Was darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft – und was nicht?
- Vanessa F.
- 30. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Viele Familien, die sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheiden, stellen sich genau diese Frage. Der Alltag ist voller Aufgaben – aber nicht alles darf die Betreuungskraft übernehmen. In diesem Beitrag klären wir, welche Leistungen erlaubt sind, welche nicht, und worauf Familien achten sollten.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Erlaubt: Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen)
Erlaubt: Haushaltsnahe Tätigkeiten (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen)
Erlaubt: Soziale Betreuung (z. B. Gespräche, Spaziergänge)
Nicht erlaubt: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen setzen, Wundversorgung)
Klar geregelt: Abgrenzung zum ambulanten Pflegedienst

📚 Inhalt
Was umfasst die Tätigkeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?
Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege
Welche Aufgaben sind erlaubt?
Welche Aufgaben sind tabu?
Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst
Rechtliche Grundlagen
Häufige Fragen zur Aufgabenverteilung
Betreuungskraft finden mit viva24
Was umfasst die Tätigkeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?
24-Stunden-Betreuungskräfte leben mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie sind nicht rund um die Uhr im Dienst, aber ständig vor Ort und übernehmen Aufgaben des Alltags, der Grundpflege und sozialen Betreuung. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege
Die zentrale Unterscheidung liegt zwischen:
Grundpflege: Körperbezogene Tätigkeiten, z. B. Hilfe beim Waschen, Toilettengang, Essen, Lagern.
Behandlungspflege: Medizinisch notwendige Leistungen, z. B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen, Injektionen, Blutzuckermessung.
Die Grundpflege dürfen Betreuungskräfte übernehmen – die Behandlungspflege nicht. Diese bleibt dem ambulanten Pflegedienst oder Ärzten vorbehalten.
Welche Aufgaben sind erlaubt?
Hilfe im Haushalt:
Kochen, Backen, Spülen
Reinigung der Wohnung
Wäsche waschen und bügeln
Einkäufe erledigen
Unterstützung im Alltag:
Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Anziehen)
Begleitung beim Gehen, Aufstehen, zu Arztterminen
Gespräche führen, Spielen, Vorlesen
Erinnern an Medikamente (nicht verabreichen!)
Welche Aufgaben sind tabu?
Behandlungspflege (nur durch medizinisches Personal erlaubt):
Injektionen (z. B. Insulin spritzen)
Wundversorgung oder Verbandswechsel
Blutzuckermessung
Gabe verschreibungspflichtiger Medikamente
Stoma- oder Katheterpflege
Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst
Eine gute Lösung ist die Kombination: Die 24-Stunden-Betreuungskraft unterstützt im Alltag, der ambulante Pflegedienst übernimmt die medizinische Versorgung. So entsteht ein ganzheitliches Versorgungskonzept – ohne Überlastung der Betreuungskraft und mit höchster Sicherheit für den Pflegebedürftigen.
Rechtliche Grundlagen
Die meisten Betreuungskräfte werden über das Entsendemodell vermittelt. Sie sind somit im Herkunftsland angestellt und unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht – insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Ruhezeiten und Aufgabenverteilung. Klare Aufgabenbeschreibungen im Vertrag vermeiden Missverständnisse.
Häufige Fragen zur Aufgabenverteilung
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?
Nein. Sie darf nur daran erinnern – die Verabreichung ist medizinisches Personal vorbehalten.
Was, wenn medizinische Aufgaben notwendig sind?
Dann sollte ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.
Darf die Betreuungskraft Blutdruck oder Blutzucker messen?
Nur, wenn sie dafür geschult und autorisiert ist – sonst nicht.
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