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Was darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft – und was nicht?

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 30. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Familien, die sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheiden, stellen sich genau diese Frage. Der Alltag ist voller Aufgaben – aber nicht alles darf die Betreuungskraft übernehmen. In diesem Beitrag klären wir, welche Leistungen erlaubt sind, welche nicht, und worauf Familien achten sollten.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Erlaubt: Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen)

  • Erlaubt: Haushaltsnahe Tätigkeiten (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen)

  • Erlaubt: Soziale Betreuung (z. B. Gespräche, Spaziergänge)

  • Nicht erlaubt: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen setzen, Wundversorgung)

  • Klar geregelt: Abgrenzung zum ambulanten Pflegedienst


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was umfasst die Tätigkeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?

  • Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

  • Welche Aufgaben sind erlaubt?

  • Welche Aufgaben sind tabu?

  • Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst

  • Rechtliche Grundlagen

  • Häufige Fragen zur Aufgabenverteilung

  • Betreuungskraft finden mit viva24



Was umfasst die Tätigkeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?


24-Stunden-Betreuungskräfte leben mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie sind nicht rund um die Uhr im Dienst, aber ständig vor Ort und übernehmen Aufgaben des Alltags, der Grundpflege und sozialen Betreuung. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.


Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege


Die zentrale Unterscheidung liegt zwischen:


  • Grundpflege: Körperbezogene Tätigkeiten, z. B. Hilfe beim Waschen, Toilettengang, Essen, Lagern.

  • Behandlungspflege: Medizinisch notwendige Leistungen, z. B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen, Injektionen, Blutzuckermessung.


Die Grundpflege dürfen Betreuungskräfte übernehmen – die Behandlungspflege nicht. Diese bleibt dem ambulanten Pflegedienst oder Ärzten vorbehalten.


Welche Aufgaben sind erlaubt?


Hilfe im Haushalt:

  • Kochen, Backen, Spülen

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Einkäufe erledigen


Unterstützung im Alltag:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Anziehen)

  • Begleitung beim Gehen, Aufstehen, zu Arztterminen

  • Gespräche führen, Spielen, Vorlesen

  • Erinnern an Medikamente (nicht verabreichen!)


Welche Aufgaben sind tabu?


Behandlungspflege (nur durch medizinisches Personal erlaubt):

  • Injektionen (z. B. Insulin spritzen)

  • Wundversorgung oder Verbandswechsel

  • Blutzuckermessung

  • Gabe verschreibungspflichtiger Medikamente

  • Stoma- oder Katheterpflege


Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst


Eine gute Lösung ist die Kombination: Die 24-Stunden-Betreuungskraft unterstützt im Alltag, der ambulante Pflegedienst übernimmt die medizinische Versorgung. So entsteht ein ganzheitliches Versorgungskonzept – ohne Überlastung der Betreuungskraft und mit höchster Sicherheit für den Pflegebedürftigen.


Rechtliche Grundlagen


Die meisten Betreuungskräfte werden über das Entsendemodell vermittelt. Sie sind somit im Herkunftsland angestellt und unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht – insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Ruhezeiten und Aufgabenverteilung. Klare Aufgabenbeschreibungen im Vertrag vermeiden Missverständnisse.


Häufige Fragen zur Aufgabenverteilung


Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?

Nein. Sie darf nur daran erinnern – die Verabreichung ist medizinisches Personal vorbehalten.


Was, wenn medizinische Aufgaben notwendig sind?

Dann sollte ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.


Darf die Betreuungskraft Blutdruck oder Blutzucker messen?

Nur, wenn sie dafür geschult und autorisiert ist – sonst nicht.


Betreuungskraft für 24-Stunden-Pflege über viva24.de finden


Bei viva24 vermitteln wir Ihnen erfahrene Betreuungskräfte aus Osteuropa, die genau wissen, was sie leisten dürfen – und was nicht. Damit Ihre Angehörigen sicher, würdevoll und kompetent im eigenen Zuhause betreut werden.


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