Polnische Pflegekräfte: Unterstützung im Alltag durch 24-Stunden-Betreuung zu Hause
- Vanessa F.

- 3. Aug.
- 10 Min. Lesezeit
Sogenannte polnische Pflegekräfte übernehmen eine wichtige Rolle in der häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung leben Sie mit im Haushalt und leisten wertvolle Hilfe bei der Grundpflege, im Haushalt und bei der sozialen Begleitung und sind so eine vertraute, alltagsnahe und bezahlbare Alternative zum Pflegeheim.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Polnische Betreuungskräfte übernehmen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung wichtige Aufgaben im Haushalt, der Grundpflege und Alltagsbegleitung – jedoch keine medizinischen Leistungen.
Die Betreuung erfolgt in häuslicher Gemeinschaft und umfasst u. a. Hilfe beim Ankleiden, Waschen, Einkaufen, Kochen sowie soziale Aktivitäten wie Gespräche oder Spaziergänge.
Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie steuerliche Vorteile können zur Finanzierung genutzt werden – bei Pflegegrad 2 oder höher.
Für eine rechtssichere Betreuung ist eine Zusammenarbeit mit einer seriösen Agentur wichtig (inkl. A1-Bescheinigung und Arbeitsvertrag).
Vorausgesetzt werden ein eigenes, abschließbares Zimmer, freie Verpflegung sowie Zugang zu Bad, Küche, Telefon und Internet.

📚 Inhalt
Definition: Was sind polnische Pflegekräfte?
Aufgaben von polnischen Pflegekräften
Kosten für Betreuung durch polnische Pflegekräfte
Finanzierung polnischer Pflegekräfte über Leistungen der Pflegeversicherung
Räumliche Voraussetzungen
Rolle von Agenturen bei der Vermittlung von polnischen Pflegekräften
Rechtliche Voraussetzungen für die Beschäftigung von polnischen Pflegekräften
Definition: Was sind polnische Pflegekräfte?
Wenn von „polnischen Pflegekräften“ die Rede ist, meint man damit im Alltag meist Betreuungspersonen aus osteuropäischen Ländern, die in Deutschland im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Betreuung tätig sind. Auch wenn sie häufig tatsächlich aus Polen stammen, umfasst der Begriff allgemein ausländische Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa, die dauerhaft im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen und diese umfassend im Alltag unterstützen.
In der Regel haben die sogenannten polnischen Pflegekräfte keine formale Ausbildung im Bereich der medizinischen Pflege. Das bedeutet: Tätigkeiten wie Injektionen, Blutdruckkontrollen oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen bleiben examiniertem Pflegepersonal vorbehalten. Dennoch leisten diese Betreuungskräfte einen unverzichtbaren Beitrag zur häuslichen Versorgung: Sie helfen bei der täglichen Körperpflege, übernehmen Aufgaben im Haushalt – wie Kochen, Waschen oder Einkaufen – und schenken den betreuten Personen wertvolle Zuwendung und Gesellschaft. Die fachlich korrekte Bezeichnung für dieses Betreuungsmodell lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG).
Gerade diese zwischenmenschliche Nähe und die kontinuierliche Präsenz machen die Arbeit der Betreuungskräfte so bedeutsam – sowohl für die betreute Person als auch für entlastete Angehörige. Durch ihre Unterstützung wird es möglich, auch bei steigendem Pflegebedarf weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben.
(Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)
Aufgaben von polnischen Pflegekräften
Obwohl Pflegekräfte aus Polen in den meisten Fällen keine staatlich anerkannte pflegerische Ausbildung mitbringen, sind sie eine große Hilfe im Alltag pflegebedürftiger Menschen. Als Betreuungspersonen im Rahmen der häuslichen Versorgung übernehmen sie zahlreiche alltägliche Aufgaben und entlasten damit sowohl die betreute Person als auch deren Angehörige.
Ihr Schwerpunkt liegt auf der Alltagsbegleitung und der Unterstützung im Haushalt sowie bei der Grundpflege. Polnische Betreuungskräfte kümmern sich unter anderem um folgende hauswirtschaftliche Tätigkeiten:
Einkaufen & Kochen
Betten beziehen
Waschen & Bügeln
Aufräumen & Spülen
Staub wischen
Auch bei Aufgaben der Grundpflege unterstützen Betreuungskräfte:
Duschen & Baden
Toilettengang & Inkontinenz
Haare kämmen & rasieren
Zahn- & Nagelpflege
Lagern & im Bett waschen
Ein bedeutender Vorteil der 24-Stunden-Betreuung durch sogenannte polnische Pflegekräfte liegt in der kontinuierlichen und individuellen Begleitung im Alltag. Da die Betreuungsperson dauerhaft im Haushalt lebt, bleibt neben den grundlegenden Aufgaben im Haushalt und der Körperpflege auch Zeit für aktivierende Maßnahmen, die das seelische Wohlbefinden stärken. Viele Seniorinnen und Senioren profitieren besonders von der sozialen Nähe: Gemeinsame Gespräche, Spaziergänge, Brettspiele oder biografisches Erinnern fördern nicht nur die Lebensfreude, sondern auch die geistige Beweglichkeit.
Im Rahmen der Betreuung übernehmen sogenannte polnische Pflegekräfte daher oft auch folgende betreuende Tätigkeiten:
An- & Auskleiden
Hilfe beim Aufstehen
Spazieren gehen
Begleitung zu Terminen
Freizeitaktivitäten
Auto fahren
Kosten für Betreuung durch polnische Pflegekräfte
Da die 24-Stunden-Betreuung durch sogenannte polnische Pflegekräfte eine umfassende und persönliche Form der Unterstützung darstellt, ist sie naturgemäß mit höheren Kosten verbunden als eine gelegentliche ambulante Hilfe. Denn neben Lohnkosten müssen auch Kosten für die Unterbringung der Betreuungskraft eingeplant werden.
Lohnkosten
Auch sogenannte polnische Pflegekräfte, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung tätig sind, müssen nach deutschem Recht mindestens den geltenden Mindestlohn erhalten. Dabei ist „24-Stunden-Betreuung“ nicht wörtlich zu verstehen – Betreuungskräfte stehen nicht rund um die Uhr zur Verfügung. Es gelten gesetzlich geregelte Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche.
Für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft belaufen sich die monatlichen Kosten in der Regel auf etwa 3.000 bis 3.500 € – je nach Agentur, Betreuungsumfang und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. Im Vergleich zu stationären Einrichtungen oder einer Intensivbetreuung durch einen ambulanten Pflegedienst ist dieses Modell oft deutlich günstiger.
(Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)
Kost und Logis
Wer eine sogenannte polnische Pflegekraft im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung engagiert, sollte neben dem Gehalt auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigen. Da die Betreuungsperson mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt, ist es erforderlich, Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen. Dazu gehört in erster Linie ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht, das der Betreuungskraft Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten bietet.
Zudem ist es üblich, dass die Betreuungsperson an den Mahlzeiten teilnimmt – insbesondere, wenn sie gemeinsam mit der betreuten Person kocht und isst. In diesem Fall sollten die Verpflegungskosten übernommen werden. Auch ein Zugang zu Telefon und Internet ist wichtig, damit die Betreuungskraft Kontakt zu ihrer eigenen Familie und ihrem sozialen Umfeld halten kann – ein entscheidender Aspekt für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Betreuungsperson.
Finanzierung polnischer Pflegekräfte über Leistungen der Pflegeversicherung
Ein großer Teil der Kosten für sogenannte polnische Pflegekräfte lässt sich über Leistungen der Pflegeversicherung abdecken – vorausgesetzt, es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor. Ab diesem Grad haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wie etwa das Pflegegeld sowie Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Das monatliche Pflegegeld kann flexibel genutzt werden, um die Betreuung zu Hause zu organisieren – und schließt damit auch die Betreuung durch sogenannte polnische Pflegekräfte ein. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Aktuell gelten folgende monatlichen Beträge:
Pflegegrad | Leistungen |
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Weitere Leistungen für polnische Pflegekräfte
Zusätzlich zum Pflegegeld können ab Pflegegrad 2 auch Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Pro Jahr stehen hierfür 3.539 € im sogenannten Entlastungsbudget zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden, um eine polnische Betreuungskraft mitzufinanzieren – etwa bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von Angehörigen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen. In Bayern zum Beispiel erhalten pflegebedürftige Menschen das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € pro Jahr, das frei für die Organisation der häuslichen Pflege verwendet werden kann – einschließlich der Betreuung durch eine sogenannte polnische Pflegekraft. (Quelle: Bayerisches Landespflegegeldgesetz)
Auch steuerlich ist eine Entlastung möglich: Pflegekosten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, lassen sich als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Hierbei erkennt das Finanzamt bis zu 4.000 Euro pro Jahr an – ein wichtiger Hebel, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. (Quelle: EStG § 35a)
Beispielrechnung
Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 €
Pflegegeld bei PG 3: 599 €
Verhinderungspflege*: 294 €
Steuervorteil**: 333 €
Landespflegegeld***: 83 €
Eigenanteil: 1681 €
* In Kombination mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € jährlich
** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich
*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich
Räumliche Voraussetzungen
Wer sogenannte polnische Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Pflege beschäftigt, sollte bestimmte Voraussetzungen schaffen, um ein angenehmes und rechtlich sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dazu gehören nicht nur organisatorische Aspekte, sondern vor allem auch räumliche Bedingungen, die Privatsphäre und Lebensqualität ermöglichen.
eigenes abschließbares Zimmer mit Fenster und Grundausstattung
Zugang zu Telefon und Internet
uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
freie Kost und Logis
Ein zentrales Element der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist ein separates Zimmer für die Betreuungskraft. Dieses sollte hell, gut belüftet und wohnlich eingerichtet sein – idealerweise mit einem Fenster, Bett, Schrank, Tisch und Stuhl. Wichtig ist, dass der Raum abschließbar ist, um der Betreuungsperson Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre zu bieten.
Ein schöner Tipp: Beziehen Sie die Betreuungskraft in die Gestaltung ihres Zimmers mit ein. Ein selbst mitgestalteter Wohnbereich fördert das Gefühl von Zugehörigkeit und wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aus.
Die Betreuungskraft sollte zudem jederzeit Zugang zu Küche und Bad haben – auch wenn diese Räume gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person genutzt werden. Noch komfortabler wird es natürlich mit einem eigenen Bad oder einer kleinen Einliegerwohnung. In jedem Fall gilt: Je mehr Komfort Sie der Betreuungskraft bieten, desto wohler wird sie sich fühlen – und das wirkt sich direkt auf die Qualität der Betreuung und das Miteinander im Alltag aus.
Rolle von Agenturen bei der Vermittlung von polnischen Pflegekräften
Die meisten sogenannten polnischen Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung sind im Rahmen des sogenannten Entsendemodells tätig. Dabei ist eine ausländische Agentur der offizielle Arbeitgeber der Betreuungskraft und entsendet diese für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland.
Für Sie als Familie oder pflegebedürftige Person bedeutet das: Die Agentur übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten, darunter die Abführung von Steuern und Sozialabgaben, den Abschluss eines rechtskonformen Arbeitsvertrags sowie die Organisation der Anreise. Auch die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen – wie der A1-Bescheinigung – gehört zum Service.
Das Entsendemodell ist legal, bewährt und besonders komfortabel, da es den Verwaltungsaufwand für Familien stark reduziert. Sie erhalten eine verlässliche Betreuungskraft – ohne sich selbst um arbeitsrechtliche Details kümmern zu müssen. (Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)
Rechtliche Voraussetzungen für die Beschäftigung von polnischen Pflegekräften
Wenn Sie sogenannte polnische Pflegekräfte oder eine andere ausländische Betreuungsperson im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung bei sich aufnehmen möchten, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Eine seriöse Vermittlungsagentur wie viva24 sorgt dafür, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind – für Sie als Auftraggeber ebenso wie für die Betreuungskraft.
Arbeitsschutz
Die Grundlage jeder legalen Beschäftigung ist ein klar geregelter Arbeitsvertrag. Darin müssen Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch sowie Ruhezeiten verbindlich festgehalten sein. Auch ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf:
mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen
einen freien Tag pro Woche
Diese Vorgaben sind gesetzlich verankert und sollten in jedem seriösen Betreuungsvertrag enthalten sein (Quelle: BMG). Professionelle Agenturen wie viva24 achten darauf, dass diese Schutzrechte eingehalten werden.
A1-Bescheinigung
Für die legale Beschäftigung einer polnischen Betreuungskraft ist die sogenannte A1-Bescheinigung unerlässlich. Sie weist nach, dass die Betreuungsperson sozialversichert ist und im Herkunftsland Beiträge entrichtet. Dieses Dokument ist insbesondere bei einer Kontrolle durch Zoll oder Behörden wichtig.
Vorsicht bei vermeintlich günstigen Modellen mit Scheinselbstständigkeit
Manche Anbieter werben mit der Vermittlung angeblich selbstständiger Pflegekräfte zu besonders niedrigen Preisen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Eine echte Selbstständigkeit setzt voraus, dass die Person mehrere Auftraggeber hat und ihre Arbeit eigenständig organisiert. Bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung im selben Haushalt ist dies faktisch nicht umsetzbar – es besteht erhöhtes Risiko einer Scheinselbstständigkeit, was zu hohen Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Vertrauen Sie daher auf Agenturen mit klaren Arbeitsverhältnissen und meiden Sie Anbieter, die mit fragwürdigen Modellen arbeiten – auch wenn diese auf den ersten Blick günstiger erscheinen.
viva24 – Ihre erfahrene Agentur für die Vermittlung polnischer Pflegekräfte
Mit viva24 entscheiden Sie sich für einen vertrauenswürdigen Partner, wenn es um die 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Pflege- und Betreuungskräfte geht. Unsere Stärke: geprüfte Qualität, persönliche Beratung und ein Rundum-sorglos-Service, der Ihnen den Alltag spürbar erleichtert.
Qualifizierte Betreuungskräfte mit soliden Deutschkenntnissen
Wir vermitteln ausschließlich geschulte Betreuungspersonen, die über gute Deutschkenntnisse verfügen – für eine sichere Kommunikation im Alltag. Bei Ihrer Anfrage können Sie selbst festlegen, welches Sprachniveau Sie sich für die Betreuungskraft wünschen.
Klare Konditionen & faire Vertragsgestaltung
Bei uns wissen Sie im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen: Wir bieten vollständige Kostentransparenz ohne versteckte Gebühren. Und falls sich Ihre Pflegesituation verändert, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
100 % legal – mit A1-Bescheinigung und allen Nachweisen
Sämtliche von viva24 vermittelten Betreuungskräfte arbeiten rechtskonform in Deutschland. Selbstverständlich erhalten Sie eine gültige A1-Bescheinigung, die Ihnen und Ihrer Familie rechtliche Sicherheit gegenüber Krankenkassen und Behörden bietet.
Anreise inklusive – schnell & zuverlässig
Nach Vertragsabschluss organisieren wir die komplette Anreise der Betreuungskraft bis zu Ihrer Haustür – inklusive Echtzeit-Tracking. Innerhalb von sieben Tagen kann die Betreuung vor Ort beginnen – auch bei kurzfristigem Bedarf.
Über 8.000 zufriedene Familien bundesweit
Mehr als 8.000 betreute Haushalte in ganz Deutschland vertrauen bereits auf viva24. Ob in Großstädten oder auf dem Land – unsere Kundinnen und Kunden schätzen die verlässliche Vermittlung und persönliche Begleitung durch unser Team.
Familiengeführt & erfahren – seit über 10 Jahren
Als familiengeführtes Unternehmen mit über einem Jahrzehnt Erfahrung wissen wir, worauf es bei der Betreuung zu Hause wirklich ankommt. Unsere Mission: Pflegebedürftigen ein Leben in Würde und Vertrautheit ermöglichen – mit Herz, Verstand und starken Partnern an ihrer Seite.
Polnische Pflegekräfte über viva24.de finden
Wir von viva24.de unterstützen Sie dabei, eine passende Betreuungskraft für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden – zuverlässig, schnell und unkompliziert. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage. Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot. Wenn dieses Ihren Wünschen entspricht, kann Ihre Betreuungskraft in der Regel innerhalb von sieben Tagen bei Ihnen vor Ort sein – für eine liebevolle Betreuung in vertrauter Umgebung.
FAQ: Häufige Fragen zu polnischen Pflegekräften
Was versteht man unter polnischen Pflegekräften?
Der Begriff „polnische Pflegekraft“ bezeichnet umgangssprachlich Betreuungspersonen aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Deutschland tätig sind. Sie leben mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützen im Alltag – etwa bei der Grundpflege, im Haushalt und durch soziale Begleitung.
Haben polnische Pflegekräfte eine pflegerische Ausbildung?
In der Regel handelt es sich bei den sogenannten polnischen Pflegekräften nicht um examiniertes Pflegepersonal. Sie sind als Betreuungskräfte tätig und übernehmen keine medizinischen Aufgaben wie Spritzen geben oder Verbände wechseln. Ihre Unterstützung konzentriert sich auf körpernahe Hilfe, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuung. Sie sind dadurch günstiger als 24-Stunden-Pflegekräfte, die auch medizinische Behandlungspflege anbieten.
Wie viel kosten polnische Pflegekräfte im Monat?
Die monatlichen Kosten für eine polnische Betreuungskraft liegen meist zwischen 2.000 und 3.200 € – je nach Qualifikation, Sprachkenntnissen und Betreuungsaufwand. Im Preis enthalten sind Gehalt, Sozialabgaben, Anreise und die Leistungen der vermittelnden Agentur. Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuererleichterungen können einen Teil der Kosten abdecken.
Was zahlt die Pflegekasse für polnische Pflegekräfte?
Bei einem anerkannten Pflegegrad (ab Stufe 2) können Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für die Finanzierung einer sogenannten polnischen Pflegekraft verwendet werden. Je nach Pflegegrad können dadurch mehrere Hundert Euro im Monat erstattet oder entlastend eingesetzt werden.
Ist die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte legal?
Ja – wenn sie über das Entsendemodell beschäftigt wird. Dabei ist eine Agentur im Herkunftsland der offizielle Arbeitgeber und sorgt für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wichtig ist, dass die Betreuungskraft über eine gültige A1-Bescheinigung verfügt. Agenturen wie viva24 kümmern sich um alle rechtlichen Vorgaben und stellen eine rechtskonforme Betreuung sicher.
Kann ich die Kosten für eine polnische Pflegekraft steuerlich absetzen?
Ja, bis zu 4.000 Euro jährlich können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a, § 33 EStG). Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung per Überweisung erfolgt.
viva24.de – Unterstützung für die Pflege zu Hause
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