top of page

24-Stunden-Pflege: Ruhezeiten und sonstige Arbeitsschutzregelungen

Autorenbild: Vanessa F.Vanessa F.

Wie sind die Ruhezeiten einer 24-Stunden-Pflege geregelt?


Der Name 24-Stunden-Pflege ist ein wenig irreführend, denn natürlich sind die Betreuungskräfte auch bei diesem Modell nicht 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche im Dienst. Erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Vorgaben das Arbeitnehmer-Entsendegesetz macht und was bei der 24-Stunden-Pflege an Ruhezeiten und sonstigen Arbeitsschutzregelungen beachtet werden muss.

 

☝️ Das Wichtigste in Kürze


  • Arbeitszeit: Maximal 48 Stunden pro Woche, tägliche Arbeitszeit von 8 bis 10 Stunden mit Ausgleich bei Überschreitungen

  • Ruhezeiten: Regelmäßige, tägliche Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten, keine Rund um die Uhr Bereitschaftszeit

  • Freizeit: Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche

  • Betreuungsbedarf: Bei sehr hohem Bedarf können zwei Betreuungskräfte oder stationäre Pflege notwendig sein


Steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung


📚 Inhalt


  1. 24 Stunden Dienst?

  2. Wochenarbeitszeit

  3. Ruhezeiten

  4. Unterschied Ruhe-, Bereitschafts- und Rufzeit

  5. Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

  6. Häufig gestellte Fragen zu den Ruhezeiten

  7. Beispielrechnung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege

  8. 24-Stunden-Pflege über viva24 buchen



    24-Stunden-Pflege = 24 Stunden Dienst?

    24-Stunden-Pflege bedeutet natürlich keineswegs, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr im Dienst sein muss. Der Name dieses Betreuungsmodells kommt daher, dass bei der 24-Stunden-Pflege eine Betreuungskraft dauerhaft mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt lebt. Sie ist also 24 Stunden für die häusliche Betreuung vor Ort, hat aber genauso ein Recht auf Ruhezeiten, Wochenende und Urlaub. Dennoch bedeutet das Modell ein Mehr an Sicherheit, denn in einem medizinischen Notfall ist die geschulte Betreuungskraft vor Ort und kann Hilfe holen. Dieser und weitere Vorteile machen die 24-Stunden-Pflege zu einem beliebten Betreuungsmodell – auch wenn sie keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist. (Quelle: BMG)


    Wochenarbeitszeit in der 24-Stunden-Pflege

    In der 24-Stunden-Betreuung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden. Diese Arbeitszeit kann bedingt flexibel auf die Arbeitswoche, also von Montag bis Samstag, aufgeteilt werden. Die Arbeitszeit darf pro Tag jedoch nur in Ausnahmefällen länger als 8 Stunden sein und 10 Stunden nicht überschreiten. Arbeitet eine 24-Stunden-Kraft länger als acht Stunden am Tag, muss dies an anderen Tagen durch eine entsprechend kürzere Arbeitszeit ausgeglichen werden. Im Vertrag mit der Betreuungskraft können auch kürzere Arbeitszeiten von 35 und 40 Stunden pro Woche vereinbart werden.


    Die 24-Stunden-Kraft hat gemäß den gesetzlichen Regelungen Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche. Dieser kann nach Absprache auch unter der Woche eingeplant werden. In vielen Fällen wird die 24-Stunden-Pflege von sogenannten polnischen Pflegekräften erbracht. Die geschulten Betreuungskräfte aus Osteuropa sind entsendete Arbeitnehmer und wollen am Wochenende unter Umständen in die Heimat zurückkehren. Deshalb empfiehlt es sich, den freien Tag an den Sonntag anzuhängen. Es kann jedoch natürlich auch vereinbart werden, dass die Betreuungskräfte am Wochenende arbeiten.


    (Quelle: BMG)


    24-Stunden-Pflege: Ruhezeiten 

    Neben der Höchstarbeitszeit ist auch auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. In der 24-Stunden-Pflege müssen zwischen den täglichen Arbeitszeiten Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden liegen. Die Ruhezeiten sind keine Bereitschaftszeit und enden, falls ein Ruf in den Dienst erfolgt. (Quelle: BMG)



    24-Stunden-Pflege: Ruhezeiten, Bereitschaftszeit, Rufzeit – was sind die Unterschiede?

    In der 24-Stunden-Pflege bedeuten Ruhezeiten wirklich, dass die Betreuungskraft nicht im Dienst ist. Sie kann sich in dieser Zeit in ihrem Zimmer im Haushalt des Pflegebedürftigen oder an einem anderen Ort aufhalten. Deshalb ist dies auch keine Bereitschaftszeit. 


    In Bereitschaftszeiten muss die Betreuungskraft nämlich sofort einsatzfähig sein. Deshalb gelten Bereitschaften auch als Arbeitszeit und dürfen nicht zusätzlich zum Einsatz für Aufgaben wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingefordert werden. Während der Bereitschaftszeit muss sich die Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen aufhalten, um, falls notwendig, sofort einsatzfähig zu sein.


    Eine Rufzeit kann vereinbart werden, wenn ein Arbeitseinsatz der Betreuungskraft spontan notwendig werden kann. In dieser Zeit kann sich die Betreuungskraft auch außerhalb der Wohnung aufhalten, muss aber telefonisch erreichbar sein. Benötigt die pflegebedürftige Person also Unterstützung, kann er die Ruhezeit in der Rufzeit unterbrechen. Es empfiehlt sich, für die Rufzeit Reaktionszeiten zu vereinbaren, damit sich beide Seiten darauf einstellen können.


    (Quelle: BMG)


    Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

    Pflegebedürftige, die in 24-Stunden-Pflege betreut werden, können oftmals nicht länger auf ihre Betreuungskräfte verzichten. Doch auch diese haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das sollte bei der Organisation der häuslichen Pflege mitgedacht werden.


    Urlaubsanspruch

    Selbstverständlich haben auch Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege Anspruch auf Urlaub zu Erholungszwecken. Es muss mindestens der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr gewährt werden. In den ersten sechs Monaten der Tätigkeit kann der Urlaub nur anteilig genommen werden, da die Urlaubsansprüche natürlich erst erworben werden müssen. Wird die Betreuungskraft während ihres Urlaubs krank und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so bleibt der Urlaubsanspruch für die betreffenden Tage bestehen. In vielen Fällen übernehmen Verwandte des Pflegebedürftigen die Betreuung während des Urlaubs der Betreuungskraft.


    Krankheitsfall

    Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Betreuungskraft vor, so steht sie nicht für die gewöhnlich von ihr erledigten Aufgaben zur Verfügung und verlässt unter Umständen auch zeitweise den Haushalt. In dieser Situation eine Vertretung zu organisieren, kann herausfordernd sein. Kann kein Verwandter für die Betreuungskraft einspringen, so ist die Unterbringung auf einem Kurzeitpflegeplatz möglich, wenn der Pflegebedürftige den Alltag nicht allein bewältigen kann. Für Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein jährliches Budget von 1774 Euro zur Verfügung.


    (Quelle: BMG)


    Lassen sich 24-Stunden-Pflege & Ruhezeiten überhaupt vereinbaren?

    Angesichts der Regelungen für Höchstarbeitszeiten, Ruhzeiten, Urlaubs- und Krankheitsausfälle stellt sich die Frage, ob über die 24-Stunden-Pflege tatsächlich eine umfassende Betreuung sichergestellt werden kann. In den meisten Fällen gelingt es, die Bedarfe des Pflegebedürftigen mit den Arbeitszeiten für Betreuungskräfte in Einklang zu bringen. Und auch wenn eine 24-Stunden-Kraft keine 24-Stunden-Bereitschaft darstellt, so sorgt sie durch ihre Anwesenheit doch für Sicherheit, falls ein Notfall eintritt.


    Ist der Betreuungsbedarf beim Pflegebedürftigen jedoch enorm hoch und überschreitet er regelmäßig einen Umfang von acht Stunden täglich, empfiehlt es sich, zwei Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Pflege anzustellen. Dann sind auch Krankheits- und Urlaubsvertretung sichergestellt. Die 24-Stunden-Pflege durch zwei Betreuungskräfte ist jedoch natürlich teurer und erfordert dann auch zwei separate Zimmer und doppelte Kosten für Verpflegung. Dieses Modell wird daher nur sehr selten gewählt. 


    Ist der Betreuungsbedarf so groß, dass er nicht in acht Stunden am Tag erfüllt werden kann, sollten gegebenenfalls darüber nachgedacht werden, einen Platz in der stationären Pflege zu suchen.


    Häufige Fragen zu 24-Stunden-Pflege & Ruhezeiten

    Was gilt in der 24-Stunden-Pflege als Ruhezeit, was als Arbeitszeit?

    Grundsätzlich handelt es sich um Arbeitszeit, wenn die Betreuungsperson Aufgaben für den Pflegebedürftigen erbringt oder sich bereithalten muss, um ad hoc Aufgaben zu übernehmen (Bereitschaftszeit) (Quelle: BMG).


    Gelten auch bei Selbstständigen in der 24-Stunden-Pflege Ruhezeiten?

    In der Regel sind Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Für selbstständige Pflegekräfte gelten keine Regelungen für Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Da die 24-Stunden-Pflege aber sehr umfängliche und dauerhafte Betreuung darstellt, handelt es sich hier mitnichten um eine klassische Selbstständigkeit. Eine 24-Stunden-Pflegekraft, die selbstständig tätig ist, übt vermutlich eine Scheinselbstständigkeit aus. (Quelle: BMG)


    Was passiert, wenn in der 24-Stunden-Pflege Ruhezeiten nicht eingehalten werden?

    Werden in der 24-Stunden-Pflege Ruhezeiten nicht gewährt, so handelt der Arbeitgeber rechtswidrig. Bestraft wird dies mit empfindlichen Geldbußen (Quelle: BMG). Abseits von der rechtlichen Situation ist es auch nicht zu empfehlen, die Grenzen der Betreuungskraft zu überschreiten. Die Betreuung von Pflegebedürftigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe; Ruhezeiten sind aufgrund der hohen Belastung also dringend notwendig. Außerdem ist ein gutes Verhältnis zwischen Betreuungskraft und zu Pflegendem Grundvoraussetzung für die Zufriedenheit beider Seiten.


    Beispielrechnung der Kosten für 24-Stunden-Pflege

    Betreuungskraft inkl. Anreise: 2990 € 


    Pflegegeld bei PG 3: 599 €

    Verhinderungspflege*: 294 €

    Steuervorteil**: 333 €

    Landespflegegeld***: 83 €


    Eigenanteil: 1681 €


    * In Kombination mit Kurzzeitpflege 3539 € jährlich

    ** Rechnungen steuerlich absetzbar bis 4000 € jährlich 

    *** Bayerisches Landespflegegeld 1000 € jährlich


    24-Stunden-Pflege über viva24.de buchen

    Mit viva24 können Sie unkompliziert und sicher ein individuelles Angebot für die 24-Stunde-Pflege durch eine zuverlässige Betreuungskraft anfragen. Sie erhalten von uns ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes, unverbindliches Angebot. Wenn dieses Ihren Erwartungen entspricht, erfolgt die Anreise der Betreuungskraft innerhalb von nur einer Woche. Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage!



8 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comentarios


bottom of page