Entlastungsbetrag 2025 erklärt: Anspruch, Nutzung & Tipps für Angehörige
- Vanessa F.

- 16. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Sept.
Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten unterschätzten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € zur Verfügung stehen – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Entlastungsbetrag 2025 funktioniert, welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen und wie Familien damit die 24-Stunden-Betreuung entlasten können.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Anspruch: ab Pflegegrad 1 (auch bei PG1, wo es sonst kein Pflegegeld gibt).
Höhe: 131 € pro Monat (2025/2026).
Verwendung: für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Nicht auszahlbar: wird nur für Leistungen genutzt, nicht bar ausgezahlt.
Besonderheit: nicht verbrauchtes Guthaben kann ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni).

📚 Inhalt
Höhe des Entlastungsbetrags 2025
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Beispiel: Entlastungsbetrag clever nutzen
Antrag & Abrechnung
Fazit
Häufige Fragen (FAQ)
Höhe des Entlastungsbetrags 2025
Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatlichen Amtlichen Beträge des Entlastungsbetrags:
Pflegegrad | Anspruch Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 1 | 131 € monatlich |
Pflegegrad 2 | 131 € monatlich |
Pflegegrad 3 | 131 € monatlich |
Pflegegrad 4 | 131 € monatlich |
Pflegegrad 5 | 131 € monatlich |
Unabhängig vom Pflegegrad ist der Betrag immer gleich hoch.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag pflegebedürftiger Menschen zu erleichtern. Zulässig sind:
Alltags- und Betreuungsangebote (z. B. Begleitung beim Einkaufen, Spazierengehen, Freizeitgestaltung).
Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger (z. B. Betreuungsgruppen, Helferkreise).
Tages- oder Nachtpflege (Teilstationär).
Einsatz von ambulanten Pflegediensten (z. B. hauswirtschaftliche Unterstützung, Grundpflege).
Angebote der nach Landesrecht anerkannten Dienste (z. B. Nachbarschaftshilfen).
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Nachweis direkt mit dem Anbieter verrechnet.
Beispiel: Entlastungsbetrag clever nutzen
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 lebt mit einer 24h-Betreuungskraft zu Hause.Zusätzlich wird ein ambulanter Pflegedienst für die Körperpflege eingesetzt.
Entlastungsbetrag (131 €) → wird genutzt für hauswirtschaftliche Unterstützung (Putzen, Einkaufen).
Pflegegeld (347 €) → geht an Angehörige, die unterstützen.
Kombination = Mehr Sicherheit & Entlastung für die Familie.
Antrag & Abrechnung
Anspruch besteht automatisch mit einem anerkannten Pflegegrad.
Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Nur anerkannte Anbieter können den Betrag direkt abrechnen.
Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, spätestens bis 30. Juni.
Quelle: pflege.de – Entlastungsbetrag
Fazit: Kleine Leistung mit großer Wirkung
Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Zusatzbaustein der Pflegeversicherung, der oft vergessen wird.Er steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann sinnvoll genutzt werden, um Angehörige zu entlasten, ambulante Dienste einzubinden oder zusätzliche Betreuung zu finanzieren.
In Kombination mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen trägt der Entlastungsbetrag entscheidend dazu bei, die häusliche Pflege bezahlbar zu machen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, er wird ausschließlich für anerkannte Leistungen genutzt.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, danach verfällt es.
Kann der Entlastungsbetrag für eine 24h-Betreuungskraft genutzt werden?
Direkt nein, da diese in der Regel nicht als anerkannter Anbieter gilt. Aber: Familien können ihn für ergänzende Dienste einsetzen, die die Betreuungskraft unterstützen.
Kann der Entlastungsbetrag mit Pflegegeld kombiniert werden?
Ja, er ist zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen nutzbar.
Tipp für Familien & Angehörige:
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