielsweise zunehmend unsicher beim Gehen, vergessen Termine oder benötigen mehr soziale Begleitung.
Eine häusliche Betreuung kann dann grundsätzlich eine Option sein, wenn der tatsächliche Unterstützungsbedarf entsprechend hoch ist.
Eine Betreuungskraft kann beispielsweise bei folgenden Aufgaben unterstützen:
Haushalt und Einkäufe
Kochen und leichte Reinigung
Begleitung bei Spaziergängen
Unterstützung bei Alltagsroutinen
soziale Betreuung und Gesellschaft
Unterstützung bei Mobilität
Hilfe bei bestimmten Aufgaben der Grundpflege
Dabei sollte immer geprüft werden, ob der Umfang der benötigten Betreuung tatsächlich zu diesem Modell passt.
Bei medizinischer Behandlungspflege, etwa Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentenstellung, ist dagegen weiterhin ein Arzt, Pflegedienst oder eine entsprechend qualifizierte medizinische Fachkraft erforderlich.
Was sollten Betroffene und Angehörige jetzt tun?
1. Vorhandene Leistungen kennen
Auch ohne Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung. Es lohnt sich, diese nicht ungenutzt zu lassen.
2. Frühzeitig beraten lassen
Gerade am Anfang einer Pflegebedürftigkeit kann eine Pflegeberatung helfen, den weiteren Unterstützungsbedarf besser einzuschätzen.
3. Die Entwicklung beobachten
Pflegegrad 1 kann eine Momentaufnahme sein. Wenn sich Selbstständigkeit und Fähigkeiten deutlich verschlechtern, sollte geprüft werden, ob eine erneute Begutachtung beziehungsweise eine Höherstufung sinnvoll sein könnte.
4. Die Wohnsituation prüfen
Eine sichere und gut angepasste Wohnung kann dazu beitragen, Selbstständigkeit länger zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können dafür Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds genutzt werden.
5. Entlastung nicht erst im Notfall organisieren
Wenn Angehörige bereits merken, dass sie zunehmend mehr Aufgaben übernehmen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig über Unterstützung nachzudenken.
So lässt sich vermeiden, dass aus einer zunächst überschaubaren Hilfestellung plötzlich eine vollständige Überforderung wird.
Fazit: Selbstständigkeit beginnt mit Bewegung
Pflegegrad 1 bietet weniger finanzielle Leistungen als die höheren Pflegegrade. Vor allem das fehlende Pflegegeld führt bei vielen Familien zunächst zu Enttäuschung.
Trotzdem bestehen verschiedene wichtige Unterstützungsmöglichkeiten – darunter der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, Pflegeberatung und Pflegekurse.
Für 2027 lassen sich auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen noch keine verbindlichen Änderungen der Leistungen bei Pflegegrad 1 ableiten. Eine konkrete Kürzung oder Abschaffung einzelner Leistungen sollte deshalb nicht als bereits beschlossene Tatsache dargestellt werden.
Für Betroffene und Angehörige ist jetzt vor allem wichtig, die vorhandenen Möglichkeiten zu kennen, die Entwicklung des Pflegebedarfs im Blick zu behalten und rechtzeitig Unterstützung zu organisieren.
Denn gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit kann eine frühzeitige Entlastung dazu beitragen, dass Menschen länger sicher und möglichst selbstständig im eigenen Zuhause leben können.
Was kostet eine häusliche Betreuung bei viva24?
Wenn der Unterstützungsbedarf über die Möglichkeiten von Angehörigen hinausgeht und eine Betreuungskraft im Haushalt sinnvoll erscheint, kann viva24 die individuelle Situation prüfen.
Der aktuelle Basispreis für die häusliche Betreuung liegt bei 3.090 Euro monatlich. Je nach Bedarf können Zuschläge hinzukommen, beispielsweise für besondere Qualifikation, gute Deutschkenntnisse, Demenzbetreuung, Nachteinsätze oder weitere Betreuungssituationen.
Bei Pflegegrad 1 ist besonders wichtig, die Finanzierung realistisch zu betrachten, da kein Pflegegeld gezahlt wird und nicht jede Leistung der Pflegeversicherung unmittelbar für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden kann.
Für eine konkrete Einschätzung können Sie in 60 Sekunden Ihre unverbindliche Anfrage über unsere kurze Fragestrecke starten:
Hinweis: Die genannten Leistungsbeträge beziehen sich auf den Stand 2026. Welche Leistungen ab 2027 tatsächlich gelten, hängt von den dann geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Die Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder eine Fachberatungsstelle.







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