24-Stunden-Pflege in Bayern: Zuschüsse, Landespflegegeld und regionale Besonderheiten 2026

Eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause kann für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine große Entlastung sein. Gerade in Bayern stellt sich dabei häufig die Frage: Welche Zuschüsse und Leistungen können für eine 24-Stunden-Betreuung genutzt werden – und welche Besonderheiten gelten im Freistaat?
Neben dem bundesweit geltenden Pflegegeld kann für Pflegebedürftige in Bayern insbesondere das Bayerische Landespflegegeld interessant sein. Hinzu kommen je nach individueller Situation weitere Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen 2026 relevant sein können, wie das Landespflegegeld funktioniert und worauf Familien bei der Finanzierung einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung achten sollten.
Wichtig: Die folgenden Angaben dienen der ersten Orientierung. Welche Leistungen tatsächlich genutzt und anerkannt werden können, hängt unter anderem vom Pflegegrad, der Pflegekasse, der individuellen Situation und gegebenenfalls der steuerlichen Situation ab.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten 2026 zwischen 347 € und 990 € Pflegegeld pro Monat.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
In Bayern kann bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlich das Bayerische Landespflegegeld von 500 € pro Jahr relevant sein.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist nicht automatisch für jede 24-Stunden-Betreuung einsetzbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden.
Pflegesachleistungen können bei einer entsandten 24-Stunden-Betreuungskraft normalerweise nicht direkt abgerechnet werden.
Entscheidend ist immer die individuelle Situation: Pflegegrad, Betreuungsbedarf, Demenz, Nachtbedarf, Haushaltssituation und weitere Faktoren.

📚 Inhalt
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Welche Zuschüsse gibt es 2026 in Bayern?
Pflegegeld nach Pflegegrad
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Bayerisches Landespflegegeld
Entlastungsbetrag
Steuerliche Entlastungen
Welche regionalen Besonderheiten gibt es in Bayern?
24-Stunden-Betreuung und ambulanter Pflegedienst
Was müssen Familien vor dem Start beachten?
Besonderheiten bei Demenz und nächtlichem Unterstützungsbedarf
Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?
Häufige Fragen
Fazit
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ wird häufig verwendet. Gemeint ist bei der häuslichen Betreuung jedoch nicht, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden am Tag arbeitet.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung lebt die Betreuungskraft im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person und unterstützt sie im Alltag. Arbeitszeiten, Ruhezeiten und freie Zeiten müssen eingehalten werden.
Typische Aufgaben können sein:
Unterstützung bei der Körperpflege
Hilfe beim An- und Auskleiden
Unterstützung bei Toilettengängen
Hilfe bei Mobilität und Transfers
Kochen und Einkaufen
Wäsche und leichte Hausarbeit
Begleitung zu Terminen und Spaziergängen
Gespräche und gemeinsame Aktivitäten
Unterstützung bei der Tagesstruktur
Eine Betreuungskraft ersetzt jedoch keine medizinische Behandlungspflege. Injektionen, Wundversorgung, Medikamentenstellung oder andere medizinische Tätigkeiten gehören in die Verantwortung von Ärzten, ambulanten Pflegediensten oder entsprechend qualifizierten Fachkräften.
Welche Zuschüsse gibt es 2026 in Bayern?
Die Finanzierung einer häuslichen 24-Stunden-Pflege in Bayern kann aus mehreren Bausteinen bestehen.
Besonders relevant sind:
Pflegegeld
der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
das Bayerische Landespflegegeld
gegebenenfalls der Entlastungsbetrag
mögliche steuerliche Entlastungen
Dabei ist wichtig: Nicht jede Leistung kann automatisch direkt für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Welche Möglichkeiten tatsächlich infrage kommen, hängt von Pflegegrad, individueller Situation, Pflegekasse und gegebenenfalls steuerlichen Voraussetzungen ab.
Pflegegeld nach Pflegegrad
Das Pflegegeld ist für viele Familien der wichtigste finanzielle Baustein bei der häuslichen Betreuung.
Für 2026 gelten folgende Beträge:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Die Beträge gelten für die häusliche Pflege. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können grundsätzlich miteinander kombiniert werden.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung kann das ausgezahlte Pflegegeld zur Finanzierung der Betreuung eingesetzt werden.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zu Pflegesachleistungen: Diese sind grundsätzlich für zugelassene ambulante Pflegedienste vorgesehen und können bei einer entsandten 24-Stunden-Betreuungskraft normalerweise nicht direkt abgerechnet werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gibt es 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Dieser beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.
Rechnerisch entspricht das bei einer gleichmäßigen Verteilung rund 294,92 € pro Monat.
Hier ist allerdings ein wichtiger Unterschied zu beachten: Es handelt sich um ein Jahresbudget, nicht um eine monatliche Auszahlung von 294,92 €.
Ob und in welchem Umfang eine konkrete Betreuung darüber finanziell berücksichtigt werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der konkreten Nutzung der Leistung ab.
Bayerisches Landespflegegeld
Eine besondere finanzielle Unterstützung in Bayern ist das Bayerische Landespflegegeld.
Für Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 kann diese zusätzliche Landesleistung relevant sein.
Für 2026 wird in den zugrunde gelegten viva24-Informationen ein Betrag von 500 € pro Jahr genannt. Rechnerisch entspricht dies rund 41,67 € pro Monat.
Das Landespflegegeld ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern eine landesspezifische Leistung des Freistaats Bayern. Für Familien mit häuslicher Betreuung kann es deshalb einen zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen.
Wer sollte das Landespflegegeld prüfen?
Besonders relevant ist es für Pflegebedürftige,
die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben,
mindestens Pflegegrad 2 besitzen
und die weiteren Voraussetzungen für das Landespflegegeld erfüllen.
Die individuellen Voraussetzungen sollten im jeweiligen Fall geprüft werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 € monatlich.
Er kann unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Wichtig für Familien: Der Entlastungsbetrag kann nicht pauschal für jede 24-Stunden-Betreuung verwendet werden. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen.
Deshalb sollte dieser Betrag nicht automatisch als sicherer monatlicher Abzug von den Betreuungskosten eingeplant werden.
Steuerliche Entlastungen
Auch steuerliche Möglichkeiten können bei der Finanzierung einer Betreuung zu Hause eine Rolle spielen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 € pro Jahr genannt.
Das entspricht rechnerisch bis zu etwa 333,33 € pro Monat.
Der tatsächliche steuerliche Vorteil hängt jedoch von der individuellen Steuerlast und der Anerkennung der konkreten Aufwendungen ab. Deshalb handelt es sich hierbei nicht um einen garantierten Zuschuss zur Betreuung.
Bei steuerlichen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Welche regionalen Besonderheiten gibt es in Bayern?
Die wichtigste Besonderheit bei der Finanzierung ist das Bayerische Landespflegegeld.
Während das Pflegegeld bundesweit über die Pflegeversicherung geregelt ist, handelt es sich beim Landespflegegeld um eine zusätzliche Leistung des Freistaats Bayern. Darüber hinaus können regionale Unterschiede bei den verfügbaren Unterstützungsangeboten bestehen.
Dazu gehören beispielsweise:
Pflegestützpunkte
Beratungsstellen
ambulante Pflegedienste
Tagespflegeangebote
anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
regionale Selbsthilfe- und Unterstützungsangebote
Pflegekassen stellen unter anderem Informationen zu zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag bereit. Pflegeberatung kann – sofern regional vorhanden – auch über wohnortnahe Pflegestützpunkte erfolgen.
Für Familien ist deshalb nicht nur der Pflegegrad entscheidend. Auch der konkrete Wohnort und die örtlich vorhandene Versorgungsstruktur können eine Rolle spielen.
24-Stunden-Betreuung und ambulanter Pflegedienst
Eine häusliche Betreuung und ein ambulanter Pflegedienst können unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sich deshalb ergänzen.
Die Betreuungskraft unterstützt beispielsweise bei:
Grundpflege
Mobilität
Haushalt
Alltagsgestaltung
sozialer Betreuung
Ein ambulanter Pflegedienst kann dagegen erforderliche medizinische Behandlungspflege übernehmen.
Eine Kombination kann insbesondere bei höherem Unterstützungsbedarf sinnvoll sein.
Das gilt beispielsweise bei:
Wundversorgung
Injektionen
medizinisch notwendiger Medikamentenversorgung
Kompressionsbehandlungen
mehreren regelmäßigen nächtlichen Einsätzen
Eine 24-Stunden-Betreuung sollte immer so geplant werden, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden können.
Was müssen Familien vor dem Start beachten?
Damit eine Betreuungskraft im Haushalt gut leben und arbeiten kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen vorhanden sein.
Eigenes Zimmer
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit:
Bett
Schrank
Tisch und Stuhl
Fenster und Tageslicht
Zugang zu Bad und Küche
Rückzugsmöglichkeit
Ein Durchgangszimmer oder ein Kellerraum ohne Tageslicht ist nicht geeignet.
Kost und Logis
Kost und Logis werden von der Familie gestellt. Für Einkäufe sollte ein angemessenes Haushaltsgeld vorgesehen und möglichst über Belege dokumentiert werden.
Internet
Ein Internetzugang ist nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen. Er erleichtert die Kommunikation mit Angehörigen, Übersetzungen und die persönliche Kommunikation der Betreuungskraft in ihren freien Zeiten.
Besonderheiten bei Demenz und nächtlichem Unterstützungsbedarf
Bei Demenz kann eine Betreuungskraft eine wichtige Unterstützung im Alltag sein. Gleichzeitig müssen die Anforderungen realistisch eingeschätzt werden.
Besonders zu berücksichtigen sind:
starke Unruhe
Weglauftendenz
Orientierungsschwierigkeiten
Verschiebung des Tag-Nacht-Rhythmus
häufiges Aufstehen in der Nacht
Gelegentliche nächtliche Unterstützung kann möglich sein. Bei regelmäßigem oder mehrfachem Nachtbedarf kann jedoch ein höherer Betreuungsaufwand entstehen.
Eine Betreuungskraft kann nicht dauerhaft ohne ausreichende Ruhezeiten arbeiten.
Bei besonders anspruchsvollen Situationen kann deshalb zusätzliche Unterstützung durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder andere Hilfen erforderlich sein.
Ist die 24-Stunden-Betreuung in Bayern legal?
Eine legal organisierte häusliche Betreuung basiert auf einem rechtlich geregelten Modell.
Bei der Entsendung nach Deutschland bleibt die Betreuungskraft im Herkunftsland angestellt und wird zeitweise nach Deutschland entsendet. Die A1-Bescheinigung dokumentiert dabei den sozialversicherungsrechtlichen Status im Entsendeland.
viva24 achtet auf eine legale Organisation, A1-Bescheinigung und soziale Absicherung.
Wichtig ist gleichzeitig die klare Abgrenzung der Aufgaben: Eine Betreuungskraft übernimmt Betreuung und Alltagshilfe, aber keine ärztliche oder medizinische Behandlungspflege.
Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege in Bayern
Wie viel Landespflegegeld gibt es 2026 in Bayern?
Für 2026 wird in den zugrunde gelegten Informationen ein Bayerisches Landespflegegeld von 500 € pro Jahr genannt. Es kann bei Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 relevant sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Bei Pflegegrad 2 sind es 347 €, bei Pflegegrad 3 599 €, bei Pflegegrad 4 800 € und bei Pflegegrad 5 990 € monatlich.
Kann das Bayerische Landespflegegeld für die Betreuung verwendet werden?
Das Landespflegegeld stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige dar und kann damit grundsätzlich zur persönlichen Entlastung beitragen. Die konkreten Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich Verhinderungspflege für eine 24-Stunden-Betreuung nutzen?
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Betreuung darüber berücksichtigt werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Kann ich Pflegesachleistungen für die Betreuungskraft verwenden?
Pflegesachleistungen sind grundsätzlich für zugelassene ambulante Pflegedienste vorgesehen. Bei einer entsandten 24-Stunden-Betreuungskraft können sie normalerweise nicht direkt abgerechnet werden.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung auch bei Pflegegrad 5 möglich?
Eine Betreuung kann grundsätzlich auch bei Pflegegrad 5 in Betracht kommen. Entscheidend sind jedoch der tatsächliche Unterstützungsbedarf, notwendige Nachtunterstützung, Demenz und die vorhandene Entlastungsstruktur.
Arbeitet die Betreuungskraft tatsächlich 24 Stunden täglich?
Nein. „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt die Betreuungssituation mit einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft, nicht eine Arbeitszeit von 24 Stunden täglich. Arbeits-, Ruhe- und freie Zeiten müssen eingehalten werden.
Kann die Betreuungskraft medizinische Pflege übernehmen?
Nein. Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentenstellung gehört nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft. Dafür sollten entsprechende medizinische Fachkräfte eingebunden werden.
Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?
Ja. Ein eigenes, angemessen ausgestattetes Zimmer ist Voraussetzung für die häusliche Betreuung.
Fazit: 24-Stunden-Pflege in Bayern kann durch mehrere Leistungen unterstützt werden
Für Familien in Bayern stehen neben den bundesweiten Pflegeleistungen besondere Möglichkeiten zur Verfügung.
Besonders relevant sind:
Pflegegeld von 347 € bis 990 € monatlich bei Pflegegrad 2 bis 5
bis zu 3.539 € jährlich für den gemeinsamen Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
bis zu 131 € monatlich Entlastungsbetrag unter den jeweiligen Voraussetzungen
500 € Bayerisches Landespflegegeld pro Jahr bei Vorliegen der Voraussetzungen
mögliche steuerliche Entlastungen
Die Finanzierung sollte dabei immer individuell betrachtet werden. Nicht jede Leistung kann direkt mit den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung verrechnet werden.
Auch die Betreuungskosten hängen von der konkreten Situation ab. Je nach Pflegebedarf, Sprachkenntnissen, Demenz, Nachtbedarf oder Haushaltssituation können Zuschläge hinzukommen.
Gerade bei Pflegegrad 4 oder 5, Demenz, häufigen Nachteinsätzen oder zwei betreuungsbedürftigen Personen ist eine realistische Bedarfseinschätzung besonders wichtig.
Die Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Die tatsächliche Erstattung durch Pflegekasse oder andere Stellen hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.
Ihre Betreuung in Bayern individuell planen
Wenn Sie prüfen möchten, welche Betreuung zu Ihrer familiären Situation passt und mit welchen Kosten Sie rechnen können, können Sie Ihre Situation unverbindlich über die kurze viva24-Fragestrecke schildern:







Kommentare