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Pausenregelung in der 24-Stunden-Betreuung: Was ist erlaubt?

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 21. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Eine geregelte Pause ist für jede Betreuungskraft nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für das Wohl der betreuten Person von großer Bedeutung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei der Pausenregelung in der 24-Stunden-Pflege zu beachten ist.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Betreuungskräfte haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten von mind. 11 Stunden

  • Darüber hinaus gilt: Pause von mind. 30 Minuten bei über 6 Stunden Arbeit

  • Pausen sind keine Bereitschaftszeiten

  • Familien sollten Pausenzeiten aktiv mit einplanen

  • Verstöße können arbeitsrechtliche Folgen haben


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  • Was ist eine Pause im arbeitsrechtlichen Sinn?

  • Unterschied zwischen Pause, Ruhezeit und Bereitschaft

  • Wie viele Pausen stehen einer Betreuungskraft zu?

  • Wie läuft das in der Praxis?

  • Warum Pausen auch für Pflegebedürftige wichtig sind

  • Was Arbeitgeber (bzw. Auftraggeber) beachten müssen

  • Häufige Fragen zur Pausenregelung

  • Betreuung legal und fair mit viva24 organisieren


Was ist eine Pause im arbeitsrechtlichen Sinn?


Laut §4 Arbeitszeitgesetz gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht Arbeitnehmern eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Bei über 9 Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pausen müssen im Voraus festgelegt und tatsächlich gewährt werden. Sie sind keine Bereitschaftszeit.


Unterschied zwischen Pause, Ruhezeit und Bereitschaft


  • Pause: Freie Zeit während des Arbeitstages, die zur Erholung dient und nicht unterbrochen werden darf

  • Ruhezeit: Die gesetzlich vorgeschriebenen 11 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen

  • Bereitschaftszeit: Zeit, in der sich die Betreuungskraft im Haushalt aufhält und einsatzbereit ist, aber nicht aktiv arbeitet


Pausen müssen von Bereitschaftszeiten abgegrenzt werden und dürfen nicht ständig durch Aufgaben unterbrochen werden.


Wie viele Pausen stehen einer Betreuungskraft zu?


  • Bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit: 30 Minuten Pause

  • Bei mehr als 9 Stunden: 45 Minuten Pause


Die Pausen können aufgeteilt werden, müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten lang sein. Die Betreuungskraft muss sich in dieser Zeit vom Arbeitsplatz entfernen dürfen (z. B. ins eigene Zimmer).


Wie läuft das in der Praxis?


In der 24-Stunden-Betreuung leben Betreuungskraft und Pflegebedürftiger oft zusammen. Daher ist es wichtig, klare Strukturen für Pausen zu schaffen. Gute Beispiele:


  • Mittagspause: Nach dem Mittagessen für eine Stunde rückziehen

  • Nachtruhe: Klare Zeiten, ab wann die Betreuungskraft nicht mehr gestört werden soll

  • Entlastung durch Angehörige für Spaziergänge, Einkauf oder Arzttermine


Warum Pausen auch für Pflegebedürftige wichtig sind


Nur eine ausgeruhte Betreuungskraft kann empathisch, zuverlässig und aufmerksam arbeiten. Pausen dienen der psychischen Stabilität, verhindern Erschöpfung und wirken sich direkt auf die Qualität der Pflege aus.


Was Arbeitgeber (bzw. Auftraggeber) beachten müssen


  • Pausen schriftlich im Vertrag regeln

  • Aktive Pausengestaltung ermöglichen (eigenes Zimmer, Freizeitangebote)

  • Klare Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen

  • Pausenplan auch mit Angehörigen abstimmen


Häufige Fragen zur Pausenregelung


Darf eine Pause durch spontane Aufgaben unterbrochen werden?

Nein, Pausen müssen ununterbrochen sein, sonst gelten sie nicht.


Zählt Bereitschaftszeit zur Pause?

Nein. Bereitschaft ist Arbeitszeit und muss von der Pause getrennt sein.


Was passiert bei fehlenden Pausen?

Bei Kontrolle durch den Zoll oder die Pflegekasse drohen Sanktionen gegen die Familie oder Vermittlungsagentur.


Betreuung legal und fair mit viva24 organisieren


viva24 steht für legale, faire und menschliche 24-Stunden-Betreuung. Unsere Betreuungskräfte erhalten geregelte Pausen, Ruhezeiten und einen vertraglich abgesicherten Rahmen – damit alle Beteiligten langfristig zufrieden sind.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an und lassen Sie sich kostenlos beraten.



 
 
 

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