Pflegesachleistungen 2025 erklärt: Unterschiede & Kombination mit Pflegegeld
- Vanessa F.

- 9. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Sept.
Wer in Deutschland einen Pflegegrad hat, kann zwischen zwei zentralen Leistungen wählen: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Während das Pflegegeld an Angehörige ausgezahlt wird, decken Sachleistungen die Kosten professioneller Pflegedienste ab. Viele Familien fragen sich:
Was ist besser? Und kann man beides kombinieren?
In diesem Beitrag erklären wir Pflegesachleistungen im Detail, zeigen die aktuellen Beträge 2025, und erläutern, wie sich Pflegegeld und Sachleistungen sinnvoll kombinieren lassen – besonders in Verbindung mit einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Pflegesachleistungen = Geldleistung an ambulante Dienste, nicht an Pflegebedürftige.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Höhe 2025 (mtl.): PG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €.
Pflegegrad 1: kein Anspruch, nur Entlastungsbetrag (131 €).
Kombination möglich: anteilig Pflegegeld + anteilig Sachleistungen (Kombinationsleistung).
Pflegesachleistungen sind eine wichtige Ergänzung zur 24h-Betreuung.

📚 Inhalt
Was sind Pflegesachleistungen?
Höhe der Pflegesachleistungen 2025
Unterschied: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen
Kombination mit Pflegegeld (Kombinationsleistung)
Pflegesachleistungen & 24-Stunden-Betreuung
Antrag auf Pflegesachleistungen
Fazit
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Pflegeeinsätze professioneller Dienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Sie umfassen u. a.:
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel, nach ärztlicher Anordnung)
Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Wichtig: Das Geld geht nicht an die pflegebedürftige Person oder Angehörige, sondern direkt an den Pflegedienst.
Höhe der Pflegesachleistungen 2025
Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Amtlichen Beträge der Pflegesachleistungen:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen (monatlich) |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 796 € monatlich |
Pflegegrad 3 | 1.497 € monatlich |
Pflegegrad 4 | 1.859 € monatlich |
Pflegegrad 5 | 2.299 € monatlich |
Unterschied: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen
Pflegegeld → Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige oder privat organisierte Kräfte pflegen.
Pflegesachleistungen → direkte Kostenübernahme für Pflegedienste.
Kombinationsleistung → anteiliges Pflegegeld + anteilige Sachleistung (z. B. halbtags Pflegedienst, Rest Angehörige).
Vorteil für Familien: flexible Mischung, je nach Situation und Bedarf.
Kombination mit Pflegegeld (Kombinationsleistung)
Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, kann das verbleibende Budget anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Beispiel:
Pflegegrad 3 → Anspruch auf 1.497 € Pflegesachleistungen.
Pflegedienst nutzt nur 50 % = 748,50 €.
Die restlichen 50 % werden als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt (50 % von 599 € = 299,50 €).
👉 So entsteht eine maßgeschneiderte Kombination, die Angehörige und Profis sinnvoll zusammenbringt.
Pflegesachleistungen & 24-Stunden-Betreuung
Viele Familien setzen zusätzlich zu ambulanten Diensten eine 24h-Betreuungskraft ein. Pflegesachleistungen können hier unterstützen:
Pflegedienst übernimmt medizinisch-pflegerische Aufgaben (z. B. Medikamente, Verbände).
24-Stunden-Betreuungskraft sorgt für Alltagsunterstützung, Gesellschaft & Entlastung.
Kombination = Rundum-Versorgung + finanzielle Planbarkeit.
Beispiel:
Eine Familie mit Pflegegrad 4 beschäftigt eine Betreuungskraft (2.700 €/Monat).
Pflegesachleistungen: 1.859 € für Pflegedienst-Leistungen.
Pflegegeld: anteilig (z. B. 400 €) → zur Deckung Betreuungskosten.
Eigenanteil sinkt erheblich durch geschickte Kombination.
Antrag auf Pflegesachleistungen
Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Pflegebedürftigkeit wird durch MDK/Medicproof festgestellt → Einstufung in Pflegegrad.
Pflegekasse informiert über Sachleistungsanspruch.
Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Kasse.
Fazit: Pflegesachleistungen sinnvoll kombinieren
Pflegesachleistungen sind eine zentrale Säule der Pflegeversicherung. Sie bieten ab Pflegegrad 2 direkte finanzielle Entlastung, wenn ambulante Dienste eingebunden sind.
Durch die Möglichkeit der Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen flexibel verbinden – eine ideale Lösung, um Angehörige, Pflegedienste und ggf. eine 24h-Betreuungskraft unter einen Hut zu bringen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegesachleistungen?
Ab Pflegegrad 2.
Was passiert, wenn die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft werden?Der Rest wird anteilig als Pflegegeld gezahlt (Kombinationsleistung).
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja, über die Kombinationsleistung.
Kann ich Pflegesachleistungen für eine 24-Stunden-Betreuungskraft nutzen?
Direkt nein, da diese in der Regel nicht über ambulante Dienste abgerechnet wird. Aber: Kombination von Pflegedienst + Pflegegeld kann Betreuungskosten senken.
Was passiert bei stationärer Pflege?
Die Sachleistungen entfallen, stattdessen gibt es Zuschüsse für die Einrichtung.
Tipp für Familien & Angehörige:
Sie möchten wissen, wie Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld optimal mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren können? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir rechnen Ihre individuellen Ansprüche durch.







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