Welche Änderungen wurden für das Jahr 2025 in der Pflege umgesetzt?
Das Jahr 2025 bringt viele positive Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Erhöhung der Pflegeleistungen sowie die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Doch was bedeutet das konkret für die häusliche und stationäre Pflege? Wir zeigen Ihnen alle relevanten Änderungen im Überblick.
☝️ Das Wichtigste in Kürze
Leistungserhöhung: Ab 1. Januar 2025 steigen viele Pflegeleistungen um 4,5 %.
Gemeinsames Budget: Ab 1. Juli 2025 gibt es ein flexibles Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Wohnraumanpassung: Zuschuss für barrierefreie Umbauten steigt auf 4.180 € pro Maßnahme.
Entlastungsbetrag: Ab 2025 von 125 € auf 131 € monatlich erhöht.
📚 Inhalt
Erhöhung der Pflegeleistungen 2025
Jahresbudget Verhinderung- und Kurzzeitpflege
Weitere Änderungen in der Pflege 2025
Wohnumfeldmaßnahmen 2025
Häufig gestellte Fragen
Fazit zur Pflege 2025
1. Januar 2025: Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 %
Zum Jahresbeginn 2025 steigen viele Pflegeleistungen um 4,5 %. Diese Anpassung betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag und viele weitere Leistungen. Die Erhöhung wurde bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2023 beschlossen.
Pflegegeld 2025 – neue Beträge im Überblick:
• Pflegegrad 2: 347 € (statt 332 €)
• Pflegegrad 3: 599 € (statt 573 €)
• Pflegegrad 4: 800 € (statt 765 €)
• Pflegegrad 5: 990 € (statt 947 €)
Auch die Pflegesachleistungen steigen ab dem 1. Januar 2025:
• Pflegegrad 2: 796 € (statt 761 €)
• Pflegegrad 3: 1.497 € (statt 1.432 €)
• Pflegegrad 4: 1.859 € (statt 1.778 €)
• Pflegegrad 5: 2.299 € (statt 2.200 €)
Diese Erhöhung entlastet viele pflegende Angehörige und gibt mehr finanzielle Sicherheit bei der Organisation der Pflege.
1. Juli 2025: Neues gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Eine der wichtigsten Änderungen im Jahr 2025 betrifft die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro nutzen.
Diese Neuerung bringt mehr Flexibilität:
• Pflegepersonen müssen keine strikte Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einhalten.
• Das Budget kann nach individuellem Bedarf für beide Pflegeformen eingesetzt werden.
• Die bisherige Voraussetzung, dass die häusliche Pflege seit mindestens sechs Monaten bestehen muss, entfällt.
Weitere Änderungen im Jahr 2025
Neben den Leistungserhöhungen gibt es einige weitere Anpassungen in der Pflege:
Leistung Vorher und Ab 2025
Entlastungsbetrag 131 € (statt 125 €)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € (statt 40 €)
Verhinderungspflege 1.685 € (statt 1612 €)
Kurzzeitpflege 1.854 € (statt 1774€)
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen? So nutzen Sie die Leistungen optimal
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 können zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Während das Pflegegeld Angehörige finanziell unterstützt, die die Pflege übernehmen, ermöglichen die Pflegesachleistungen die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes.
💡 Tipp: Kombinieren Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die optimale Unterstützung zu erhalten.
Barrierefreies Wohnen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Pflege 2025 betrifft die Wohnraumanpassung. Pflegebedürftige können Zuschüsse für den Umbau ihres Wohnumfelds erhalten, um ein barrierefreies Zuhause zu schaffen.
Ab 2025 wird der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht.
Beispiele für Maßnahmen:
• Einbau eines Treppenlifts
• Umbau des Badezimmers
• Installation von Handläufen und Haltegriffen
👉 Tipp: Informationen zu Zuschüssen und passenden Handwerksbetrieben finden Sie auf barrierefrei.de.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: So beantragen Sie das neue Budget
Um das neue gemeinsame Jahresbudget in Anspruch zu nehmen, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekassen bieten dafür in der Regel digitale Formulare an.
Was wird benötigt?
• Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
• Angaben zur geplanten Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
• Kontaktdaten der Pflegeperson oder der Einrichtung
Weitere Infos finden Sie auf der Seite pflegeberatung.de.
Häufig gestellte Fragen zur Pflege 2025
❓ Wann werden die Pflegeleistungen erhöht?
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Pflegeleistungen um 4,5 %.
❓ Was ändert sich bei der Verhinderungspflege?
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengelegt.
❓ Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie die Pflege teilweise selbst organisieren.
Fazit: Pflege 2025 bringt mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität
Die Änderungen im Jahr 2025 entlasten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige spürbar. Insbesondere die Erhöhung der Pflegeleistungen und das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege machen die Organisation der Pflege einfacher und flexibler.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten optimal – wir von viva24 unterstützen Sie gerne bei der individuellen Organisation Ihrer Pflege zu Hause.
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