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„24-Stunden-Betreuung“ klingt nach Rund-um-die-Uhr-Arbeit – doch wie viele Stunden darf eine Betreuungskraft täglich wirklich leisten?

  • Autorenbild: Vanessa F.
    Vanessa F.
  • 14. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

In diesem Beitrag klären wir, wie viele Arbeitsstunden in der 24-Stunden-Pflege zulässig sind, welche Regeln gelten und warum die Begrifflichkeit oft missverständlich ist.


☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Gesetzlich erlaubt: Max. 48 Stunden pro Woche

  • Tägliche Arbeitszeit: i. d. R. 8 Stunden, max. 10 Stunden mit Ausgleich

  • Zusätzlich: Bereitschaftszeiten möglich, aber klar geregelt

  • Ruhezeit: Mind. 11 Stunden täglich

  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind unzulässig


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  • Warum „24-Stunden-Betreuung“ nicht wörtlich zu nehmen ist

  • Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeit

  • Wie sich der Arbeitstag in der Praxis gestaltet

  • Bereitschaftszeit vs. Arbeitszeit

  • Ruhezeiten und freie Tage

  • Was bei hohem Betreuungsbedarf zu tun ist

  • Häufige Fragen zur Arbeitszeit

  • Betreuungskräfte legal mit viva24 einsetzen


Warum „24-Stunden-Betreuung“ nicht wörtlich zu nehmen ist


Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ meint nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Gemeint ist: Die Kraft lebt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person, ist also 24 Stunden vor Ort, arbeitet aber nur in einem gesetzlich klar geregelten Umfang.


Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeit


Laut deutschem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem EU-Arbeitnehmerschutz gilt:


  • Maximal 48 Stunden pro Woche (durchschnittlich)

  • Täglich 8 Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden

  • Ausgleichszeiten müssen bei Überschreitung gewährt werden


Diese Regeln gelten auch für Betreuungskräfte, die über das Entsendemodell (z. B. aus Polen) in deutschen Haushalten tätig sind.


Wie sich der Arbeitstag in der Praxis gestaltet


In der Praxis bedeutet das: Die Betreuungskraft ist täglich zu festen Zeiten aktiv, z. B. morgens beim Aufstehen und Waschen, mittags beim Kochen und Essen, abends beim Umziehen oder bei der Medikamentenerinnerung.


Zwischen diesen Phasen gibt es Ruhe- oder Bereitschaftszeiten. Welche Aufgaben täglich anfallen, ist individuell unterschiedlich und wird vorab im Betreuungsvertrag geregelt.


Bereitschaftszeit vs. Arbeitszeit


Arbeitszeit ist die aktive Zeit, in der Leistungen erbracht werden. Bereitschaftszeit ist die Phase, in der die Betreuungskraft nicht aktiv arbeitet, aber kurzfristig einsatzbereit ist (z. B. nachts für Toilettengänge). Auch Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit, muss aber gesondert im Vertrag geregelt sein.


Ruhezeiten und freie Tage


Gemäß Gesetz gilt:


  • Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden

  • Wöchentlich ein freier Tag (z. B. Sonntag oder Wunschtag)


Diese Zeiten dürfen nicht durch Bereitschafts- oder Arbeitszeit ersetzt werden. Auch Betreuungskräfte brauchen Pausen, Erholung und Freizeit.


Was bei hohem Betreuungsbedarf zu tun ist


Wenn die Versorgung mehr als 8 Stunden täglich erfordert, kann eine zweite Betreuungskraft hinzugezogen werden. Alternativ kann der ambulante Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernehmen. Dies ermöglicht eine gesetzeskonforme Betreuung ohne Überlastung.


Häufige Fragen zur Arbeitszeit


Darf eine Betreuungskraft 24 Stunden durchgehend arbeiten?

Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt und unzumutbar.


Was passiert, wenn die Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird?

Das verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.


Wer kontrolliert die Arbeitszeit?

Die Vermittlungsagentur, aber auch die Familie hat eine Mitverantwortung für faire Arbeitsbedingungen.


Betreuungskräfte legal mit viva24 einsetzen


Bei viva24 vermitteln wir Betreuungskräfte über das legale Entsendemodell aus Osteuropa. Wir achten auf Arbeitszeitgesetze, Pausenregelungen und faire Bedingungen – für Betreuung mit Herz und Rechtssicherheit.


Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an und lassen Sie sich kostenlos beraten.



 
 
 

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