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Gemeinsamer Jahresbetrag 2026: So nutzen Familien Verhinderungs- & Kurzzeitpflege maximal aus (inkl. 3 Praxis-Szenarien)

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 12. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit

Wer zu Hause pflegt, kennt das Problem: Man braucht Entlastung, aber genau dann, wenn es brennt (Urlaub, Krankheit, Krankenhausentlassung), wird es organisatorisch und finanziell kompliziert.


Die gute Nachricht: Seit 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget und 2026 ist das erstmals ein volles Kalenderjahr. Der Vorteil: Ein Topf, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und in vielen Fällen spürbar mehr nutzbares Geld für Entlastung.


Wir von viva24 zeigen Ihnen, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag 2026 in der Praxis wirklich ausreizen ohne typische Fehler, mit Rechenbeispielen und 3 Szenarien, die in Familien am häufigsten vorkommen.



☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Ein Topf statt zwei: Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege laufen seit 1. Juli 2025 über den Gemeinsamen Jahresbetrag. 

  • Höhe 2026: Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (für Pflegegrade 2–5). 

  • Mehr Flexibilität: Sie können das Budget frei aufteilen z. B. alles für Verhinderungspflege oder alles für Kurzzeitpflege. 

  • Wichtige Erleichterung: Die frühere „6-Monats-Vorpflegezeit“ für Verhinderungspflege ist seit Juli 2025 entfallen. 

  • Praxis-Hebel: Mit guter Planung lässt sich der Jahresbetrag oft als „Entlastungs-Booster“ einsetzen gerade in Kombination mit Pflegegeld und Entlastungsbetrag.



Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung

📚 Inhalt


  • Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag 2026 und für wen gilt er?

  • Was wurde einfacher: Die 5 wichtigsten Änderungen für Angehörige

  • So nutzen Sie das Budget richtig: 3 Praxis-Szenarien (mit Mini-Plan)

  • Typische Fehler, die Geld kosten (und wie Sie sie vermeiden)

  • Schritt-für-Schritt: Antrag & Abrechnung (so gehen Sie sauber vor)

  • So verknüpfen Sie das Budget sinnvoll mit einer Betreuung zu Hause (viva24-Praxis)

  • Fazit

  • Häufige Fragen (FAQ)


Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag 2026 und für wen gilt er?


Der Gemeinsame Jahresbetrag bündelt die früher getrennten Budgets für:


  • Verhinderungspflege (wenn die private Pflegeperson verhindert ist z. B. Urlaub oder Krankheit)

  • Kurzzeitpflege (vorübergehend stationär, z. B. nach Krankenhaus oder in Krisensituationen)


Seit 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Topf von bis zu 3.539 € pro Jahr. 

2026 ist dabei wichtig, weil es das erste volle Kalenderjahr ist, in dem Familien diese Flexibilität komplett ausnutzen können. (Quelle)


Wer hat Anspruch? In der Regel Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. (Quelle)


Was wurde einfacher? Die 5 wichtigsten Änderungen für Angehörige


1) Schluss mit dem Budget-Pingpong

Früher musste man rechnen, übertragen, beantragen jetzt: ein Budget, das Sie flexibel verteilen. (Quelle)


2) „Vorpflegezeit“ entfällt

Die frühere Voraussetzung, dass 6 Monate bereits zu Hause gepflegt wurde, gilt für die Verhinderungspflege seit Juli 2025 nicht mehr. 


3) Mehr Planbarkeit

Wenn Sie z. B. wissen, dass im Sommer Urlaub ansteht, können Sie das Budget gezielt dafür reservieren ohne Angst, „den falschen Topf“ zu nutzen.


4) Mehr Entlastung in Krisen

Gerade nach Krankenhausentlassung kann Kurzzeitpflege kurzfristig nötig werden – und das Budget ist nicht mehr starr blockiert.


5) Weniger Streit in der Familie

Klarere Regeln bedeuten in der Praxis: weniger Diskussionen, wer was zahlt und welche Leistung „eigentlich zuständig“ wäre.


So nutzen Sie das Budget richtig: 3 Praxis-Szenarien



Szenario A: „Urlaub / Auszeit“ der Pflegeperson (klassisch)


Ziel: Verhinderungspflege so organisieren, dass die Familie wirklich abschalten kann.


Mini-Plan:


  1. Zeitraum festlegen (z. B. 10–14 Tage)

  2. Budget-Anteil reservieren (z. B. 1.500–2.500 €)

  3. Ersatz organisieren (Betreuungskraft / Pflegedienst / private Ersatzpflege – je nach Situation)

  4. Abrechnung sauber dokumentieren (Rechnungen, Nachweise)


Pro-Tipp: Wer früh plant, bekommt bessere Verfügbarkeiten gerade in Ferienzeiten.


Szenario B: Krankenhausentlassung „Wir brauchen JETZT Hilfe“


Ziel: Die Lücke zwischen Klinik und stabiler häuslicher Versorgung schließen.


Mini-Plan:


  1. Entlassdatum + Bedarf klären (Mobilität? Sturzrisiko? Demenz?)

  2. Kurzzeitpflege prüfen oder sofortige häusliche Überbrückung organisieren

  3. Budget aus dem gemeinsamen Jahresbetrag zielgerichtet nutzen

  4. Danach: dauerhafte Lösung entscheiden (ambulant / Betreuung zu Hause / Heim)


Warum das funktioniert: Kurzzeitpflege kann sinnvoll sein, aber oft fehlt kurzfristig ein Platz. Genau dann hilft Flexibilität, weil Sie das Budget nicht „falsch“ binden.


Szenario C: Demenz & Nachtunruhe – Entlastung ohne Schuldgefühle


Ziel: Entlastungspausen schaffen, bevor Angehörige ausbrennen.


Mini-Plan:


  1. Entlastungsfenster definieren (z. B. 2–3 Tage/Monat oder 1 Woche pro Quartal)

  2. Budget über das Jahr aufteilen (statt alles „am Stück“)

  3. Aufgaben klar definieren (Nacht-Routine, Mahlzeiten, Begleitung, Sicherheit)

  4. Wechsel/Vertretung vorbereiten (Checkliste, Medikamente, Kontaktliste)


Gerade bei Demenz zeigt sich: Entlastung ist keine Luxus-Option sie ist Prävention.


Typische Fehler, die Geld kosten


  • Zu spät beantragen (und dann fehlen Nachweise oder Rechnungen)

  • Budget „verplanen“, ohne echte Verfügbarkeit (Ferienzeit-Falle)

  • Leistungen vermischen, ohne klare Dokumentation (wer hat wann was gemacht?)

  • Kein kurzer Pflege-/Tagesplan für Vertretungen (führt zu Chaos, Mehrkosten)

  • Nicht schriftlich festhalten, was vereinbart wurde (auch in Familien!)



Schritt-für-Schritt: Antrag & Abrechnung (so gehen Sie sauber vor)


  1. Pflegegrad prüfen (meist PG 2–5 für Anspruch) 

  2. Bedarf definieren: Urlaub? Krankheit? Klinik? regelmäßige Entlastung?

  3. Leistung wählen: Verhinderung oder Kurzzeit (oder Mischung)

  4. Kostenvoranschlag / Angebot einholen und Zeitraum festhalten

  5. Nachweise sammeln: Rechnungen, Zeiten, kurze Dokumentation

  6. Bei der Pflegekasse einreichen (je nach Kasse digital oder per Formular)


So verknüpfen Sie das Budget sinnvoll mit Betreuung zu Hause


Für viele Familien ist der gemeinsame Jahresbetrag nicht nur „Papier“ sondern ein echter Hebel, um zu Hause mehr Stabilität zu schaffen:


  • Planbare Entlastung: Budget gezielt als „Puffer“ über das Jahr nutzen

  • Schneller Übergang: nach Krankenhaus → Überbrückung → dauerhafte Struktur

  • Transparenz: klare Absprachen + feste Ansprechpartner reduzieren Stress


Fazit


Der Gemeinsame Jahresbetrag 2026 ist eine der praktischsten Vereinfachungen für pflegende Familien: 3.539 € pro Jahr, frei nutzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und weniger „Budget-Bürokratie“. 


Wer das Budget früh plant, sauber dokumentiert und in sinnvolle Szenarien übersetzt (Urlaub, Klinik, Demenz-Entlastung), bekommt mehr reale Hilfe statt nur ein Recht auf dem Papier.


Häufige Fragen (FAQ)


Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag 2026?

Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. 


Seit wann gibt es ihn?

Seit 1. Juli 2025 (2026 erstmals über das ganze Jahr). 


Kann ich das gesamte Budget nur für Verhinderungspflege nutzen?

Ja die Mittel können flexibel eingesetzt werden (je nach Bedarf auch vollständig für eine der beiden Leistungen). 


Gilt das für Pflegegrad 1?

In der Regel gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Pflegegrad 2–5.


Tipp für Familien & Angehörige:


Sie möchten wissen, wie viel Entlastung in Ihrem konkreten Fall möglich ist und wie das mit einer Betreuung zu Hause kombinierbar ist?


Dann rechnen wir das gerne gemeinsam durch transparent und ohne Verwirrspiel mit Budgets.




 
 
 

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