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Pflegegrad 2 erklärt: Leistungen, Voraussetzungen & Tipps für Angehörige

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 12. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Sept.


Pflegegrad 2 ist für viele Familien der Moment, an dem die Pflegeversicherung erstmals spürbare finanzielle Unterstützung bietet. Während es bei Pflegegrad 1 nur kleine Zuschüsse gibt, haben Betroffene ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Leistungen Pflegegrad 2 umfasst, wie Sie diese optimal nutzen und welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung zu senken.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Anspruch ab Pflegegrad 2: erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

  • Pflegegeld 2025/2026: 347 € monatlich.

  • Sachleistungen: 796 € monatlich (z. B. durch Pflegedienste).

  • Zusätzlich: Entlastungsbetrag (137 €), Hilfsmittel (42 €), Wohnumfeldzuschüsse (bis 4.000 €).

  • Pflegegrad 2 eignet sich für Menschen mit erheblichen Einschränkungen im Alltag.

  • Kombination mit 24-Stunden-Betreuung hilft, Eigenanteile spürbar zu senken.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was bedeutet Pflegegrad 2?

  • Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

  • Typische Situationen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung

  • Antrag auf Pflegegrad 2 – so geht’s

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)



Was bedeutet Pflegegrad 2?


Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn ein erheblicher Unterstützungsbedarf vorliegt. Betroffene sind oft noch teilweise selbstständig, benötigen aber regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Alltagsbewältigung.


Pflegegrad 2 entspricht einem Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsassessment (NBA) durch den MDK oder Medicproof.




Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick


Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Pflegegeldbeträge:

Leistung

Betrag / Anspruch

Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)

347 € monatlich

Pflegesachleistungen (z. B. Pflegedienst)

796 € monatlich

Entlastungsbetrag

137 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

bis zu 4.000 € (einmalig pro Maßnahme)

Tages- und Nachtpflege

bis zu 721 € monatlich

Kurzzeit- & Verhinderungspflege

gemeinsames Jahresbudget ab 2025

Vollstationäre Pflege

805 € monatlich Zuschuss

Pflegekurse für Angehörige

kostenlos



Typische Situationen bei Pflegegrad 2


Pflegegrad 2 wird häufig vergeben bei Menschen, die:


  • regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege oder Ernährung benötigen,

  • aufgrund von chronischen Erkrankungen oder Demenz Unterstützung brauchen,

  • im Alltag nicht mehr völlig selbstständig sind, aber noch kein intensiver Pflegefall sind.


Für Angehörige ist Pflegegrad 2 oft der erste „spürbare“ Grad, bei dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wirklich entlasten.



Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung


Mit Pflegegrad 2 lassen sich die ersten relevanten Zuschüsse in eine häusliche Betreuung investieren:


✔ 347 € Pflegegeld → direkt an Familien, die selbst oder mit Betreuungskräften unterstützen.

✔ 796 € Pflegesachleistungen → können für ambulante Pflegedienste eingesetzt werden, teilweise kombinierbar mit Betreuung.

✔ 137 € Entlastungsbetrag → z. B. für stundenweise Unterstützung.

✔ Hilfsmittel & Umbauzuschüsse → erleichtern Alltag & Betreuung.

✔ Mehr Information & Beratung – z. B. durch Plattformen wie viva24.de


Beispiel:

Eine Familie organisiert eine 24-Stunden-Betreuungskraft für ca. 2.500 € monatlich.Mit Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 484 € (347 € + 137 €) direkt gegenrechnen – der Eigenanteil sinkt entsprechend.



Antrag auf Pflegegrad 2 – so geht’s


  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen.

  2. Begutachtung durch den MDK oder Medicproof – Prüfung der Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen.

  3. Bewertung & Punkte → 27 bis unter 47,5 Punkte = Pflegegrad 2.

  4. Bescheid erhalten & Leistungen gezielt beantragen.


Tipp: Nutzen Sie Beratungsstellen oder eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI, um alle Leistungen optimal auszuschöpfen.



Fazit: Pflegegrad 2 bringt spürbare Entlastung


Pflegegrad 2 ist für viele Familien der erste wichtige Schritt zu spürbarer finanzieller Unterstützung. Neben dem Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen und Zuschüsse für eine deutliche Entlastung sorgen.

In Kombination mit einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung wird Pflegegrad 2 zu einem wichtigen Baustein, um den Eigenanteil spürbar zu senken und die Pflege langfristig zu sichern.



Häufige Fragen (FAQ)


Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld beträgt aktuell 347 € monatlich.


Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, es gibt die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Dabei wird Pflegegeld anteilig gezahlt, wenn auch Sachleistungen genutzt werden.


Bekomme ich mit Pflegegrad 2 eine Betreuungskraft bezahlt?

Nein, die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung werden nicht komplett übernommen, können aber durch Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Zuschüsse reduziert werden.


Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Über die Pflegekasse der Krankenkasse. Ein Gutachter des MDK oder Medicproof stellt die Einstufung fest.


Kann Pflegegrad 2 später in Pflegegrad 3 übergehen?

Ja, wenn die Einschränkungen zunehmen, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren können?

Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihre Situation.



 
 
 

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