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Pflegegeld 2025 & 2026: So kombinieren Sie es optimal mit der 24-Stunden-Betreuung

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 29. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Sept.


Das Pflegegeld ist ein zentraler Baustein zur Finanzierung der häuslichen Betreuung. Besonders bei Lösungen wie der 24-Stunden-Betreuung wird es vollständig eingesetzt, um den Eigenanteil der Familie zu reduzieren. In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie das Pflegegeld 2025 und 2026 bestmöglich nutzen können.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert auf dem Stand von 2025.

  • Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad: zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5).

  • Zusätzlich stehen Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldmaßnahmen zur Verfügung.

  • Familien können diese Leistungen direkt mit der 24-Stunden-Betreuung kombinieren.

  • Ab Mitte 2026 soll zudem das Familienpflegegeld eingeführt werden.



Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was ist Pflegegeld und wie funktioniert es?

  • Pflegegeld 2025 und 2026 im Überblick

  • Welche weiteren Leistungen können Familien nutzen?

  • Kombination mit der 24-Stunden-Betreuung – Ihre Vorteile

  • Häufige Fragen zum Pflegegeld (FAQ)

  • Fazit: Pflegegeld + 24-Stunden-Betreuung = maximale Entlastung

  • Tipp für Familien & Angehörige zum Pflegegeld



Was ist Pflegegeld und wie funktioniert es?


Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die monatlich an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt wird. Es soll Familien unterstützen, die die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Betreuungskräfte organisieren.


Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld frei ausgezahlt – Familien entscheiden selbst, wofür sie es einsetzen. Damit ist es die wichtigste Basisleistung, um eine häusliche Betreuung mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft zu finanzieren.


Pflegegeld 2025 und 2026 im Überblick


Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Pflegegeldbeträge (auch für 2026 unverändert):

Pflegegrad

Pflegegeld (monatlich)

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

347 €

Pflegegrad 3

599 €

Pflegegrad 4

800 €

Pflegegrad 5

990 €

Für Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber weiterhin den Entlastungsbetrag, der seit 2025 auf 137 € monatlich angehoben wurde.


Wichtig: Das Pflegegeld 2026 bleibt auf diesem Niveau. Eine nächste Anpassung ist erst für 2028 vorgesehen.


Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem einheitlichen Jahresbudget zusammengelegt – das erhöht bereits heute die Flexibilität bei der Nutzung von Unterstützungsleistungen.




Welche weiteren Leistungen können Familien nutzen?


Neben dem Pflegegeld gibt es zusätzliche Förderungen, die sich mit der 24-Stunden-Betreuung kombinieren lassen:


  • Entlastungsbetrag: 137 € monatlich (ab Pflegegrad 1)

  • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: seit Juli 2025 zu einem flexiblen Jahresbudget in Höhe von 3.539 € zusammengelegt – mehr Freiheit für Familien

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 € monatlich (z. B. Handschuhe, Desinfektion)

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z. B. Treppenlift, barrierefreie Dusche)



Kombination mit der 24-Stunden-Betreuung – Ihre Vorteile


Die Verbindung von Pflegegeld & 24-Stunden-Betreuung bietet Familien viele Vorteile:


  • Planbare Entlastung: Das Pflegegeld kommt monatlich und reduziert direkt die Betreuungskosten.

  • Flexibilität: Familien entscheiden selbst, ob Angehörige oder Betreuungskräfte unterstützen.

  • Zusatzleistungen: Pflegehilfsmittel & Entlastungsbetrag können parallel beantragt werden.

  • Zukunftssicherheit: Mit dem geplanten Familienpflegegeld ab Mitte 2026 wird die finanzielle Unterstützung noch breiter.



Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim


Ein zentrales Anliegen der Reform: Die hohen Kosten stationärer Pflege sollen gedeckelt werden. Ziel ist ein monatlicher Eigenanteil von maximal 1.000 €, der ab 2026 schrittweise eingeführt wird.


Das macht die stationäre Pflege planbarer – und stellt eine wichtige Entscheidungshilfe für Familien dar, die zwischen Heim und häuslicher Betreuung abwägen.



Häufige Fragen zum Pflegegeld (FAQ)


Kann ich das Pflegegeld direkt für eine 24-Stunden-Betreuung verwenden?

Ja. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei für die Betreuung genutzt werden – auch für eine Betreuungskraft zu Hause.


Wie viel Pflegegeld bekomme ich je nach Pflegegrad?

Zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 137 € Entlastungsbetrag.


Ändert sich das Pflegegeld 2026?

Nein. Es bleibt auf dem Stand von 2025. Eine neue Anpassung ist erst 2028 geplant.


Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, das nennt sich „Kombinationsleistung“. Dabei wird anteilig Pflegegeld gezahlt, wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden.


Was ist das Familienpflegegeld ab 2026?

Eine geplante neue Leistung: Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, sollen 65 % des letzten Nettoeinkommens (300–1.800 €) als Lohnersatz erhalten.


Fazit: Pflegegeld + 24-Stunden-Betreuung = maximale Entlastung


Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert – doch für Familien, die auf eine 24-Stunden-Betreuungskraft setzen, ist es weiterhin eine wichtige finanzielle Stütze.

Durch die Kombination mit Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln und Jahresbudgets sinkt der Eigenanteil erheblich.


Ab Mitte 2026 bringt das geplante Familienpflegegeld zusätzliche Chancen, pflegende Angehörige finanziell abzusichern.



Tipp für Familien & Angehörige


Sie möchten wissen, wie Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und 24-Stunden-Betreuung optimal kombinieren? Dann lassen Sie sich jetzt kostenlos von viva24 beraten – wir zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation.



 
 
 

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