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Pflege zu Hause organisieren: Finanzierung und Modelle

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 20. Juni
  • 7 Min. Lesezeit

Immer mehr pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut. Doch damit die Pflege zu Hause gelingt, braucht es eine gute Organisation. Erfahren Sie hier, welche Modelle und Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Die Pflege zu Hause ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bewahren.

  • Betreuungskräfte unterstützen individuell in Haushalt, Grundpflege und bei sozialen Aktivitäten.

  • Angehörige können die Pflege flexibel gestalten und werden durch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung finanziell entlastet.

  • Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege stehen zur Verfügung.

  • Die 24-Stunden-Betreuung stellt eine umfassende Lösung dar und ist oft günstiger als stationäre Pflege.


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Gründe für die Pflege zu Hause

  • Vorteile der Pflege zu Hause

  • Aufgaben für die Pflege zu Hause

  • Finanzierungsmöglichkeiten für die Pflege zu Hause

  • Pflege zu Hause: Weiter Möglichkeiten

  • Sichere Pflege zu Hause mit der 24-Stunden-Betreuung

  • Beispielrechnung 24-Stunden-Betreuung


Gründe für die Pflege zu Hause

Ein Wohnortwechsel im fortgeschrittenen Alter ist für viele Menschen mit Unbehagen verbunden. Der Wunsch, den Lebensabend im gewohnten Zuhause verbringen zu können, ist weitverbreitet – und nachvollziehbar. Daher bemühen sich viele Familienangehörige, ihren älteren Verwandten zu ermöglichen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Die Organisation der häuslichen Pflege stellt dabei jedoch häufig eine Herausforderung dar. Glücklicherweise gibt es verschiedene Hilfen – sowohl organisatorischer als auch finanzieller Art. Die Pflegeversicherung bietet unter anderem Pflegegeld sowie weitere Unterstützungsleistungen an, die eine qualitätsvolle Betreuung im häuslichen Umfeld ermöglichen.


Vorteile der Pflege zu Hause

Es gibt zahlreiche überzeugende Gründe, sich für eine ambulante Pflege zu Hause zu entscheiden. Viele Menschen äußern ausdrücklich den Wunsch, auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu dürfen. Die eigenen vier Wände bieten nicht nur Sicherheit und Verlässlichkeit, sondern ermöglichen auch ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Anders als in einem Pflegeheim oder einer Senioren-Wohngemeinschaft bleibt der gewohnte Tagesablauf weitgehend erhalten – ohne sich an fremde Strukturen anpassen zu müssen.


Doch nicht nur emotional spricht vieles für die Pflege daheim. Auch aus pflegerischer Sicht bietet die ambulante Versorgung klare Vorteile. Sie lässt sich individuell gestalten und flexibel an den jeweiligen Bedarf anpassen. Angehörige und nahe Bezugspersonen können je nach Situation in die Versorgung eingebunden werden, ebenso wie professionelle ambulante Pflegedienste. Für diese Kombination stellt die Pflegekasse gezielte finanzielle Leistungen bereit. So lassen sich viele Pflegekonstellationen nicht nur bedarfsgerecht, sondern auch kosteneffizient umsetzen – oft günstiger als ein Platz in einer stationären Einrichtung.


Aufgaben für die Pflege zu Hause

Die Pflege zu Hause hat den Vorteil, dass sie individuell auf die Bedarfe der pflegebedürftigen Person abgestimmt werden kann. Die qualifizierten Betreuungskräfte stehen insbesondere bei alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Körperpflege unterstützend zur Seite.


Zu den Aufgaben im Haushalt, die von der Betreuungskraft ganz oder teilweise übernommen werden, zählen unter anderem:


  • Einkaufen & Kochen 

  • Betten beziehen 

  • Wäsche waschen & Bügeln 

  • Aufräumen & Spülen

  • Staub wischen


Im Bereich der Grundpflege erhält die pflegebedürftige Person Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene – zum Beispiel bei folgenden Tätigkeiten:


  • Duschen & Baden 

  • Toilettengang & Inkontinenz

  • Haare kämmen & rasieren

  • Zahn- & Nagelpflege 

  • Lagern & im Bett waschen


Darüber hinaus bietet die Pflege zu Hause die Möglichkeit zur aktivierenden Betreuung. Die Betreuungskräfte nehmen sich bewusst Zeit für gemeinsame Aktivitäten, wie Spaziergänge, anregende Gespräche, Gedächtnistraining oder Spiele. Gerade für ältere Menschen sind diese sozialen und kognitiven Impulse von großer Bedeutung – sie fördern das Wohlbefinden und erhalten wichtige Alltagsfähigkeiten.


Die häusliche Pflege schafft somit Raum für betreuende Tätigkeiten, wie:


  • An- & Auskleiden 

  • Hilfe beim Aufstehen 

  • Spazieren gehen 

  • Begleitung zu Terminen

  • Freizeitaktivitäten

  • Auto fahren


Welche Aufgaben die Betreuungskräfte im Einzelnen übernehmen, hängt stets vom individuellen Bedarf und den Wünschen der pflegebedürftigen Person ab.


Finanzierungsmöglichkeiten für die Pflege zu Hause

In Deutschland wird der Großteil der pflegebedürftigen Menschen – rund 84 Prozent – im vertrauten häuslichen Umfeld von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen betreut. Um diese Form der Pflege zu fördern, stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen bereit. Diese helfen dabei, die Pflege zu Hause zu organisieren und zu finanzieren. Art und Umfang der Leistungen richten sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad der betroffenen Person.


Pflegegeld

Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege zu Hause individuell und flexibel zu gestalten. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen und frei verwenden. Sie dient beispielsweise dazu, pflegende Angehörige für ihren Einsatz zu entschädigen oder Einkommensverluste auszugleichen. Auch kann das Pflegegeld genutzt werden, um ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte einzubinden, die bei der Versorgung im häuslichen Umfeld unterstützen.


Pflegegeld je nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Pflegegeld pro Monat

1

0 Euro

2

347 Euro

3

599 Euro

4

800 Euro

5

990 Euro



Entlastungsbetrag

Schon ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Diese Leistung soll dabei helfen, die Pflege zu Hause zu erleichtern. Sie kann zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, etwa für Hilfe im Haushalt – wie beim Reinigen der Wohnung, Wäschewaschen, Einkaufen oder Kochen – sowie für Fahrdienste. Darüber hinaus lässt sich das Budget auch für medizinisch notwendige Pflegeleistungen oder stundenweise Betreuung einsetzen, um Angehörige zeitweise zu entlasten.


Pflegesachleistungen

Um eine bedarfsgerechte medizinische und grundpflegerische Pflege zu Hause zu ermöglichen, stellt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 ein Budget für die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen bereit. Mit diesen Mitteln können ambulante Betreuungsdienste beauftragt werden, wodurch auch zu Hause eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt werden kann. Angehörige erhalten über die ambulanten Sachleistungen wichtige Unterstützung bei der Betreuung ihrer Liebsten und können auf fachkundige Hilfe zurückgreifen.


Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Pflegesachleistungen pro Monat

1

0 Euro

2

796 Euro

3

1.497 Euro

4

1.859 Euro

5

2.299 Euro


Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Pflege zu Hause bedeutet für pflegende Angehörige ein hohes Maß an Verantwortung. Bereits kurze Abwesenheiten – etwa durch berufliche Verpflichtungen, Fortbildungen, eigene Erkrankung oder einen wohlverdienten Urlaub – können zum organisatorischen Problem werden. Um auch in solchen Zeiten eine lückenlose Betreuung sicherzustellen, bietet die Pflegeversicherung das sogenannte Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an. 


Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Sie ermöglicht es, für eine begrenzte Zeit eine Ersatzpflege für die Pflege zu Hause zu organisieren – entweder durch vertraute Privatpersonen oder durch professionelle Pflegedienste. Alternativ kann für diese Zeit auch Kurzzeitpflege beantragt werden, also die zeitweise Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. 


Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über das gemeinsame Entlastungsbudget abgerechnet. Die Mittel in Höhe von 3.539 Euro jährlich können flexibel auf die beiden Pflegeleistungen aufgeteilt werden. Bisher konnten die Leistungen lediglich bis zu einem Höchstbetrag mit den nicht in Anspruch genommenen Mitteln für die jeweils andere Leistung verrechnet werden. Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige statt durch professionelle Dienstleister erbracht, so wird maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes erstattet, z. B. bei Pflegegrad 2 maximal 598,60 Euro (anteilig auf den Tag bezogen).


Tages- und Nachtpflege

Nicht alle pflegenden Angehörigen haben die Möglichkeit, ihre beruflichen Verpflichtungen zu reduzieren oder vollständig auszusetzen. Um dennoch eine verlässliche Betreuung sicherzustellen, gibt es das Budget für Tages- und Nachtpflege. Dieses ermöglicht es, Pflegebedürftige zeitweise in einer teilstationären Einrichtung betreuen zu lassen – sei es tagsüber oder während der Nacht – wenn die Pflege zu Hause nicht ganztägig gewährleistet werden kann.


Leistungshöhe für Tages- und Nachtpflege je nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Tages- und Nachtpflege pro Monat

1

0 Euro

2

721 Euro

3

1.357 Euro

4

1.685 Euro

5

2.085 Euro


Pflege zu Hause: Weitere Möglichkeiten

Die genannten Budgets der Pflegeversicherung schaffen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten für eine hochwertige Versorgung. Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird:


  • 42 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel

  • 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf

  • einmalig bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen, die infolge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind



Pflege zu Hause mithilfe von Pflegeunterstützungsgeld organisieren

Die Vielzahl an verfügbaren Pflegeleistungen und die damit verbundene Bürokratie können schnell überfordern – insbesondere dann, wenn eine Pflegesituation unerwartet eintritt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Damit können Sie sich kurzfristig für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um sich einen Überblick zu verschaffen und die Versorgung eines nahen Angehörigen – etwa Eltern, Großeltern, Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder – zu organisieren. (Quelle: BMG)


Sichere Pflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine besonders umfassende Form der Pflege zu Hause. Dabei wohnt eine Betreuungsperson direkt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie rund um die Uhr bei alltäglichen Aufgaben – von der Grundpflege über die Haushaltsführung bis hin zur sozialen Begleitung. (Quelle: BIVA Pflegeschutzbund)


Die 24-Stunden-Betreuung ist eine beliebte Alternative zum klassischen Pflegeheim – insbesondere deshalb, weil sie älteren Menschen ermöglicht, in ihrer häuslichen Umgebung alt zu werden. Auch wenn der Alltag allein nicht mehr vollständig bewältigt werden kann, muss das vertraute Zuhause nicht aufgegeben werden. Mit einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft bleibt der individuelle Tagesrhythmus weitgehend erhalten, während gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Selbstbestimmung gewährleistet ist.


Ein besonderer Vorteil dieser Betreuungsform liegt in ihrer persönlichen und kontinuierlichen Ausrichtung. Das gemeinsame Wohnen bei der Pflege zu Hause schafft die Basis für ein enges Vertrauensverhältnis und erlaubt eine passgenaue Unterstützung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientiert. Auch wenn die Betreuungskraft nicht rund um die Uhr aktiv arbeitet, ist sie dennoch ständig anwesend – was insbesondere in Notfallsituationen ein großes Plus an Sicherheit bedeutet.


Zudem ist die 24-Stunden-Betreuung in vielen Fällen kostengünstiger als ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung. Dank der Leistungen der Pflegeversicherung lässt sich der Eigenanteil für Familien meist überschaubar halten.


Beispielrechnung

Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 € 


Pflegegeld bei PG 3: 599 €

Verhinderungspflege*: 294 €

Steuervorteil**: 333 €

Landespflegegeld***: 83 €


Eigenanteil: 1681 €


* In Kombination mit 50 % Kurzzeitpflege 3539 € jährlich

** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich 

*** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich


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