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Pflegegrad 1 erklärt: Leistungen, Voraussetzungen & Tipps für Angehörige

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 5. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Sept.


Viele Familien stellen sich die Frage: „Was bringt mir Pflegegrad 1 eigentlich?“

Denn im Gegensatz zu den höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld – und doch kann Pflegegrad 1 der erste wichtige Schritt sein, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

In diesem Artikel erklären wir leicht verständlich, welche Leistungen Sie bei Pflegegrad 1 bekommen, wie der Antrag funktioniert und welche Rolle eine häusliche 24-Stunden-Betreuung bereits in dieser frühen Phase spielen kann.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit.

  • Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, aber Unterstützungsleistungen.

  • Anspruch: Entlastungsbetrag (137 € mtl.), Pflegehilfsmittel (42 € mtl.), Wohnumfeldmaßnahmen (bis 4.000 €).

  • Pflegegrad 1 eignet sich besonders für Menschen mit ersten Einschränkungen im Alltag, die noch relativ selbstständig sind.

  • In Kombination mit häuslicher 24-Stunden-Betreuung kann Pflegegrad 1 eine wertvolle Basisunterstützung darstellen.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was bedeutet Pflegegrad 1?

  • Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

  • Typische Situationen bei Pflegegrad 1

  • Pflegegrad 1 und 24-Stunden-Betreuung

  • Antrag auf Pflegegrad 1 – so geht’s

  • Fazit: Pflegegrad 1 als Basis nutzen

  • Häufige Fragen (FAQ)



Was bedeutet Pflegegrad 1?


Pflegegrad 1 wurde im Rahmen der Pflegereform 2017 eingeführt.Er richtet sich an Personen, die im Alltag bereits Unterstützung benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind.

Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder Medicproof (bei Privatversicherten).

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn der Gesamtpunktwert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten liegt.




Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick


Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Pflegegeldbeträge:

Leistung

Betrag / Anspruch

Pflegegeld

kein Anspruch

Pflegesachleistung

kein Anspruch

Entlastungsbeitrag

137 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

bis zu 4.000 € (einmalig pro Maßnahme)

Beratungsbesuche nach §37.3

Anspruch auf Beratung, keine Pflicht

Pflegekurse für Angehörige

kostenlos

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 53 € monatlich (ab Zulassung möglich)

Typische Situationen bei Pflegegrad 1


Pflegegrad 1 betrifft häufig Menschen, die:


  • leichte Gedächtnisprobleme haben (z. B. beginnende Demenz),

  • leichte körperliche Einschränkungen erleben (z. B. Schwierigkeiten beim Treppensteigen),

  • im Alltag gelegentlich auf Unterstützung bei Haushalt, Einkaufen oder Medikamenten angewiesen sind.


Angehörige übernehmen oft schon viel – hier können Entlastungsleistungen eine wichtige Hilfe sein.



Pflegegrad 1 und 24-Stunden-Betreuung


Auch wenn Pflegegrad 1 keine großen Geldleistungen bietet, kann er in Kombination mit einer häuslichen Betreuungskraft nützlich sein:


✔ 137 € Entlastungsbetrag → kann für stundenweise Entlastung durch Betreuungskräfte genutzt werden.

✔ Pflegehilfsmittel (42 € mtl.) → erleichtern die Betreuung im Alltag.

✔ Wohnumfeldzuschüsse (bis 4.000 €) → machen die Wohnung seniorengerecht und erleichtern einer Betreuungskraft die Arbeit.


Schon ab Pflegegrad 1 lohnt sich eine Beratung, wie die Leistungen bestmöglich kombiniert werden können.


Weitere Infos finden Sie auch bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.



Antrag auf Pflegegrad 1 – so geht’s


Antrag bei der Pflegekasse (der Krankenkasse angeschlossen) stellen.

  1. Begutachtung durch MDK oder Medicproof → Punktevergabe nach sechs Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung, außerhäusliche Aktivitäten).

  2. Bescheid erhalten → bei 12,5 bis unter 27 Punkten → Pflegegrad 1.

  3. Leistungen beantragen → Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Umbauzuschüsse.


Tipp: Pflegeberatung nach §7a SGB XI nutzen – kostenlos bei jeder Pflegekasse erhältlich.



Fazit: Pflegegrad 1 als Basis nutzen


Pflegegrad 1 bietet noch keine großen Geldleistungen, ist aber ein wichtiger Einstieg in die Pflegeversicherung.Familien profitieren von Zuschüssen für Entlastung, Hilfsmittel und Wohnumfeldanpassungen.

Wer frühzeitig auf eine 24-Stunden-Betreuung setzt, schafft sich langfristig die größte Entlastung – denn mit steigender Pflegebedürftigkeit wachsen auch die Leistungen (Pflegegeld ab Pflegegrad 2).



Häufige Fragen (FAQ)


Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein, es gibt kein Pflegegeld. Anspruch besteht nur auf den Entlastungsbetrag (137 €), Pflegehilfsmittel und Zuschüsse.


Kann ich mit Pflegegrad 1 schon eine Betreuungskraft einsetzen?

Ja. Zwar deckt der Pflegegrad die Kosten nicht vollständig, aber er bietet erste Zuschüsse und entlastet Angehörige.


Welche typischen Einschränkungen führen zu Pflegegrad 1?

Leichte körperliche Einschränkungen, beginnende Demenz oder Probleme bei alltäglichen Aktivitäten.


Kann Pflegegrad 1 später in einen höheren Pflegegrad übergehen?

Ja. Sobald die Einschränkungen zunehmen, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden.


Muss ich Beratungsbesuche durchführen lassen?

Nein, bei Pflegegrad 1 sind Beratungsbesuche nicht verpflichtend, aber sie können freiwillig genutzt werden.



Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie Sie Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Zuschüsse mit einer 24-Stunden-Betreuung kombinieren können? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihre Situation.



 
 
 

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