Steuerliche Vorteile bei der 24-Stunden-Pflege: So sparen Sie richtig
- Vanessa F.
- 4. Juni
- 2 Min. Lesezeit
In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die Ausgaben für eine Betreuungskraft zu Hause clever reduzieren: Von haushaltsnahen Dienstleistungen bis hin zum Pflege-Pauschbetrag – mit Beispielen und Tipps zur Kombination der Leistungen.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Bis zu 4.000 € steuerlich absetzbar über haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflege-Pauschbetrag: bis zu 1.800 € ohne Einzelnachweis
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinierbar
Zusätzliches Pflegegeld je nach Pflegegrad möglich
Kombination der Leistungen reduziert den Eigenanteil deutlich

📚 Inhalt
Pflege-Pauschbetrag: Steuerfreibetrag für Angehörige
Verhinderungspflege: Entlastung für Angehörige und Kombi-Möglichkeiten
Pflegegeld und Landeszuschüsse
Beispielrechnung: So reduziert sich Ihr Eigenanteil
Tipps zur richtigen Dokumentation & Abrechnung
Häufige Fragen zu Steuern & Pflege
Mit viva24: Betreuung mit Finanzvorteil
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bis zu 4.000 € absetzen
Ein Teil der Kosten für die 24-Stunden-Betreuung lässt sich steuerlich geltend machen. Konkret:
20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Körperpflege, Putzen, Einkaufen)
Maximal absetzbar: 4.000 € pro Jahr
Voraussetzung: Rechnung liegt vor, Zahlung erfolgte per Überweisung
Tipp: Achten Sie auf eine klare Leistungsbeschreibung in der Rechnung.
Pflege-Pauschbetrag: Steuerfreibetrag für Angehörige
Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause ohne professionelle Pflegeeinrichtung versorgt, kann den Pflege-Pauschbetrag geltend machen:
Pflegegrad 2: 600 €
Pflegegrad 3: 1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 €
Wichtig: Der Pauschbetrag gilt je Pflegebedürftigen und unabhängig vom Pflegegeld. Er muss nicht mit Quittungen belegt werden.
Verhinderungspflege: Entlastung clever nutzen
Jedes Jahr stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612 € für Verhinderungspflege zu – also dann, wenn die gewohnte Pflegeperson verhindert ist.
Das Budget kann auch für die 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden, z. B. anteilig in der Anfangszeit.
Tipp: Kombinieren Sie Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege (z. B. nach Klinikaufenthalt) und erhöhen Sie den Betrag auf bis zu 3.539 € pro Jahr.
Pflegegeld und Landeszuschüsse
Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung gibt es direkte Geldleistungen:
Pflegegeld (z. B. bei PG 3 = 599 € / Monat)
Landespflegegeld in Bayern: 1.000 € / Jahr
Diese Leistungen sind nicht steuerpflichtig und können direkt in die Betreuungskosten eingerechnet werden.
Beispielrechnung: So reduziert sich Ihr Eigenanteil
Kosten für Betreuungskraft: 2.990 €/MonatAbzüge:
Pflegegeld PG 3: -599 €
Steuerlich absetzbar: -333 €/Monat (bei max. 4.000 € p. a.)
Verhinderungspflege (anteilig): -294 €/Monat
Landespflegegeld (Bayern, anteilig): -83 €/Monat
Effektiver Eigenanteil: ca. 1.681 €/Monat
Tipps zur richtigen Dokumentation & Abrechnung
Rechnungen gut archivieren
Zahlung immer per Überweisung (nicht bar)
Leistungen klar bezeichnen (Pflege, Haushaltshilfe etc.)
Bei Unsicherheit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe fragen
Häufige Fragen zu Steuern & Pflege
Kann ich auch ohne Pflegegrad Steuern sparen?
Ja, die haushaltsnahen Dienstleistungen sind auch ohne Pflegegrad absetzbar.
Was ist besser: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Das hängt vom individuellen Pflegebedarf ab – viva24 berät Sie dazu gerne.
Kann ich mehrere Entlastungen gleichzeitig nutzen?
Ja, die Kombination ist erlaubt und sinnvoll (Pflegegeld, Steuer, Verhinderungspflege).
Mit viva24: Betreuung mit Finanzvorteil
viva24 unterstützt Sie nicht nur bei der Vermittlung einer passenden Betreuungskraft, sondern auch bei der optimierten Nutzung von Zuschüssen und Steuervorteilen.
Wir beraten Sie kostenlos, erstellen transparente Angebote und helfen bei der Antragstellung.
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